Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1843)
- Date
- 1843-08-14
- Page
- Seite 483 (sequence 3)
- Language
- German
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483 fle freilich eia Schriftsteller so leicht in Anspruch nehmen darf, gewidmet hätte, da ich dieselbe deutlich genug ausgesprochen habe.") Ich weiß recht wol, daß manche wohlmeinende Männer — und darunter solche, deren Urtheil ich sonst gern beachte — es ungern sehen, wenn ich mich auf solche Weife über religiöse Fragen äußere, weil sie befürchten, ich möchte dadurch in eine falsche Stellung zu meinen bürgerlichen Bestrebungen gerathen. Aber diese Befürchtuug beruht auf einem Jrrthum, dem ich keine Konzession machen kann. Ich habe in der Sache der Juden zu allen Zeiten ein Prinzip und keine Partei, einen Gedanken des Rechts, der Freiheit und der Duldung, aber keine Glaubensmeinung vertreten; ich würde es daher als Versündigung gegen das Prinzip selbst, das ich vertrete, ansehn müssen, wenn ich meine eigne Freiheit aufgäbe, wenn ich irgend einen Theil meiner eignen Ansicht einer Rücksicht, welche es auch sei, opferte. Es würde mich auch keinen Augenblick weder in meiner Gemüthsruhe stören, noch in meinem Streben irre machen, wenn mich die Mehrheit — ja die Gesammtheit — meiner Glaubensgenossen verketzerte und in religiöser Hinsicht von sich stieße; ich würde darunter der Vertretung ihres unterdrückten Menschenrechts nicht einen Funken weniger Wärme widmen. Eben darum habe ich das Judenthum Ln seiner orthodoxesten und in seiner freiestem Gestalt mit gleichem Eifer gegen Druck und Unrecht in Schutz genommen, weil dieser Eifer von jenen Gestaltungen völlig unabhän-. gig war. Hätte ich im Mindesten befürchten müssen, daß hinter dem fraglichen Reform-Unternehmen eine Emanzipations-Spekulation verborgen liege, so würde ich es als einen Verrath an dem Freiheits-Gedanken mit tiefster Verachtung zurückgewiesen haben; die bestimmte Versicherung, daß dem nicht so sei, hat ihm meine Achtung, wenn auch nicht meine Zustimmung gewonnen. Aber wenn ich diese meine persönliche Ansicht über die zur Sprache gebrachten Punkte offen ausspreche, so muß ich mich zugleich auf's Bestimmteste gegen den Schein der Anmaßung verwahren, als wenn ich meine Ansicht über diese Dinge für eine irgend gewichtige, maßgebende, auf den Gang der Reform-Angelegenheit irgend erhebli- *) In meiner ersten der Sache der Rechtsgleichheit der Juden gewidmeten- Schrift (über die Stellung der Bekenner des mosaischen Glaubeus Ln Deutschland. Altona 1831 S. 21.) habe ich ü. A. die Beschneidung als eine „'leere aber unschuldige Zeremonie, die dem Gewissen Vieler oon uns sehr entbehrlich scheint," bezeichnet. chen Einfluß übende ansehe, Ich besitze weder die Kenntniß noch die Sinnesart, die dazu erforderlich sind, einen solchen Einfluß zu üben. Ich habk meine theologische Unkunde zu keiner Zeit verborgen und habe nun einmal auch den Eifer für eine Meinung nicht, der dazu gehört, um an der Spitze solcher Bewegungen zu stehen. Auch aus diesem Grunde ist es mir unangenehm, in einer Sache dieser Art meinen Namen mit in die vorderste Reihe gestellt zu sehen, in die nur ein lächerlicher Dünkel mich zu stellen mich veranlassen könnte. Ich besitze gerade so viel Einsicht in diese Dinge und so viel Eifer dafür, als dazu gehört, wir eine eigne Meinung zu bilden und sie zu behaupten, aber ich habe keine übrig, um auf Andere damit einzuwirkeu. Wo ich Ln der Literatur und im Leben an Streitigkeiten, die das religiöse Gebiet berührten, einen lebhafteren Antheil zu nehmen mich veranlaßt fand, ist es nur geschehen, um Prinzipien des Rechts und der Redlichkeit auch auf diesem Gebiet zu vertheidigen; wo es sich dagegen um bloße Meinungs-Differenzen handelt, habe ich mich immer treu zu der Meinung gehalten, die der meinigen am nächsten sieht, ohne mich je an die Spitze stellen zu wollen. Uebrigens ist die Frage, wie sich das Rechtsprinzip zu den vielfachen obwaltenden Differenzen verhalte, auch eine wichtige und verwickelte; ich gehe seit längerer Zeit mit dem Gedanken um, diese Frage ausführlich zu erörtern und hoffe ihn später auszuführen. So viel kann ich mit ziemlicher Sicherheit Voraussagen, daß meine Ansichten hierüber von der Mehrheit aller Parteien werden zurnckgewiesen werden, da ich die Anwendung des Freiheits-Prinzips in einem Umfange in Anspruch nehme, wie es nur Wenigen auf dieser Seite genehm sein wird. Aber eben dieses Freiheits^Prinzip muß ich hier gleich in der zunächst vorligenden Frage auf's allerentschiedenste in Anspruch nehmen und somit auf einen Punkt kommen, für welchen ich allerdings mit aller Energie, deren ich irgend fähig bin, Partei zu nehmen jeden Augenblick bereit bin. Ich meine den Zwang zur Beschneidung von Seiten der Staatsgewalt, auf welchen man von manchen Seiten zu pochen schamlos genug ist: einen Zwang, den ich eben so tief verabscheue, wie irgend einen anderen Akt der Gewalt und des Unrechts. Ich will hier nicht davon reden, wie es mit diesem Zwange in der Wirklichkeit beschaffen ist; -diese Frage wird sich, so wie sie zur Sprache kommt, allmälig durch die That erledigen; die nächsten Lösungen werden wahrscheinlich in den verschiedenen Staaten je nach der größeren oder geringeren Rück-