Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 37 (11.9.1843)
- Date
- 1843-09-11
- Page
- Seite 552 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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552 selbst, meine Herren, ob nicht gegenwärtig bei jedem Uebertritte eines Juden zum Christenthum Ihnen der Gedanke kommt: das geschah irdischer Rücksichten wegen, und deshalb wird er nur verächtlich. Darum kann fast ein Jude, der wahres Ehrgefühl hat, nicht den Gedanken fassen, seinen Glauben zu wechseln, wenn nicht die entschiedenste Selbstverläügnung ihm es möglich macht. Anders wird es sein, wenn er, bürgerlich uns gleichgestellt, nun auch veranlaßt wird, unsere geistlichen und sittlichen Grundsätze zu erwägen und dadurch, seinerseits nun zum Christenthum herüber zu kommen. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Nach den glänzenden Vorträgen ausgezeichneter Redner, welche bereits das Wort genommen und welche, wie Ich fest davon überzeugt bin, bei der Versammlung Eingang gefunden haben, muß der .Versuch, diesen Reden noch etwas beifügen zu wollen, beinahe für unangemessen gehalten werden; daher ich blos um Erlaubniß bitte, auf einige vorgekommene Aeußerungen erwidern zu dürfen. Es ist .gefragt worden: warum man sich bei der Judenfrage .immer und immer auf einen fremden Staat beziehe, der sogar fern stehe vyn deutscher Sitte? Diese Frage beantworte ich mit der andern: Warum sollen wir immer das Schlechte und das Böse, was uns der fremde Staat gegeben hat, beibehalten, und das gute Beispiel, daß derselbe uns später gegeben, nicht befolgend denn schlecht und böse nenne ich das Dekret vom 17. Marz 1808. Dort, woher es uns zugekommen, ist es längst erloschen und abgeschafft, und wir sollten es zur Bedrückung unserer jüdischen Brüder noch länger beibehalten wollend Was dort nicht mehr besteht, können wir nicht länger beschützen. Man hat die Lehren des Talmud angegriffen,, und behauptet, das jüdische Gesetz beruhe auf unmoralischen Grundsätzen. Nach vielseitigen Erkundigungen . ist es mir klar geworden, daß der Talmud nicht das Gesetz selber, sondern nur als ein Kommentar zum mosaischen Gesetze angesehen werden kann. Der Talmud in seiner Urschrift ist nie bindend für die Juden gewesen, am allerwenigsten.aber kann es die Uebersetzung desselben sein. Wenn angeführt worden, daß der Talmudschlechte Grundsätze enthalte, so bestreite ich nicht, daß eine Uebersetzung desselben manches Verwerfliche enthalte; allein es ist auch allgemein bekannt, daß der Verfasser dieser Auflage, Namens Eisenmenger - dieses Buch blos auch Rache gegen die reichen Juden in Frankfurt geschrieben, die ihm eine große Summe Geldes verweigert hatten, welche er von ihnen begehrt, hatte: Hier liegt also eine böse Absicht dieser bösen Schrift zu Grunde. Dieses Buch wird auch von allen jüdischen und christlichen Gelehrten verworfen. Dagegen giebt es aber " viele andere Auflagen, oder besser gesagt, Uebersetzungen des Talmud, welche nur die Lehre der reinsten Moral enthalten. Sollte dies irgend von einer Seite bezweifelt werden, oder sollte Jemand die Meinung haben, daß es sich anders mit den jüdischen Religionsbüchern verhalte, so bin ich erbötig und im Stande, dieserhalb jeden Beweis anzutreten. Mit einer großen Menge israelitischer Religionsbücher versehen, kann ich auf unumstößliche Weise die Wahrheit meiner Behauptung darthun. So gern ich es auch zugebe, daß rinser Staat das weise Prinzip eines allmäligen Fortschrittes im Allgemeinen befolge, so ist dieser Fortschritt in Bezug auf die Gleichstellung de/ Juden zur' Zeit noch nirgends wahrzunehmen. Wenn es also auch mit den Juden nach dem 'Vorschlag eines verehrten Redners ferner so gehalten werden möge, so ist nicht abzusehen, wann deren Emanzipation in's Leben tretenwird» Endlich ist die Frage aufgeworfen worden, ob ein Jude ein richterliches Amt im christlichen Staat bekleiden könne; denn sei er einmal den Christen gleichgestellt, so hindere nichts ihn mehr, Kultus-Minister zu werden. Hierauf will ich nur mit Thatsachen erwidern, daß nämlich, in England, Frankreich, Holland und Belgien sehr viele Juden im Besitz hoher Staatsämter sich befinden. In England bekleiden Juden alle Arten von Aemtern. Sir Moses Montesi'ore, ein Jude, ist sogar Sherif von London. In Frankreich findet dasselbe statt; die Herren Cremieux, Wormser, Cerfberr, Fould sind Mitglieder der Deputirtenkammer. Um nur von Paris zu sprechen, so sind dort unter Anderen folgende Juden im Staatsdienste: die Herren Monteau, Fould, Halphen, L'an, Villeville da Costa als Notarien; Cremieux, Rodrigues und Cardosa als Advokaten,. Schaye,' L'an jun., Allegri Dechamps als Agrees beim Handelsgericht; Anspach und Goudchaux als Staatsprokuratoren; Schaye jun., Picard und Bonnefond als commissaires-priLeurs; der Generallieutenant Wolff, die Colonels Cerfberr und Worms im Militärdienst; die Herren Cahen,