Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-09-04 · Heft 36 (4.9.1843) · p. Seite 530

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 36 (4.9.1843)
Date
1843-09-04
Page
Seite 530 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225281-3225318--05473-3236129
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

530 Majorität, das hin und wieder einmal sich zeigt, »P NaAmNserer Meinung gewißBber den Haufin faüMOerkttÄirttzÄl,'»tviV Ä MrMrWn Mann für Mann abstimmen würde. Welche iup haben nicht im vorigen Jahre die beiden sich entgegenarbeitenden Versammlungen (wegen der beabsichtigten Synagogen-Reform) anwenden, welche Unterschriften haben sie sich nicht zugesellen müssen, um beide zusammen etwa 4M Namen aufzubringen! Und wenn sie bei Haupt und Gliedern, eine Menge „Indifferenter" mit aufnahmen, so ist das eben wie der besprochene Äufsatz selbst, ein Beweis, daß es die meisten Jndiff«enten gar zu gern mit den Stabilen halten , wess^ds ihnen — zumal wenn sie in «-»er Atmosphäre des frommen Am haarcz leben — gar zu süß schmeckt,'sich sagen zu können: Gottlob, daß ich nicht bin, wie Einer von diesen.- Die Erweiterung des Religions- und hebräischen Ün^xrichts in der Freischule ist, wie unser Gegner ganz richtig bemerkt, keinesweges erst jetzt neu veranlaßt; sondern bloß bei der Gelegenheit definitiv zur Sprache gebracht. Die Grundlage derselben ist die nicht allein hier, sondern überall gemachte Erfahrung, daß jüdischer Religionsunterricht mit bloßen 'Katechismen und Lehrbüchern, ohne ordentlichen und enzyklopädischen Toramit andern Worten Chumasch- ÜntervLHlMn lljMvg, und daß ein populäres Hebräisch* üMNßlich ist. Dahingegen widerspricht es der Tendenz der Schule geradezuder so-" genannten orthodoxen Richtung mit der neologischen 'gleiches Recht eittzuräumen; : denn die Schule will 'allerdings die religiösen Begriffe ihrer Schüler lautern und reformiren, und sie zu „Deutschen von israelitischer Religion" bil^n. Möge wegbleiben, wem das nicht behagt;'wir. ffHmen keinen Anstand zu sagen einen sich für orth^x gebenden Lehrer d ar s die Schule nicht anstelle!^ Daß sie sich übrigens dem neuen Tempel nicht ganz und gar hingiebt, das ist deutlich zu lesen in vr. Kley's Programm zur Jubelfeier 1841: doch dürfen die Freunde des Fortschritts deswegen unbesorgt sein, die Freischule wird nicht aufhören dem ^empelseine Chorknaben zu stellen, sie wird beim Hebra-sch- L'esen den Hut nicht aussetzen, (das wäre wol ein schönes Mittel aus der Jsolirung herauszukoMmeü!) ^) *) In den sechzig Gemeindeschuten des Königreichs sie wird kein Jüdischdeutsch-Schreiben lehren, Mrd die Henannt^ portugieHsHeMussprachöMÜ^t Mge- 'ben-^wich ke^e MiDHr^MriPHalten, aü ^stAgen nicht aussetzen, sie wird so wenig'at^ Mher irgend einer Reaktion Raum geben. Deswegen werden ihr aber mit Gottes Hülfe dennoch die Mittel nicht fehlen, ihr Lokal zu vergrößern, um allen den Knaben, die Einlaß verlangen, ihn zu gewähren. —. In der, wie es scheint, ziemlich ab irato geschriebenen Rießerschen Erklärung vermissen wir außer der Uebereinstimmung mit seinen sämmtlichen früheren Schriften, in denen er sich allerdings auf den Inhalt der jüdischen Religion eingelassen und ihr eine ehrenvolle Existenz, mindestens auf der gleichen Stufe mit dem Christenthum vindizirt hat, auch die strenge Logik, die dieser Schriftsteller so oft gleich einer Herkules-Keule gegen die Judenfeinde und Verläumder angewendet hat. Von Zwang innerhalb des Judenthums träumt kein Mensch, sondern bloß von dem Zwang — wenn er wirklich loyal existirt — durch welchen der Staat jeden seiner Angehörigen nöthigt, sich einer der anerkannten Kirchen anzuschließen: und so käme es nicht allein in der reinen Theorie, sondern auch in der Anwendung auf theologische Entscheidung an, ob man trotz der Vorhaut ein Jude, genauer gesprochen ein Mitglied der jüdischen Kirche sein könne oder nicht. Diese theologische Entscheidung würde aber nicht die Aufnahme oder Nichtaufnahme betreffen —* denn beim Eintritt eines Proselyten in's Judenthum ist die Beschneidung unbezweifelt und unerläßlich — sondern es wäre von förmlicher Ausstoßung eines unmündigen Mitgliedes die Rede. Ferner wäre die Drohung einer einstigen Abrechnung und einer Trennung der Protestanten von den bestehenden Gemeinden weit besser und. schicklicher weggeblieben, und die Privatversicherung, es sei auf keine Bürgerrechts-Spekulation abgesehen, wird nie verhindern, daß die Judenfeinde neben so vielen anderen Infamien uns auch dieser — die in ihren Augen nicht einmal eine ist — bezüchtigen. Am wenigsten aber kann ein Mann von öffentlichem Württemberg setzen die Schüler beim Hebräischen nicht den Hut auf. Auch nicht in Frankfurt am Main, in Baiern rc. v Korresp.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.