Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1843)
- Date
- 1843-09-18
- Page
- Seite 567 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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567 den Handschuh aufzuheben, den der Ritter des Aufsatzes: „Aus Mittelfranken 20. Juli" No. 32 d, Bl. sich brüstend auf den Kampfplatz geworfen hat. Ich finde mich um so mehr hierzu veranlaßt, als auch ich der fraglichen Kreis-Synode und zwar als Mitglied des Ausschusses beigewohnt habe und auch bei dem Referate bezüglich des Schreibens am Sabbat thatig war, daher auch die von mir hierüber ausgezeichneten Notizen — nicht bloß auf Zahlengrößen sich beschränkend — etwas vollständiger sein dürften, als jene des Herrn Korrespondenten von Mittelfranken, der vermulhlich nur den Plenarsitzungen beizuwohnen hatte, "also die Referate nur gehört haben konnte. Nicht will ick naher beleuchten die musterhafte Konsequenz des Herrn Korrespondenten, der den sogenannten Hyperorthodoxen, den im Studium der jüdischen Theologie ergrauten Männern, den Titel: „Herrenvon heute" beizulegen beliebt (ich betrachte dieses als eine der Verkehrtheiten unsrer Zeit); aber zur Steuer der Wahrheit muß ich seiner Angabe, als sei die Frage: „Ist Dispens ertffeilt, wenn der Jsraelite von der Staatsregierung, oder durch ein Gesetz zur Annahme eines Amtes berufen ist?" einstimmig bejahet worden, feierlichst widersprechen, soferne dieses nur mit Stimmenmehrheit geschah, und könnte ich mehrere, vollkommne Autorität besitzende Individuen namhaft machen, welche sie verneint haben. Daß aber die Stimmenmehrheit einer Synode bei der die Laien, fast i der Mitglieder ausmachend*), auch in rein theologischen *) Daß auch die Lehrer kn fraglicher Beziehung zur Klasse der Laien zu zahlen sind .kann wol einem Zweifel nicht unterliegen, soferne nur das Rabbinats-Diplom, resp. die zur Erlangung desselben erforderlichen Kenntnisse zu einer beachtungswerthm Stimme über solche Fragen befähigen. Wie vielen von den Lehrern aber fehlt die Kennrniß aus den Quellen schöpfen zu können, und wie wenige von den befähigten hatten sich hierzu gehörig vorbereitet! Bedürfe dieses noch eines näheren Beweises, so hätte man nur auf die neun Individuen (acht hiervon waren Lehrer) hinzublicken, welche gegen die Ansicht aller der zugegen gewesenen Rabbiner und der übrigen Mitglieder auch den ifrael. Schülern an latcini? schm Schulen und Gymnasien — ganz ä la Hoffmann in Sachsen-Meiningen — das Schreiben am Sabbat geradezu erlaubten! — Und doch ertönen wiederholt Ele- Fragen mitgestimmt haben, durchaus nicht als Richtschnur dienen könne, bedarf gewiß keiner weitern Erörterung, besonders wenn auf die Art und Weift/ in welcher die in Rede stehende Abstimmung erfolgte, Rücksicht genommen wird. — Während nämlich bei den sämmtlichen Fragen nur die vom Ausschüsse abgegebenen Referate der Plenarversammlung zur weitern Abstimmung vorgelegt wurden, machte man bezüglich des fraglichen Punktes eine Ausnahme. Dem Ausschüsse wurde die Frage vorgelegt: „Besteht,in der mosaischen Religion ein Verbot über das Schreiben am Sabbat im allgemeinen, und kann bei studirenden Jünglingen und etwaigen Staatsdienern eine Ausnahme stattfinden?" dabei würde aber auch ein von allerhöchster Stelle erfolgtes Reskript eröffnet, «welches sich dahin aussprach, daß der israel. Jugend künftig die Studien-Anstalten verschlossen werden, wenn vermöge unsrer Religion das Schreiben am Sabbat nicht erlaubt werden könne. Das Referat des Ausschusses*) sprach sich dennoch entschieden dahin aus, daß das Schreiben am Sabbat in jeder Schrift und Sprache Vs btt yrab bss NNLN in72iN bs btt 12151 mit den Worten: rrb nsrrb?2 bs Exod. 20, 11. 31, 13—18 ferner Deutron. 5,12 als eine Hauptarbeit tisabja s« verboten ist, gestützt auf die unbestrittene Mifchna Iract. Lciirckbat.fol. 73, die als Tradition gleiche Wichtigkeit mit der heiligen Schrift hat; ferner, daß nach den Gesetzeslehrern Niemand im Stande ist, in den fraglichen Fällen dieses Verbot zu suspendiren, soferne nur bei wirklicher, oder muthmaßlicher Lebensgefahr ein momentaner Dispens stattfinden kann. Die. dagegen angeführten Fakta, als die Einrichtung des bsms, wodurch nll-^tt suspendirt zu sein scheint, ferner die wirkliche Susgien darüber, daß in der Synagogenordnung dem Lehrer nicht auch die Autorität des Rabbiners eingeraumt wurde! Diese Elegien wurden aber nur von einem und demselben Dichter gesungen, das Publikum stimmte keineswegs mit ein, obgleich mancher sich im Rabbinen-Ornate auf der Kanzel gut gefiele. — Anm. des Einsenders. ") Um zu zeigen, daß man bezüglich des Referats keineswegs die Oeffentlichkeit scheuet, möge dasselbe im Auszüge hier Platz finden.