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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-09-04 · Heft 36 (4.9.1843) · p. Seite 540

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 36 (4.9.1843)
Date
1843-09-04
Page
Seite 540 (sequence 12)
Language
German
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540 / Da mit der Aufhebung der Kaffensteuer diese frühem, die Judenschaft begünstigenden Besteuerungsausnahmen ganz aufhörten, indem seit jener Zeit die Israeliten alle in der. Provinz bestehenden direkten und indirekten Steuern in gleichem Verhältnisse mit den übrigen Unterthanen treffen; so hat die böhmische Judenschast nach Ablauf eines Dezenniums ein ehrfurchtvolles Gesuch um theilweise Aufhebung dieser demoralisirenden Steuer oderum ihre gänzliche Auflassung gegen eine Ablösungssumme mit Be- - rufung auf das Allerhöchste Handbillet Weiland Sr. Majestät an die Stufen unseres Allergnädigsten regierenden Kaisers niedergelegt." „Die der Deputation angedeutete Finanzlage trat einer gewünschten Erledigung ungünstig entgegen, und es blieb derselben für den Moment kein anderer beruhigender Versuch, als die unterthänigste Bitte um einstweilige Abwendung der aus dem Judensteuer- Systeme wirkenden moralischen Uebel mittelst Substi- Luirung eines gelinderen Besteuerungs-Modus.-" „Ein großer Lheil der böhmischen Judenschaft spricht zwar gegen diesen Nothantrag die Besorgniß aus, daß die Einführung einer humaneren Besteuerungsart, die Hoffnung der Judensteuer-Auflassung gänzlich zerstören könnte, während das bestehende Steuersystem mit allen seinenQualen sograßlich hervortritt, - und sein zeitwidriges Gepräge sich in einem zivilisirten Staate um so greller herausstellt; was zur endlichen Abolition der Judensteuer sicherer und schneller führen müßtet „Die allgemeine Erkenntniß jedoch, daß eine wie immer modisi'zirte Judensteuer die moralisch-schimpfliche Schattenseite, besonders in einem Staate nicht verliert, wo die Israeliten mit den anderen Unterthänen gleiche Lasten und gleiche Pflichten haben, so wie der Umstand, daß die Aufhebung der Steller bereits durch den Allerhöchsten Willen gesichert ist, vereint mit' der Pflicht der Vertreter, jede Hemmung moralischer Strebsamkeit ihrer Glaubensgenossen nach Möglichkeit hinwegzuräumen, bestimmen die Deputation, der hohen Aufforderung gemäß nachstehenden Modus in der gedrängten Darstellung, wie es die raumbegrenzte Form einer - protokollarischen Einvernehmung gestattet, gehorsamst in Vorschlag 'zu bringen." „Die Zweckmäßigkeit dieses in Antrag zu bringenden Modus bedingt die Beseitigung der Fassionen, mittelst gesetzwidrigen Bannfluches und der Konfrskationsstrafe, als der bisherigen Beförderungsmittel der Demoralisation; ferner die Abschaffung der Benennungen: a) Familiensteuer, b) Vermögenssteuer, c) Verzehrungssteuer. „Die provisorisch bestehende Judensteuer dürfte unvorgreiflich unter dem Namen Reditualsteuer eine passende Benennung finden, indem der Jsraelite statt der Vermögenssteuer lieber von seinen Einkünften, obwol diese schon mit der Erwerbs- und Gebäudesteuer belegt sind, eine Extraabgabe zu leisten bereit sein dürfte." „Die bisher in dey Vorschreibung bestehenden Faffionen der böhmischen Judenschaft, dürfte bei der ersten Bemessung als Grundlage angenommen, und rn der Folge verschiedene Klassen, nach auszumittelnden Abstufungen gebildet und demnach bemessen werden.--" „Die im Laufe des Jahres sich ergebenden Ausfälle würden durch Zuwachs der Reditualsteuer von Neuvermählten und fremden Jnkolatsbewerbern, die sich nach den bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen mit einem bestimmten Vermögen auszuweisen haben, dann von Befugnißbe- Werbern ergänzt werden." „Das . ist in kürzen. Umrissen, das provisorische Substitutum des Demoralisation erregenden Judensteuersystems, wie es als Fristmittel bis zur^. gänzlichen Aufhebung der Judensteuer in Vorschlag gebracht werden kann. — Sollte dieser skizzirte Prospekt zur weitern Ausarbeitung geeignet erscheinen, so wird unterthänigst die Bitte, gestellt, womit die Steuerpachtdirektion angewiesen werde mit Hinzuziehung der bestehenden Pachtgesellschaft, und vereint mit den Unterzeichneten die Modalitäten systematisch zu ordnen, und das Elaborat nach beendigter Zusammenstellung gehorsamst vorzulegen." „Unterschriften." „Bis hieher das Protokol; hierzu ist nur noch zu bemerken, daß es zwar immer etwas Mißliches hat, eine-häßliche Wange durch Schminke, oder einen kahlen Scheitel durch eine Perrücke schön machen zu wollen. Wir täuschen uns nicht. . Aber hier handelt es sich nicht darum, etwas Häßliches zu beschönigen, es soll nur ein materielles Uebel seiner moralisch-häßlichen Begleiter entledigt werden; und in

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