Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1843)
- Date
- 1843-09-18
- Page
- Seite 565 (sequence 5)
- Language
- German
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565 hin die neuere Zeit nicht versäumen, bei jeder Gelegenheit den boshaftesten Gebrauch davon zu ziehen, und ihn zum Nachtheile des Volkes Ln weltlichen Dingen, im Bürgerrechte, geltend zu machen. Betrachten wir indessen ohne Vorurtheil und mit ruhiger Ueberlegung, ob mit Recht oder Unrecht dieser Volkscharakter gegen dasselbe benutzt worden sei, so möchte das Ergebniß sich wol anders Herausstellen. Denn jene muthmaßlich noch bestehende Volksekgenthümlichkeit, die der Widersacher geltend macht, ist doch im Grunde das vollständigste Gegentheil von jener, wegen welcher der Prophet fein Volk straft. Indem Mose zürnend sagte „du bist ein Volk unbeugsamen Nakkens," machte er demselben den Vorwurf, daß es sich unwillig unter das geoffenbarte Gesetz beugte; es war eine Anklage wegen Neigung zur Abgötterei, Ungehorsam gegen das Gebot Gottes, Widerspenstigkeit gegen seinen Erlöser. — Wenn aber ein neuerer Ankläger von der Hartnäckigkeit als Volkscharakter spricht, so geschieht es eben umgekehrt deßwegen, weil es hartnäckig in der Treue, im Gehorsam, sin der Befolgung des von Mose empfangenen Gesetzes ist. Hätte Mose diese Hingebung, diese über Marter und Tod'und Schande siegreiche Glaubens-, kräftigkeit gesehen, sie damals an seinem Volke in der Wüste erlebt: er hätte ihm doch fürwahr einen ganz entgegengesetzten Titel gegeben. Zwei ganz entgegengesetzte Bezeichnungen können eine und dieselbe Eigenschaft treffen, je nachdem diese zu dem oder jenem Zwecke verwendet wird; und dergestalt ist höchst wahrscheinlich dieselbe Eigenschaft, die ihr jenes Wort des Vorwurfs zuzog, in ihrer Richtung auf's Gute, das Bestimmende gewesen, wodurch sich dieses Volk besonders zum Gefäße jener Lehre geeignet hat, seine Festigkeit und Treue. Geht es nicht eben so mit der Tapferkeit? Hier macht sie den verabscheuungswerthen Mörder, dort den lorbeergekrönten Vater der Vaterlands! Die Felsenfestigkeit, die beim Abbrechen des Thurmes die Arbeiter oft zur Verzweiflung bringt, war jenes Thurmes Ruhm und beste Eigenschaft.— Eine andere Volksthümlichkeit, von der sich besonders di^ Feinde der Volks großen Nutzen versprachen, und die sie denn auch recht geflissentlich und mit besonderer Vorrebe in's Licht stellten, ist die einerbesondern Klugheit und List. Nun.wäre es zwar begreiflich, wenn man diese beiden Eigenschaften als Gleichgewicht der Halsstarrigkeit gegenüber stellte, und sagte, wie diese in jenen ihr Gegengift, ihr Aequipollent fänden. Dann wären sie aber vielmehr als volkauflösende Elemente zu betrachten, wie sie denn auch in der That nicht anders wirken, wo sie wirken. Allein hiegegen streitet das Resultat der Volksdauer. Zwar mag es einzelne, nicht gar zu seltene Charaktere auch unter dem halsstarrigen Volke geben, die noch mehr Klugheit als Halsstarrigkeit besitzen, und sich um jener Kleinigkeit halber nicht länger quälen lassen wollen; es mag dagegen auch, und noch häufiger, andere geben, die weder Motive der Klugheit, noch Gründe der Vernunft befolgen, und weil es Gewohnheit, oder ein ritterliches Ehrgefühl befiehlt, eher ein Gelächter der ganzen Welt und ewige Knechte bleiben mögen, als das leichte Geständniß, das bloß dem Munde abgefordert wird, eines unverschuldeten Jrrthumes abzulegen sich entschließen können, um damit raschen Fußes zu Ehren und Aemtern zu gelangen, das mag bei Einzelnen vielleicht der Fall sein: ein ganzes Volk jedoch ist nicht solcher Art, , und kein Motiv der Art wird eine Anzahl von Millionen zugleich bestimmen. Auch blieb sich die Wirkung gleich, wo die Motive niedriger Art Wegfällen mußten, wo die Religion kein Hinderniß in Erlangung von Ehren und Aemtern war, wie dies in Spanien vor der letzten Vertreibung der Fall war, und noch jetzt in Holland, Frankreich und Belgien der Fall ist. Jenes Motiv ist für ein Volk zu eng, zu abgeschmackt, und ganz außer Verhältniß zur großen Gottesidee in ihm, zu winzig für die Gegenwart, und zu verächtlich in jener langen Reihe verschmachtender, geplagter, bluttriefender Generationen. Im mittelalterlichen Frankreich hatte der Baillif ein Recht, dem Judenvorsteher bei seiner Einsetzung eine Ohrfeige zu geben; und dies Gesetz zu üben, mag wol nur selten verabsäumt worden sein, da es mitunter so geübt wurde, daß der Vorsteher daran starb. Man nannte dieses gemuthliche Gesetz des Mittelalters") im Kuustausdrucke cvlaxlüser *le juif. (Graf Rochechonart’S eiserner Handschuh hatte damals den Tod des armen Naltre äes Juifs veranlaßt, und durch den Chevalier Bail, Paris 1823, wird dies Faktum erzählt in seiner Schrift: Ltat äes juifs en France etc.) War das nun wol ein Zug von Klugheit und List, oder auch der Halsstarrigkeit, wenn sich ein mailre des juifs dieser Einweihung mit dem eisernen Handschuhe des Ritters geduldig unterzog, und solchen Lohn einstrich, bevor, er sein Amt, das ihm sonst nichts eiuzutragen vermochte, als vielleicht noch ähnliche Handreichungen bei dem geringsten Anlässe, antrat? Ich möchte °) Ein Gegenstück zum jus primae noctis, aber noch sicherer.