Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1843)
- Date
- 1843-08-14
- Page
- Seite 484 (sequence 4)
- Language
- German
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484 sicht, die man auf die persönliche Freiheit zu nehmen gewohnt ist, verschieden ausfallen; des endlichen Sieges der Freiheit bin ich Ln diesem Punkte, wie :tti änderen gewiß; auch bin ich überzeugt, daß es sich schon bei den ersten Versuchen in manchen deutschen Ländern zeigen wird, daß man sich gesetzliche -Bestimmungen, die nie vorhanden waren , eingebildet hat. Indessen das wird sich, wie gesagt, finden. Was ich aber für meine Pflicht halte, ist das die religiöse Meinung, welche für die Beschneidung — und vom Standpunkt ihrer Ueberzeugung aus mit Recht — eifert, zu warnen, daß sie sich von der Berührung mit der Gewalt in Acht nehmen, daß sie die ihr vielleicht hie und da von außen.dargebotene, gefährliche Stütze zurückweise; denn sie würde einen in dieser Hinsicht, erfochtenen Sieg in der Folge schwer zu bereuen haben.. Wenn Ihr die Beschneidung als einen allgemeinen Gebrauch aufrecht erhalten wollt, so betet für sie; lehrt für sie; bedient Euch aller Mittel der Ueberredung, die Euch Euer Gewissen eingiebt; aber um alles in der Welt hütet Euch vor einem Bündniß mit der Gewalt, das Euch und Eure Sache für alle Zeiten brandmarken und Euch und sie einem tiefen Haß und für den Fall eines Umschwunges der Verhältnisse schlimmen Reaktionen preisgeben würde. Selbst die Ehre des Kampfes würde diesem gewaltsamen Beginnen von vorn herein abgeschnitteu sein, und zwar aus einem nahe liegenden Grunde. Seit einem Menschenalter haben zahlreiche israelitische Väter an vielen Orten besonders des nördlichen Deutschlands ihre Kinder bei der Geburt taufen lassen und sind selbst Juden geblieben. Nirgends hat ein Rabbiner oder sonst ein Orthodoxer den Muth gehabt, sich diesem Verfahren in irgend einer Weise zu widersetzen, einem solchen Vater fein Judenthum offiziell abzusprechen oder ihn sonst zu behelligen. Keine Sophiflik wird aber hinreichen, um uns zu überreden, daß der jüdische Vater, der die Beschneidung seines Kindes unterläßt, nach der jüdischen Ansicht weniger eine Sünde begeht, wenn er es zugleich taufen läßt. Die Gründe jener vorsichtigen Zurückhaltung sind vielmehr begreiflicher Weise allein in dem Bewußtsein zu suchen, daß man mit einem Versuche der Art bei der herrschenden Gewalt sehr schlimm angekommen sein würde. And nun, wenn sich jüdische Familienväter, finden, die ihre Kinder dem Geiste des Judenthums — so wie sie es auffassen wenigstens — erhalten wollten, deren Gewissen oder'Gefühl sich aber gegen eine Zeremo-. nie sträubt, die ihrer Empfindung mehr als eine barbarische, denn als eine religiöse erscheint, nun wollte die Orthodoxie aus ihrem klugen Versteck hervorkriechen und ihr Geschrei vor die Ohren der hohen Polizei bringend Warum? Etwa, weil sie in diesem Fall in den Interessen, der herrschenden Kirche einen Bundesgenossen zu finden hofft, während der Familienvater nichts für sich hat als' die Grundsätze des natürlichen Rechts und der Freiheit,: mit denen es in; Deutschland jeder Wicht aufnehmen zu können meint? Aber seht Euch vor! Freiheit und Recht könnten doch auch einmal an die Reihe der Geltung kommen und es wäre nicht gut, wenn fie dann eine so schwere Rechnung mit Euch auszugleichen hätten. .Daß es auch an jeöem inneren Grunde fehlt, um für diesen Fall ein gewaltsames Verfahren zu versuchen, von welchem seit der Aufhebung des: Bannes und anderer Kirchenstrafen in keiner anderen Hinsicht mehr die Rede ist, fällt in die Augen. Die Albernheit, daß das unbeschnittene Kind kein Jude sei und man daher nicht wisse, wohin es gehöre, bringt ja die einigermaßen kundige Orthodoxie selbst nicht mehr zu Markte, sondern sie redet bloß von der Unterlassungs-Sünde des Vaters. Ob nun diese Sünde geradezu einem Heraustreten aus dem Judenthum gleichkommt, darüber hat die Theologie zu entscheiden und ich maße mir kein Urtheil darüber an. Aber wenn ich gleich kein Theologe bin, so habe ich doch den Pentateuch auch gelesen, und ich glaube nicht, daß wer ihn unbefangen liest, zu der Ueberzeugung gelangen kann, daß die Beschneidung vor dem Sabbathgebote oder vor dem gesammten System der übrigen Zeremonial-Gesetze etwas so spezifisches und wesentliches voraus habe, daß hier eine ganz besondere, abnorme Gewalt-Prozedur für nöthig müsse gehalten werden. Besteht und blüht das Judenthum, während die Beobachtung aller übrigen Vorschriften keine andere Stütze mehr hat, als die freie Ueberzeugung des Einzelnen und während sich Viele mit größter Oeffentlichkeit und Beharrlichkeit über dasselbe hinwegsetzen, so wird es zu bestehen und zu blühen fortfahren, wenn auch, dieser letzte, im höchsten Grade verwerfliche und widersinnige Zwang zu einer Zeremonie, deren Verletzung wahrlich weniger als die irgend einer anderen die Oeffeutlichkeit berührt, erst völlig hinweggefallen sein wird. Von der stupiden Analogie zwischen Taufe und Beschneidung sollte man sich, und wenn sie auch zureichte, hie und da einen Beamten zu dem Versuch einer Zwangsmaßregel zu bestimmen, fürwahr schämen Gebrauch zu machen. Kurz, ich hoffe, daß die Orthodoxie Einsicht genug haben wird, um sich mit Würde in ein Ergebniß zu finden, daß früher oder später allenthalben eintreten wird, so wie es in den wefil. Europäischen Ländern der Fall ist, und nicht einen