Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1843)
- Date
- 1843-08-07
- Page
- Seite 469 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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469 Dankgefühl durchdrungen, die inbrünstige Bitte richten, daß Er uns die Kräfte geben möge, uns in Wort und That dieses beglückenden Ausspruches Einer hohen Ständeversammlung stets würdig beweisen zu können. Mit Ehrerbietung und dankbarster Hochachtung verharren Einer hohen Ständeversammtung gehorsamste. Düsseldorf, 13. Juli 1843" (Folgen die Unterschriften sämmtlicher Mitglieder der israelitischen Gemeinde zu Düsseldorf.) (Düff. Ztg.) Bonn, 18. Juli. Die hiesige israelitische Gemeinde hat folgende Dankadresse an den hohen Landtag nach Düsseldorf abgesandt: „Durchlauchtigster Hochzuverehrender Herr Landtags-Marschall! Hohe Stande-Versammlung! Mit wahrer Freude und aufrichtiger Dankbarkeit haben die israelitischen Bewohner der Stadt Bonn, und gewiß sie nicht allein, sondern bis in die weitesten Kreise hin alle diejenigen, denen Gerechtigkeit und Nächstenliebe ohne Rücksicht auf konfessionelle Differenzen heilig sind, die Beschlüsse des Rheinischen Landtages vom 13. Juli dieses Jahres vernommen, welche, wie wir in Sehnsucht und Gläubigkeit zu dem Gotte aller Konfessionen beten, und im Vertrauen und Ergebung von dem für Wahrheit und Recht begeisterten Willen unseres Königs hoffen, ein wirksamer Anfang sein werden zur Entfernung der Bedrückungen, unter welchen die israelitischen Glaubensgenossen des Preuß. Staates und der Preuß. Rheinprovinz insbesondere bisher zu leiden, nicht durch has Recht, sondern durch die Gesetze verurtheilt gewesen, ja bis zur Stunde noch verurtheilt sind. Haben sich die Hochherzigen Vertreter des Rheinischen Teiles unseres gesammten Vaterlandes durch ihre früheren Verhandlungen und Beschlüsse die gegründetsten Ansprüche auf die Dankbarkeit des ganzen deutschen Landes erworben, so verpflichten die Landtags-Verhandlungen und Beschlüsse des bezeichneten Tages zu offenem und aufrichtigem Danke insbesondere diejenigen Deutschen, unter ihnen zumeist diejenigen Unterthanen Sr. Königl. Majestät von Preußen, welche in jenen Beschlüssen die freudige Botschaft verehren, daß auch ihnen selbst und den Ihrigen das Heil der Gerechtigkeit, und das Recht der gleichen Persönlichkeit im Staate aufgehen werde. In dieser freudigen und zuversichtlichen Hoffnung einer bessern und glücklicher» Zukunft beeilen sich die israelitischen Bewohner der Stadt Bonn andurch, dem nur für Recht und Wahrheit, nicht für konfessionelle noch für politische Vorurtheile parteiischen Landtage der Rheinprovinz, ihren ebensowol begründeten, als tief empfundenen Dank und die freudige Zuversicht auszusprechen, daß das ehrenhafte Werk kräftiger Gerechtigkeitsliebe, mit eben derselben Liebe fortan gepflegt, und unter des Allmächtigen Schutz und Segen zum Heil des gesammten Vaterlandes zur baldigsten Ausführung gebracht werde. In tiefster Ehrerbietung und Ergebenheit die israelitischen Bewohner der Stadt Bonn." Aachen, 19. Juli. Die hiesige israelitische Gemeinde hat folgende Dankadresse an die Ständeversammlung abgeschickt: „Mit gespannter Aufmerksamkeit waren unsere Blicke auf die Verhandlungen des siebenten Rheinischen Landtages gerichtet; mit fester Zuversicht sahen wir Seinen Beschlüssen entgegen, denn wir waren durchdrungen vom unerschütterlichen Glauben an das Rechtsgefühl und die Hochherzigkeit der Gesinnungen, welche die Mitglieder dieser hohen Versammlung beseelen. Und doch hat uns das Ergebniß Seiner Verhandlungen über die Gleichstellung der Juden mit einer nie vorher gekannten Freude erfüllt. Man muß, wie wir, nach langjährigem Besitze aller bürgerlichen Rechte dem Drucke des Vorurtheils wieder unterlegen sein; man muß, wie wir, den Schmerz unverdienter Zurücksetzung gefühlt haben, um die Freude würdigen zu können, mit der wir das Votum Einer hohen Standeversammlung vom 13. Juli 1843 begrüßen. Der Beschluß der Rheinischen Landstände hat Tausende von gebeugten Menschen aufgerichtet und ihnen das Selbstgefühl wieder gegeben, welches allein dem Manne die Kraft verleiht, als nützlicher Staatsbürger zum Frommen der Gesammtheit zu wirken. Der siebente Rheinische Landtag, in Seinen frühern Verhandlungen schon so ausgezeichnet, hat sich durch dieses Votum einen neuen Lorbeer errungen, der um so schöner grünen wird, als wir zuversichtlich hoffen dürfen, daß unser weiser und gerechter König den Anträgen des hohen Landtages nachgeben und in der Liebe aller Seiner Unterthanen Seinen höchsten Lohn finden werde. Eine hohe Standeversammlung ist erhaben übe^r unfern Dank, aber das wolle Sie uns gütigst gestat-