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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-09-18 · Heft 38 (18.9.1843) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 38 (18.9.1843)
Date
1843-09-18
Page
Seite 566 (sequence 6)
Language
German
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566 wol dem Philosophen Herrn Fries diese Frage stellen, denn der kennet doch die großen und heiligen Motive deS Sittengesetzes» als Virtuos, und hat sich auch mit den Juden beschäftigt! 6s ist indeß eine Resignation solcher Art, und die ein ganzes Volk vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergänge rund um die bewohnte Erde seit Jahrtausenden^ bewiesen hat, eine solche Entsagung alles dessen, was das Leben sonst verschönt und wünschenswerlh wacht-, der Größe, Macht und Ehre , ja des Lebens selbst; es ist eine solche freiwillige Duldung eines tausend — und noch einmal tausendjährigen Jammers, ohne Stumpsinn, einzig erklärbar aus einem, noch stärkeren Gegengewichte, das diesem Volke noch mehr gilt und gegolten hat als die ganze Erde mit ihren Herrlichkeiten und Schätzen. Nur das Himmelsgut eines durch und durch Gott erfüllten Bewußtseins, nur die Macht der Wahrheit, die lebendig erhält mitten im Tode, nur die Idee eines heiligen Göttesreiches war und ist im Stande, dieses Wunder aller' Wunder zu wirken, und wird auch seine Kraft so lange behalten, als noch ihm gegenüber in lockender irdischer Schönheit, in verführerischem Reize einladender Genüsse, tückische Bestechung und unbarmherzige Gewalt das Szepter führen und die Welt lenken, d. h. bis zur Ankunft des Messia'S. Das volkbildende und erhaltende Element des Judenthüms ist die Offenbarung, wiederhole ich zum Schlüsse. Die Zuversicht und die Gewißheit des Glaubens, der demüthig wie erhaben, keine» Richtcrstuhl scheut und keinen verwirft. In ihr als unzerstörbarer Lebenskraft liegt die ewige Jugend des Volkes, die unverrilgbare Dauer des Hauses Juda. Auf solche Weise gehört jegliches Individuum dieses Volkes zum heiligen Bunde einzig. als religiöse Person, weil das ganze Volksthum Religion, und nur sie, ist. Also ist das Judenthum fort und fort eine große Anstalt zur Erhaltung und Aufbewahrung jener' urkundlichen Offenbarungen in lebendiger That und Fülle, iu einem ewig sich verjüngenden Gefäße. Es ist ein durch alle Zeiten sich forterbendes Problem einer Darstellung der einzig wahrhaftigen Gottes- und Menschen-Jdee in Wort und That. Es ist die ewig lebendige Verheißung der dereinstigen Verwirklichung eines Reiches .Gottes auf Erden, jenes Tages, den^ neben uns auch diejenigen erwarten, die sonst so vielfach in Art und Weise abweichen, und noch nicht allenthalben anfhören können, diejenigen zu Haffen und zu plagen, die ihnen jene Gottesidee als treue Boten zugetrageo, und sie zum Verständnisse derselben vorbereitet haben. Hier steht der noch immer grünende alte Oelbaum Palästiüa's, auf welchen das wilde Reis gepfropft worden ist; noch sicht er mit weit ausgebreiteten tausendjährigen Zweigen und Wurzeln, die er im Lichte über alle Reiche der Erde, in der Erde in ' tausendfältigen Boden hinaus sendet, und noch immer die unendlich schmerzhafte Operation, die wilden Pfropfreiser der Nationen mit seinen eignen Lebenssäften und Kräften zu nähren, zu veredeln, mit großer Geduld aushält, und noch immer bereit ist, auf dem Ehrenposten, den ihm eine weife Vorsehung angewiesen hat, auszuharren, bis seine Zeic erfüllt ist. —" Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 27. August. Die D. A. Z. enthält folgenden Artikel: „Bei dem Vorstände der israelitischen Gemeinde liegt dermalen, wie man vernimmt, zur gutachtlichen Berichterstattung eine vom hiesigen Rabbiner an den Senat gerichtete Eingabe vor, worin derselbe die Dazwischenkunft 'der obersten Staatsbehörde wegen der kürzlich von einem jüdischen Familienvater unterlassenen Beschneidung seines Sohnes in Anspruch nimmt. Folgerichtig mit dem schon bei einer früher» Gelegenheit verkündigten Prinzip, sich nicht in die inner» religiösen, rituellen oder zeremoniellen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu mischen, scheint der Senat auch für den vorliegenden Fall seine Resolutionen auf das eingefoderte Gutachten begründen zu wollen. Wie dasselbe ausfallen dürfte, läßt sich zwar nicht im Voraus bestimmen, immerhin aber wird es maßgebend für die Ansichten der Mehrheit der Gemeinde in dem betreffenden Punkte sein, da der Vorstand von derselben frei gewählt wird, sonach jene Ansichten zu vertreten befugt und berufen ist." Fürth, 30. August. (-Eingesandt.)") Obgleich von jeher Feind aller Polemik stehe ich doch nicht an, für die Wahrheit in die Schranken zu treten und ’) Die Unparteilichkeit mußte obigem Artikel den Abdruck gestatten; doch können wir über diesen Gegenstand nichts mehr aufnehmen. Redakt.

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