Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1843)
- Date
- 1843-08-21
- Page
- Seite 506 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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506 Bundesstaaten in der Bundesakte gegeben wurden; so wenig aber ihr gegenwärtiger Rechtszustand, denselben entspricht, so wenig dürfte auch damit die Anordnung in Einklang zu bringen sein, welche dem Vernehmen nach in Bezug aus die Juden in Preußen vorgeschlagen wurde. Nach dieser Anordnung würden die Juden in besonderen, von den Staatsbürgern getrennten Korporationen organisirt, nicht nur von allen Aemtern, sondern auch gegen Erlegung einer Rekruten-Steuer von der Militärpflichtigkeit ausgeschlossen, so aber aus der allgemeinen Nationalität des Volks förmlich ausgestoßen und zwischen ihnen und den Christen eine schroffe, unübersteigliche Kluft geschaffen werden. Ich enthalte mich jeder Aeußerung über diese Maßregel, so wie der Frage, wie sie mit dem Gesetz von 1812, mit der Treue, der Hingebung des jüdischen Volkes gegen den Staat, mit der Verheißung der Bundesakte in Einklang zu bringen sein würde; ich erlaube mir aber, Ihnen ein Schreiben mitzutheilen, welches nach öffentlichen Blättern 2t. von Humboldt über diesen Gegenstand an den Grafen von Stolberg richtete: „Ich habe, theurer Graf, mit einem Schmerze, dessen Motive und Richtung Sie mit mir theilen, die Anlage (Journal des Dödats vom 10. März 1842)., die gestern angekommen ist, gelesen. Ich hoffe, daß Vieles sehr falsch und hämisch aufgefaßt ist — wäre es nicht, so halte ich die beabsichtigten Neuerungen nach meiner innigsten Ueberzeugung für höchst aufregend, mit allen Grundsätzen der Staatsklugheit streitend, zu den bösartigsten Interpretationen der Motive veranlassend, Rechte beraubend, die durch ein menschlicheres Gesetz des Vaters bereits erworben sind, und der Milde unseres jetzigen theuren Monarchen entgegen. Es ist eine gefahrvolle Anmaßung der schwachen Menschheit, die alten Dekrete Gottes auslegen zu wollen. Die Geschichte finsterer Jahrhunderte lehrt, zu welchen Abwegen solche Deutungen den Muth geben. Die Besorgniß, mir zu schaden, muß Sie nicht abhalten, von diesen Zeilen Gebrauch zu machen; man muß vor allen Dingen den Muth haben, seine Meinung zu sagen?' Wir dürfen vertrauen, meine Herren, daß dem hier in Rede stehenden Plane keine Folge gegeben werden wird, aber wenn auch nur der Gedanke an einen solchen Rückschritt, an eine solche Verkennung aller natürlichen und erworbenen Rechte aufkommen kann, so ist es um so mehr an der Zeit, daß sich Stimmen zur Verteidigung der Sache der Menschheit erheben. Verweilen wir noch einen Augenblick bei der besonderen Lage, in welcher sich die Juden der Rheinprovinz befinden. Es ist Ihnen bekannt, daß außer dem Juden-Dekrete vom 17. März 1808 in der Rheinprovinz gesetzlich keine Beschränkungen der Israeliten bestehen. Faktisch befinden sie sich aber in demselben Zustande wie ihre Glaubensgenossen in den alten Provinzen, und die Aufhebung des erwähnten Dekrets würde daher nur einen kleinen Theil des Druckes wegnehmen, der auf ihnen lastet. Wie sehr aber die jüdischen Bewohner der Provinz es verdienen, daß derselbe ganz verschwinde, geht daraus hervor, daß dem Vernehmen nach von den beiläufig 500 Legitimationsscheinen, welche in den Kreisen Kleve, Geldern, Kempen, Gladbach, Krefeld, Neuß und Grevenbroich jährlich ausgefertigt werden, kaum einer verweigert, und von den seit acht Jahren ertheilten jüdischen Handels-Patenten nicht ein einziges vom rheinischen 2lppellhof widerrufen worden ist. Nicht allein aber verdienen daher die Juden eine gänzliche bürgerliche Gleichstellung, sondern auch die Provinz muß sie in ihrem eigenen Interesse dringend wünschen. Die unbeschränkte staatsbürgerliche Stellung der Juden fließt her aus dem Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetze, sie bildet einen Theil der Basis, auf welcher unsere Gesetzgebung, unsere bürgerliche Freiheit beruht; wird ein Steinchen aus dem wohlgefugten Getäfel genommen, so ist das Ganze verletzt und in Frage gestellt. Meine Herren! Je tiefer wir uns von der Göttlichkeit des christlichen Glaubens durchdrungen fühlen, desto mehr müssen wir es für ein Unglück halten, seiner Segnungen nicht theilhaftig zu sein. Wollen wir denn diejenigen, die diese Wohlfahrt entbehren, durch Bedrückung und Kränkungen noch unglücklicher machen? wollen wir nicht vielmehr durch ein gerechtes, liebevolles Benehmen die höheren Vorzüge unserer Religion an den Tag legen? Im Namen der Menschheit, gegen die eine heilige Schuld abzutragen ist, im Namen des Christenthums, das alle Menschen mit göttlicher Liebe umfaßt, im Namen des Gesetzes, vor dem alle Menschen gleich sein sollen, im Namen unseres hohen Berufes beschwöre ich Sie, meine Herren, versagen Sie dem vorliegenden Anträge Ihre Zustimmung nicht! Lassen Sie