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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-08-28 · Heft 35 (28.8.1843) · p. Seite 523

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 35 (28.8.1843)
Date
1843-08-28
Page
Seite 523 (sequence 7)
Language
German
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523 der untern Masse sehen sollen, die nach Bekanntwerden des Votums statt fand. In den Wirthshäusern — das ist authentisch — wurden den Juden Vivats gebracht, und es war nichts Seltenes christliche Bürger jüdischen freudig die Hand schütteln zu sehen. Was nun auch der Erfolg ist, wir haben ein Piedestal erlangt, von dem man uns nicht herunterbringen soll. Düsseldorf, 13. Juli. (46ste Plenar-Sitzung. Fortsetzung.) So ist das moderne Frankreich aus den verschiedenartigsten Nationalitäten gebildet, so ist in Spanien nach der heftigsten Verfolgung der maurische Stamm in der Verbindung mit dem gothischen aufgegangen, so haben in England eingewanderte Normannen mit den früher dort angesiedelten Sachsen und anderen Stämmen ein Volk gebildet, so werden die Inseln und Festländer des westlichen Welttheils von einer gemischten Bevölkerung bedeckt, welche sich auf dem Boden bildete, den verfolgungssüchtiger Glaubenseifer blutig gedüngt hatte. Wenn wir dagegen in der Geschichte kein Beispiel finden, daß in der Reihenfolge von fast dreitausend Jahren jemals eine Verschmelzung des jüdischen Stammes mit irgend einem anderen Elemente stattgefunden, wenn dies selbst nicht einmal stattfand, als nach der Zerstörung Jerusalems durch Titus das jüdische Volk in alle Welt zerstreut wurde: so glauben wir uns vollkommen zu der Behauptung berechtigt, daß diese Lhatsache einer durch die ganze Welt verbreiteten , fest und einig in sich verbundenen Nationalität zugeschrieben werden müsse, daß es aber unwahr und unhistorisch sei, dieselbe durch äußere Ursachen, so wie den Druck und die Verfolgung fremder Nationen, erklären zu wollen. Wird aber festgehalten, daß in dem, nach Entwickelung und Fortbildung strebenden Staate, und daß dies unser Standpunkt sei, wird Niemand leugnen, das Judenthum weiter nichts ist, als eine Genossenschaft von fremden Stammes-Verwandten,. die, indem sie die Qualifikation als Juden beibehalten, ihren Willen dahin erklären,, daß sie darüber einig sind, die dem Staate fremde Genossenschaft unter sich fortzupflanzen, so wird es nicht schwer sein, die Stellung zu. bestimmen, welche der Staat einer solchen Stammes-Gemeinschaft gegenüber einzunehmen hat. Denn es kann der Staat seine Ausbildung und Entwickelung, nur in den Gränzen wollen,' die er sich selbst gesetzt, er kann sie nur so wollen,- daß sie vor sich gche auf. dem Wege einer gemeinsamen Betheiligung und Erhebung aller derjenigen, denen eine Theilnahme an dem durch ihn bestimmten Bildungsgänge beigelegt ist. Existirt nun eine ihm fremde Nationalität, deren eigentliches Lebensprinzip selbstständige Fortentwickelung ist, ohne Rücksicht auf den Staatsverband, in welchem sie lebt, so ist eine nothwendige Folge dieses Prinzips, daß der Bildungsgang des Staats von ihm ignorirt werde. Hierin aber liegt die Unmöglichkeit der Juden-Emanzipation von Seiten des Staats. Denn wollte der Staat das Judenthum emanzipiren, d. h. in seinen Entwickelungsgang aufnehmen, so würde er damit aussprechen, daß in diesen Entwickelungsgang ein Element ausgenommen worden, dessen Lebensprinzip es ist, denselben zu ignoriren, somit auch den Staat selbst und seine Bedeutsamkeit in Frage zu stellen. Wie aber der Würde der Verwaltung, so widerstrebt die Juden- Emanzipation eben so allen wahrhaft freisinnigen Grundsätzen, indem eine durch nichts gerechtfertigte Ungleichheit vor dem Gesetze ihre unverkennbare Folge ist. Denn während alle Unterthanen, sie mögen einem Glauben oder einem Kultus angehören, welchem sie wollen, der politischen Rechte nur dann theilhaftig werden, wenn sie durch den Zutritt zu dem Staatsverbande die ihnen etwa anderweit überkommene Nationalität aufgegeben haben, eximirt sie das Judenthum von einer gleichen Verpflichtung und statuirt so ein Privilegium, von welchem die Geschichte kein Beispiel aufweiset. Unbegreiflich erscheint es daher, wenn man die Gesuche um Emanzipation, durch Berufung auf freisinnige Grundsätze rechtfertigen hört, und scheint es nicht zu rechtfertigen, wenn dabei angeführt wird: da der Jude die nämlichen Lasten trage, wie.jeder Andere, d. h. die nämlichen. Steuern zahle, so müsse ihm auch eine gleiche Berechtigung nicht vorenthalten werden. Als ob der Staat gerade seine heiligsten Rechte gegen Steuerzuschüsse vertauschen könnte, und als ob derjenige, welcher dem .lebendigen Entwickelungsgange desselben hemmende Grundsätze entgegenstellt, seine Betheiligung zu erkaufen im Stande wäre! So viel gegen die Meinung, welche die Emanzipation des nationellen, d. h. des eigentlichen Judenthums, verlangt^ wir haben uns jetzt zu dem anderen System zu wen-

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