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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-09-04 · Heft 36 (4.9.1843) · p. Seite 537

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 36 (4.9.1843)
Date
1843-09-04
Page
Seite 537 (sequence 9)
Language
German
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537 der die Kraft gefunden habe, sich vom Drucke zu erheben und sich ihren Unterdrückern zur Seite zu stellen. Es ist uns von einem der Redner die Lehre angeboren worden, daß die innige Verschmelzung, welche der Unterjochung eines Volkes durch ein anderes zu folgen pflege, hinsichtlich der Juden nicht eingetreten sei. Wann und wie eine solche Verschmelzung eintritt, daß es nicht unbedingt und nicht ohne Schmerzen geschieht, sagen uns viele Beispiele. Wir sehen unter unseren Augen den Prozeß der Verschmelzung der Polen und Russen vor.sich gehen; wir sahen unter unseren Augen den Erfolg des Versuchs der Verschmelzung der französischen und deutschen Nation, und wir können der Geschichte die Lehre entnehmen, daß die Verschmelzung nur da eintrete, wo die Unterjochung vollständig und unzweifelhaft geworden ist. So wie nun die Unterjochung der jüdischen Nation in größter Vollständigkeit erreicht worden ist, so läßt sich auch keinesweges Nachweisen, daß die erforderliche. Verschmelzung mit den Völkern der von ihnen bewohnten Länder nicht eingetreten sei. Sehen wir nach den Merkmalen, wodurch die Nationalität' zu erkennen ist, so tritt uns als wichtigstes dieser Merkmale die Sprache entgegen und zugleich die Wahrnehmung, daß die Juden überall die Sprache des Landes reden, in welchem sie wohnen, die deutschen deutsch, die polnischen polnisch, die französischen französich. Ein anderes Merkmal der Nationalität ist die Bereitwilligkeit, seine Dienste dem Vaterlande zu widmen, und wenn nur einerseits in vielen Ländern die Dienste der Juden dem Gemeinwohl deshalb nicht gewidmet sind, weil man sie verschmäht,' weil man sie anzunehmen verbietet, so haben andererseits mehrere Redner angeführt, daß in denjenigen Ländern, wo ein solches Verbot aufgehoben worden, die. ausgezeichneten Juden mit den ausgezeichneten Christen im Dienste für das Vaterland in allen Zweigen der öffentlichen Angelegenheiten wetteifern. Ein drittes Merkmal scheint einem der Redner ganz unwesentlich, nämlich dasjenige, daß die Juden in den von ihnen bewohnten Ländern mit den Christen und in gleichem Maße zu den Staatsbedürfniffen beitragen; ich muß jedoch gestehen, daß ich dieses Merkmal nicht für so ganz unbedeutend ansehen kann. Derselbe Redner hat selbst zugegeben> daß die bürgerliche Gleichstellung der Juden keine wirklichen Gefahren und Nachtheile für die Staaten mit sich führe, noch in den Ländern, wo sie erfolgt, mit sich geführt habe, und um dennoch deren Zurückweisung zurechtfertigen, .behauptet er,daß sie den nothwendigen »Prinzipien des Staats widerspreche. Welches sind aber jene Prinzipien, welche eine Maßregel verletzen soll, wovon anerkannt worden ist, daß sie Gefahren oder Nachtheile für den Staat nicht erzeuge? . Vorzugsweise ist es die im Laufe der, Verhandlungen häufig ausgesprochene oder angedeutete Behauptung, daß die bürgerliche Gleichstellung der Juden mit dem christlichen Staate unvereinbar sei. Der Begriff des christlichen Staates ist eine Erfindung der modernen Philosophie, und zwar derjenigen der modernen Welt, welche den Anspruch, modern zu heißen, nicht, erhebt. Was man unter jenem Begriffe zu verstehen habe/ möchte nicht ganz leicht darzuthun, viel eher das Wort darauf anzuwenden sein: „denn eben, wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein." Nach jenem Begriffe, waren Frankreich, Holland und Belgien, keine christlichen Staaten; Spanien hingegen würde dahin gehören. Dem Scheinbegriffe eines christlichen Staates ist die historische Thatsache entge^ gen zu halten, daß die Christen .eine Reihe vonJahrhunderten hindurch eine Judenverfolgung befleckt habe, welche in vielen Fällen als eine' Entehrung. .der Religion und der menschlichen Natur bezeichnet zu .werden verdient. Religionshaß, Vorurtheil, Aberglaube, Neid, Gewinnsucht haben abwechselnd auf l dem-Juden gelastet und oft sich in Ausbrüchen unmenschlicher Grausamkeit kund gegeben. Der wahrhaft christliche Staat, so wie die christliche Religion, sollten es als eine heilige Pflicht erkennen, das vergangene und gegenwärtige Unrecht reuevoll zu tilgen, Ein Abgeordneter der . Ritterschaft: Es sei schon so viel pro und contra über den fraglichen Gegenstand gesprochen worden; er wolle die Versammlung nicht ermüden, erlaube,sich aber, vom Anfänge der mosaischen Gesetzgebung zu beginnen. Er müsse der Versammlung zu bedenken geben, daß das mosaische Gesetz nicht allein Religionslehre, sondern auch bürgerliches Gesetzbuch sei. Vom Talmud wolle er nicht sprechen, weil er ihn nicht kenne; aber auch im mosaischen Gesetzbuche seien .bedenkliche Stellen, wie z.>B.: „Mit deinem eigenen Volke darfst Du nicht wuchern, doch mit dem Fremdlinge darfst Du Wucher treiben und Zins von ihm nehmen." Er wolle auch wirklich annehmen, ein Jude solle Richter sein; 36*

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