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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-07-24 · Heft 30 (24.7.1843) · p. Seite 441

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 30 (24.7.1843)
Date
1843-07-24
Page
Seite 441 (sequence 5)
Language
German
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441 Mangel an Religiosität vorwerfen; wenn sie aber dennoch sich so entschieden ihrer Mitbürger eines anderen Glaubens annehmen, so beweist dies nur die Stärke ihres Rechtsgefühls, das am wenigsten durch die Religion der Liebe geschwächt werden kann. Dies Rechtsgefühl ist die Folge unserer Gesetze, und wenn sie weiter keinen Werth hatten, schon dadurch verdienen sie über alle andern gesetzt zu werden. Der Rheinländer kennt nur Ein Recht; den andern Provinzen spricht das Gesetz von Rechten, also Vorrechten, und wo der Eine gesetzlich gegen den Andern zurückgestellt wird, läßt es sich erklären, wenn auch, nicht vertheidigen, daß der gegen einen Höheren Zurückgesetzte sich freut, noch eine andere Klasse unter sich zu wissen-. Unser Gesetz macht Alle ohne Unterschied gleich vor seinem Ausspruche und jede Beschränkung dieser Gleichheit verletzt daher Jeden. Daher bei uns die Aeußerungen für die Juden, daher in den alten Provinzen so viele Stimmen gegen dieselben,, weil dieser schönste Rechtsbegriff ihrer Gesetzgebung mangelt. Es ist so viel schon über die Emanzipation gesagt worden, daß Neues sich nicht hinzufügen laßt. Die Juden sind nur Wenige gegen die große Masse der Bevölkerung. Sie können daher nur einen Sieg erwarten, wenn die Vernunft die Masse durchdrungen hat und diese Vernunft von der Liebe unterstützt wird. Sie haben keine anderen Waffen, als an die Vernunft zu appelliren. Aber die Vernunft ist nicht das Erbtheil der großen Menge, wol aber soll sie der Leitstern der Negierung, der berathenden Versammlungen sein. Die Juden haben nicht nur ihre Rechte auseinander gesetzt, sie haben auch gehandelt, als hätten sie schon diese Rechte. Beides hat ihnen in Deutschland wenig genützt. Man hat sie für das Vaterland sterben lassen, aber an keinen Lohn gedacht; man hat auf ihre Beweise mit Phrasen und Schmähungen geantwortet, welche unserer Zeit unwürdig sind. Liberale und Absolutisten haben in Deutschland aus demselben Horn geblasen und die Liberalen haben nicht bedacht, .daß Eine Unterdrückung anerkennen nicht anders heißt, als alle genehmigen, als sich selbst die Ketten schmieden helfen. Niemand hat darin ein traurigeres Beispiel gegeben, als die Badische Kammer; es hat sich aber gerade dort auch gezeigt, wohin Ein Widerspruch'führt, wohin es führt, wenn man die persönlichen Leidenschaften über die gute Sache stellt." — „Der Staat hat nichts von seinen Dienern zu fordern, als Treue und Redlichkeit. Wenn diese Letzteren für die Gemeinde ausreichen, so werden sie es auch für den Staat. Wenn der Mosaismus nicht zu staar ist für die eine, so auch nicht für den Anderen. Dem Staate darf es' nicht um Religion zu thun sein, wol aber um Religiösität, in so fern diese als Bedingung, 'als Grundlage von Tugenden angesehen wird. Gewährt der Mosaismus diese nöthigen Tugenden, so hat der Staat nichts weiter zu verlangen. Die Starrheit der Formen, welche man dem Judenthum vorwirft, darf hiebei nicht in Betracht kommen. Sie treffen nicht den Staat, sondern den, welcher sie befolgen will. Vertragen sie sich nicht mit den Bedingungen des Staates, so muß derjenige, welcher an ihnen festhält, von selbst zurücktreten, der Staat braucht ihn nicht zurückzustoßen. Wer sie weniger hoch stellt, als den Kern seines Glaubens, ist aber darum kein Ungläubiger, kein Mensch ohne Religiösität und diese letztere allein soll maaßgebend seyn. Dies hat unsere Gesetzgebung sehr tief gefühlt und deshalb erfreuten sich die Juden am Rheine des vollsten Rechtsgenusses. Sie waren keine nationale Juden mehr, sondern jüdische Franzosen. Sie erwarteten, sie hofften, als der fremde Despotismus gestürzt wurde, daß auch ihnen zu Theil werden würde, was Allen verheißen ward, daß Niemand in seinem erworbenen Rechte gekränkt werden würde. Aber dieses geschah nicht. Den Juden am Rheine wurden die politischen Rechte entzogen, damit sie nicht höher gestellt wären, als die in den alten Provinzen. Der Wunsch nach Einheit führte also wieder für einen Theil einen Rückschritt herbei." — „Aber die rheinischen Stande haben noch eine größere Aufgabe, sie haben den Grundsatz aufrecht zu erhalten, nicht blos in Kommunal-, sondern in allen Sachen: gleiche Pflichten, gleiche Rechte. Als Frankreich Besitz von den Rheinlanden nahm, erklärte es dem Volke: „Nur Gott allein habt ihr von euren Glaubensmeinungen Rechenschaft abzulegen, eure bürgerlichen Rechte werden nicht davon abhängen Die Meinungen mögen sein, wie sie wollen, sie werden geduldet werden und gleichen Schutz genießen. Nur der allein macht sich schuldig, der durch ihren Mißbrauch die allgemeine Eintracht stört." Wo es sich um Gerechtigkeit, sei es von Wiederherstellung, sei es von Ertheilung vernunftgemäßer Rechte, Han-

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