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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-08-21 · Heft 34 (21.8.1843) · p. Seite 508

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 34 (21.8.1843)
Date
1843-08-21
Page
Seite 508 (sequence 8)
Language
German
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508 kreuzigten Erlösers hängt und hinreichend beweist, in wessen Namen hier in letzter Instanz Recht gesprochen wird. Kann aber der Jude in diesem Namen Recht sprechen, kann er als Verwaltungs-Beamter christliche Zustände auffassen, schützen und fördern, kann er z. B. Schulrath, kann er Kultus-Minister werden? und er muß es können, wenn die Emanzipation zur Wahrheit werden soll. Ich weiß sehr wohl, daß ein großer Theil der Juden dem Glauben und den Sitten ihrer Vorfahren entsagt und auf diesem Wege zur Emanzipation zu gelangen hofft, aber ich weiß auch, daß dieses nur eben so viele Gegner des Christenthums mehr sind, die in das Lager des mächtigeren und gefährlicheren Feindes, des Jndifferentismus, übergegangen sind, was die Erfahrungen der neuesten Zeit hinreichend bewiesen haben, wenn es noch eines solchen Beweises bedürfen konnte. Einer der früheren Redner hat geäußert, daß er es nicht unternehmen wolle, die Sache vom religiösen Standpunkte aus zu betrachten, wie es der Herr Referent wegen seines geistlichen Charakters gethan habe; ich aber will es unternehmen, und zwar von demselben Standpunkte aus, den jener bezeichnet. Wenn aber der Herr Referent die Emanzipation der Juden als eine nothwendige Folge der Grundsätze, des Christenthums darstellen zu können glaubt, so stelle ich dem Referenten von meinem Standpunkte aus eine höhere Autorität entgegen. Es ist die Autorität der katholischen Kirche, die diese Folge nirgends und zu keiner Zeit ausgesprochen hat, während sie zu allen Zeiten die Sklaverei als mit den Grundsätzen des Christenthums unverträglich erklärt hat. So lange aber diese Autorität nicht gesprochen, so lange ich mich nicht von meiner irrigen Auffaffungsweise überzeugt, kann und darf ich, trotz dem Referenten, der Emanzipation der Juden, als mit den christlichen sozialen Zuständen unverträglich, stets und laut widersprechen. Ein Abgeordneter der Städte: Nach den Vorträgen, die wir vom verehrten Referenten und von einem Abgeordneten der Städte gehört, bleibt mir nichts mehr zu sagen übrig, als daß wir entweder diese herrlichen Produkte der geistreichsten Humanität verbrennen oder durch den Druck der Unsterblichkeit überliefern müßten. Vermodern oder verschimmeln dürfen sie in unseren Archiven nicht. Es handelt sich zunächst um die Aufhebung eines verschollenen Gesetzes, desjenigen vom 17. März 1808. Dieses Gesetz war ein Strafedikt für die Dauer von zehn Jahren; es galt für das Elsaß und kam nur pur bricole nach dem jetzigen Rhein-Baiern, Rhein-Hessen und Rhein-Preußen, und zwar nur ins halbe. Rhein-Preußen. Seit 25 Jahren 3 Monaten und 13 Tagen ist die Strafzeit vorüber, und es ist versäumt worden, und zwar von den Ständen versäumt worden, darauf aufmerksam zu machen, daß im Elsaß, in Rhein-Baiern und Rhein-Hessen die Wirkung des Strafedikts aufgehört hat, daß sie nirgendwo mehr bestehet, als im halben Rhein-Preußen. Hier aber besteht sie ohne Fug, Grund und Recht, denn es hat sich in dem Vierteljahrhundert nichts zugetragen, was die Fortdauer der Strafe auch nur dem Scheine nach rechtfertigen könnte. Wir bitten unsere Brüder vom rechten Ufer, uns zu helfen. Diese Bitte ist so billig und gerecht, daß sie uns gar nicht abgeschlagen werden kann. Was würden wol unsere Nachbarsleute von unserer Einigkeit und Einheit sagen, wenn unsere Bitte, die wir an die rechte Nheinseite richten, und zwar in einer Sache, die wir eine Ehrensache nennen, eine vergebliche Bitte wäre? Es ist dergestalt eine Ehrensache, daß ganz Deutschland, Belgien, Holland und Frankreich auf uns sehen, und daß dabei der Ruhm des siebenten rheinischen Landtags auf dem Spiel steht. Meinen verehrten Mitständen lege ich diesen Ruhm warm an's Herz! Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Unter der Juden-Emanzipationsfrage werden wir die Frage verstehen, ob und inwiefern eine Gleichstellung der Juden mit den übrigen Staatsbürgern in politischer Beziehung möglich sei. Es wird nicht verkannt werden, daß für die Beantwortung dieser Frage die Feststellung des Begriffs vom JudenthuMe vor Allem erforderlich und daß die nöthigen Anhaltspunkte für die Feststellung dieses Begriffes nur aus der Geschichte und aus der Art, wie in derselben das Judenthum zur Darstellung gekommen, gewonnen werden können. Hiernach gelangen wir aber zu dem Resultate, daß das Judenthum zunächst etwas Anderes als eine Religion, d. h. eine Glaubensgemeinschaft über die letzten Gründe der Dinge sei. Wo wäre auch der gemeinschaftliche Glaubensverband zwischen dem, messiasgläubigen Volke des alten Testa-

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