Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-09-04 · Heft 36 (4.9.1843) · p. Seite 539

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 36 (4.9.1843)
Date
1843-09-04
Page
Seite 539 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225281-3225318--05482-3236138
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

539 :, Minden, 13 August. sPrivatmitth.) Ein gewisser M. hier — wir nennen ihn nicht, weil sich dieser Mann kaprizirt hat, - als Judenhafser berühmt zu^ werden — hat veranlaßt, daß man die Stadt und Umgegend gegen die Juden aufstachelte, eine Petition um Nichtemanzipation an die Staatsbehörde zu. richten. Die K. Regierung hat aber diesen Versuchen ein Ende gemacht, indem sie eine durch Umherwandern von Haus zu Haus bewirkte Petition zu Stande zu bringen verbot.' Köln, 18. August. ■ (Dü ff. Z.) Auch von der hiesigen jüdischen Gemeinde ist eine Bittschrift nach Petersburg abgegangen, den Kaiser um Widerrufung des Ukases bittend, nach welchem die innerhalb 50 Wersten von der preußischen und österreichischen Grenze wohnenden Juden binnen zwei Jahren ins Innere des Landes verbannt werden sollen. Besonders ist Ln dieser Petition hervorgehoben, wie ein solcher Befehl wol. nur durch sehr -schwere Vergehen einzelner Juden veranlaßt worden sei, wie aber doch nicht eine halbe Million Menschen die Vergehen Einzelner abbüßen könne. Oesterreich. Von der böhmischen Grenze, August 1843. (Privatmitth.) Durch einen. Zufall kommen wir in den Besitz eines Aktenstückes, das trotz seiner Ausdehnung-wichtig genug erscheint, durch die Allg. Zeit. d. Jud. einem größern Publikum zugänglich gemacht zuwerden.—Nach der darin vorherrschenden freimüthigen Sprache zu schließen, hat es den Prager Gemeindevorsteher Landau zum Verfasser, und es geht daraus hervor, an welchen Hindernissen die Bemühungen der Männer, die sich, neuerlich (Landau an der Spitze) in der böhmischen Judensteuer-Angelegenheit vorangestellt haben, endlich scheiterten. Nebstbei soll durch Mittheilung dieses Aktenstückes bezweckt werden "auf gewisse, aus unreiner Quelle fließende Einflüsterungen aufmerksam zu machen, und den Kontribuenten zu rathen, auf ihrer Hut zu sein, und zu bedenken, daß. es sich bei Annahme jenes, im Protokol angedeuteten Planes nicht nur darum handle, möglichst eine Verminderung der auf 30,000fl. C. M. sich belaufenden Regiekosten herbeizuführen, sondern^ auch um Abschaffung des bisher bestehenden Fasstonssystemes, bei dem man von einem Kommis der Steuerdirektion abhangt, ,um nicht den häßlichen Judeneid ablegen zu müssen, und jeder Familienvater mittelst einer Schaar von durch dieses unselige Fassionssystem nothwendig gemachten Klauseln und Winkelzügen, von der freien Verfügung über sein Vermögen verhindert wird; da sonst er oder seine Hinterlassenen eines Tages zusehen müßten, wie sich der Fiskus seiner ganzen Habe bemächtiget. Außerdem soll noch durch Verwirklichung des neuen Planes jenes graue Gespennst, „Dannfluch," genannt, verscheucht werden, das zwar gesetzlich exorzirt ist, aber doch mit seinen durch Zeit mattgewordenen Augen, jetzt nur noch als Vogelscheuche aus jedem Fassionsbogen herausguckt; — dann hilf, was hölfen kann, wenn es gilt den Beweis herauszustellen, daß die Judensteuer hübsch regelmäßig eingehe, und daß .daher an dem „morschen Gebäude" nicht gerüttelt werden dürfe. Das Aktenstück lautet: „Protokol ausgenommen am 23. Juni 1843 im Präsidialbüreau des Prager Magistrates.— Gegenstand ist die mit hohem K. K. Landespräsidialdekrete d. d. 10. Juni 1843 angeordnete Einvernehmung der Deputirten der böhmischen Judenschaft bezüglich der in den an Se. Majestät .gerichteten Gesuchen angebotenen Vorschläge der Judenschaft hinsichtlich der Einhebung, der auf denselben lastenden Steuer. — Die in dem mitgetheilten Majestätsgesuche unterfertigten Deputirten werden aufgefordert, die in dieser Angabe angebotenen Vorschläge zu Protokol zu geben, wobei ihnen jedoch bedeutet wurde, daß in diesen Vorschlägen solche Anträge, welche auf Auflassung der Judensteuer selbst oder auf eine Ablösung derselben, so wie auf Verminderung des Ertrages Hinzielen, durchaus entfernt zu bleiben haben." „Aeußerung der Deputation." „Seine K. K. Majestät Franz I. hochseligen Andenkens stellte in einem Allerhöchsten Handbillete vom 30. April 1830 die Aufhebung der Judensteuer, (deren Fortbestand sich nach den weisen und gerechten Worten des verewigten Monarchen in der Begründung: weil, auch die übrigen Unterthanen Lasten zu tragen haben, welche die Israeliten nicht treffen — mam'festirte, wenn dieser Um- I stand wegfallen sollte) in erfreuliche Aussicht."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.