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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-08-07 · Heft 32 (7.8.1843) · p. Seite 472

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 32 (7.8.1843)
Date
1843-08-07
Page
Seite 472 (sequence 8)
Language
German
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der Verfasser -des „Beitrages" damit nur sich selbst versteht, so wie er in der Ausführung: Seite 18 nur seinen Gegner versteht. Das ganze Büchlein erkennet nur eine Forderung, nur eine Bedingung, nur ein Gesetz an — den todten Buchstaben irgend eines alten Rabbinen, mag dieser Autorität haben oder nicht, mag dessen Behauptung gegründet sein oder nicht — es läßt sich eine Stelle eines gedruckten Buches in Parenthese mit lat. Lettern und Zahlen anführen — so ist die Sache entschieden. Wie weit aber all' Dieses eine Entgegnung, eine tiefere Begründung erfordere, wie weit die Forderungen der jetzigen Zeit, die dringendsten und unabweislichen, ein Genüge erheischen, das wird nicht berücksichtigt — es ist genug, daß vor 500 Jahren ein Rabbiner so Etwas für gut gehalten hat. Dies ' zeigt sich denn auch glänzend S. 15 über die Funktionen eines Rabbinen — er hat nichts zu thun, als über zu entscheiden, zu trauen und zu scheiden, zweimal zu darschnen und die Schächter zu prüfen — höchstens hat er außerdem noch seinen Gehalt zu verzehren. Lächerlich ist es,"wie über Abänderungen des Kultus gesprochen, alle Vorgänge der neuern Zeit ignorirt und als unbedeutend hinweggeseh'en, was über den Religionsünterrrcht (bis zum zehnten Jahre die Schrift, bis zum fünfzehnten Mischnah, bis zum zwanzigsten Gemara) bestimmt wird. Die letzte, neunte Frage über die Parteiungen, ihren Einfluß, ihren Charakter, ihre Sittlichkeit wird nun freilich desto kürzer besprochen, da die Schrift ja nur die Anstellung eines Rabbinen, d. i. des Verfassers selbst zum Augenpunkte hat. ‘ Zuletzt muß denn doch zugestanden werden, daß über dvss höhern Grad von Konsequenz, Glaubensinnigkeit und Sittlichkeit bei einer oder der andern Partei sich nichts bestimmen lasse. Diese Dinge sind ja auch Nebensachen für diese Herren, wenn sie nur auf Grund einiger herausgerissenen Stellen einiger von der Masse ungekannten Rabbinen den Sohn eines Rabbinen, desSohnes eines' Rabbinen, die fette Pfründe seiner Väter verschaffen können. Was sind nun die wesentlichen Wirkungen dieser Sachen? Das Judenthum in unsren und Andrer Augen lächerlich, vielleicht gar verächtlich zu machen! Deutschland. Aus dem Herzogthum Nassau, 17. Juli.' (Fr. I.) Während vieler Orten sich Stimmen zu Gunsten Israels erheben, verdient in diesem Blatte nicht unerwähnt gelassen zu werden, daß auch in Nassau's Landen unter den Israeliten der Wunsch nach bürgerlicher Gleichstellung der Juden rege geworden ist. Folgender Vorgang hat die nähere Veranlassung zu dieser Aufregung gegeben. Schon früher, durch das höchste Edikt vom 18. Juni 1841, theilweise aus: ihren bisherigen Steuerverhältnissen herausgehoben -und unter Aufhebung des herkömmlichen Schutzgelbes in den Staatsabgaben den christlichen Landesunterthanen' 'völlig gleichgestellt, waren die Israeliten?--es Herzogthums durch eine neuere hohe Regiminalverfügung vom 18. Januar d. I., unter Aufhebung des zu den Gemeindekassen zu bezahlenden s. g^ Beisassengeldes, auch zu den Gemeindesteuererhebungen beitragspflichtig erkannt und ihnen die weitere Verbindlichkeit der Theilnahme bei allen Gemeindefrohnden neu auferlegt worden, un- -ter der Bewilligung, daß sie^nun auch alle Gemeindenutzungen mitgenießen sollten ausser Loosholz, es nicht schon früher gehabt, und Geldvertheilungen aus den Gemeindekassen unb ündntgeldlicher Benutzung von Gemeindeallmenden, welche zur Vertheilung kommen. Da die Gemeindefrohnden insbesondere beim Wegbau und zu Waldkulturen sehr bedeutend sind, so sind die, Israeliten des Herzogthums durch jene nur in Hinsicht der Staats¬ und Gemeindelasten sie den christlichen Unterthanen gleichstellende Regiminalverfügung offenbar im Nachtheil und wahrhaft bedrückt, wenn sie nicht auch an allen Gemeindenutzungen und namentlich am Loosholz Theil nehmen sollen. Die Israeliten Moses Rosenberg und Salomon Hirschberg zu Eschbach, Amts Usingen, sich der Sache ihres Volkes annehmend, haben darum in einer unterm 20. März d. I. höchsten Orts 'eingegebenen Vorstellung Seine Herzogliche.Durchlaucht unterthänigst gebeten: ° „Durch einen Akt höchster Gnade und hochherziger Gesinnung die Verhältnisse der Juden in Höchstdero Landen allergnädigst dahin verbessern zu wollen, daß ihnen völlige bürgerliche Gleichstellung mit den christlichen Landesunterthanen und mit ihrer Verbindlichkeit des Beitrags zu allen Gemeindelasten auch der

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