Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1843)
- Date
- 1843-08-28
- Page
- Seite 522 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225281-3225317--05464-3236119- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
522 der von Landgut zu Landgut herumzieht, .um allerhand kleine Abgänge der Landwirtschaft, welche zum Wiederverkauf zu sammeln dem gemeinsten Christen zu beschwerlich und zu wenig belohnend wäre; der mit dem schweren Pack auf dem Rücken schwitzend, dem christlichen Grundbesitzer eine Einnahme von zehn oder zwanzig Lhalem jährlich verschafft, — sollen alle diese und ähnliche jüdische Gewerbtreibende unter Ausnahme-Gesetze gestellt, durch solche im voraus als Menschen, vor welchen man sich hüten müsse, bezeichnet, folglich beschimpft und dem Hohne preisgegeben werden, bloß deswegen, weil ihr Vater vom Großvater in demselben Geschäfte erzogen worden ist, und den Sohn wieder darin erzogen, und weil dieses Geschäft eben nur soviel abgeworfen hat, um den Mann selbst und seine Familie mit Entbehrungen, welcher nicht leicht ein Christ fähig ist, redlich zu ernähren? Wer jemals Gelegenheit gefunden hat, in einer Stellung, welche einen weiten Ueberblick gestattet, die Anwendung von Ausnahme-Gesetzen Jahre lang in Lausenden von Fällen zu beobachten, der wird mit mir darin einverstanden, sein, daß fast immer der Betheiligte dadurch in seinem Lebensglücke gestört, in seiner Entwickelung ^zurn Bessern gehemmt, vor den Andern beschimpft und dadurch mit vollem Rechte erbittert worden ist, ohne daß dem Staate irgend ein Vortheil verschafft, irgend ein Unheil von ihm abgewandt worden wäre. Einen solchen Zustand abzustellen, erfordert die Ehre jeder Negierung um so dringender, als auch die Ehre der Staatsgesellschaft selbst mit dieser Forderung übereinstimmt. Wenn wir sehen, daß hundert Personen sich vor Einem fürchten, und nicht etwa deshalb, weil sie alle bereits von ihm überlistet und betrogen worden sind, sondern nur deshalb, weil sie doch möglicherweise durch das Uebergewicht seiner Schlauheit von ihm überlistet und betrogen werden könnten,;a daß sie sogar deshalb zu ihrer eigenen und zu ihrer Kinder und Kindeskinder Sicherheit ganz besondere Vorkehrungen treffen, und dazu allen ihren Scharfsinn anstrengen — werden wir sie dann nicht auslachen?" Lächerlich fast kann man die Mühe nennen, die sich Str. giebt, um die Ansicht zu widerlegen, daß wir morgen mit Mann und Maus nach Palästina wandern werden. Recht nett macht er auf die Inkonsequenz aufmerksam, daß gerade.die Zeiten gegen die Juden am intolerantesten waren, in welchen die Christen deren h. Schrift am heiligsten hielten. Nachdem Herr Str. noch Vieles über die Unhaltbarkeit von Ausnahmegesetzen im Allgemeinen gesprochen, geht er auf sie einzeln ein, wie sie irgend in den verschiedenen Staaten noch vorhanden sind. Ueber die Beschuldigungen, daß Juden mit Hypotheken spekuliren, spricht der Verfasser: „Allein ich habe Gelegenheit gehabt, die Wirkungen des Gesetzes vom 11. März 1812, nach welchem in Preußen die Juden zum Erwerbe von Grundeigenthum aller Art befähigt worden sind, eine lange Reihe von Jahren hindurch genau zu beobachten. Nach allen Erfahrungen, die ich gemacht, selbst nach allen Anschuldigungen, die von Judenfeinden vorgebracht und durch einzelne Thatsachen so gut als möglich belegt worden sind, kann ich aber versichern, daß ich eine überwiegende Neigung der Juden zu Spekulationen dieser Art durchaus nicht habe bemerken können. Mir ist sicher bekannt worden, daß Christen ein Geschäft daraus machen, Hypotheken von Personen, welche entweder schnell ihr Geld brauchen , oder an der Sicherheit ihrer Forderung zweifeln, mit möglichst großem Abzüge an sich zu brin- .gen, daß andere Christen Landgüter an sich gekauft, das darauf stehende Holz niedergeschlagen und die Grundstücke vereinzelt, daraus aber großen Gewinn gezogen haben — wogegen, wenn dabei kein Betrug verübt und kein Gesetz verletzt wird, so wenig, als gegen eine andere erlaubte Handelsspekulation etwas zu erinnern ist. Daß aber eben Juden sich vorzugsweise mit dergleichen Geschäften befaßten, habe ich von keiner Seite gehört. Noch neuerlich ist in den öffentlich bekannt gemachten Landtagsverhandlungen von einer Gesellschaft die Rede gewesen, welche sich zum Ankauf großer Landgüter Behufs der Vereinzelung der Grundstücke verbunden habe. Daß aber Juden dabei betheillgt seien, ist nicht bemerkt worden, obwol es, wäre es der Fall gewesen, gewiß nicht unbemerkt geblieben sein würde." (Schluß folgt.) Köln, im August. (Privatmitth.) Was auch hie und da versucht wird, gegen den Ausspruch der rhein. Landstande vorzubringen: es ist Gott sei Dank! gewiß, daß das Volk auf unsrer Seite ist. Sie hätten nur die billigende Aufregung selbst in