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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-07-17 · Heft 29 (17.7.1843) · p. Seite 426

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 29 (17.7.1843)
Date
1843-07-17
Page
Seite 426 (sequence 6)
Language
German
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426 in andere Bahnen geleitet zu sehen; und es ist dieses nameytlich die Aufgabe, die jeder gebildete, für sein Volk fühlende Jude selbst sich stellen, wozu er aus 'allen Kräften Mitwirken muß. Allein wir finden grade in unfern Gesetzen das größte Hinderniß der allmaligen Veredelung der Juden, und dieses ist ein schwerer Vorwurf, den wir diesen Gesetzen vom sittlichen Standpunkte aus, machen. Man beklagt sich: daß die Juden schachern, nicht Künsten und Wissenschaften sich weihen, die am meisten dazu beitragen würden, -sie zu heben, sie aus der Befangenheit ihrer eingewurzelten Gewohnheiten zu reißen; wenn aber einmal ein Jude dieß thut, wenn er dem Studium des Rechts, des Alterthums, der Philosophie sich weiht, so mag er zusehen, was er mit seinen Kenntnissen anfängt, die Pforten zu den Gerichts- und Lehrsälen sind Allen offen, nur ihm nicht, er muß hungern oder seinem Vaterlande den Rücken kehren; einem fremden Lande seinen Geist, seine Kenntnisse darbringen, seine Brüder, unter denen er wirken sollte, ihrem Schicksale überlassen. Man beklagt sich, daß der Jude im Schacher zu übervortheilen sucht; aber man vergißt, daß das Dekret von 1808 ihn dazu auffordert, indem es ihn hülflos stellt bei dem gerechtesten Ansprüche; ihn Gefahren und Verlusten blosstellt, wofür er bei erster Gelegenheit Ersatz zu suchen sich berechtigt hält. Man denke sich lebhaft in die Lage des redlichsten Juden, dem sein Schuldner die rechtmäßigste, notariell verbriefte Forderung ableugnet, und mit Hülfe des Gesetzes entreißt, und man verdamme ihn dann herzlos, wenn er, wie im Stande der Nothwehr, seinerseits wieder das Gesetz zu umgehen sucht, das ihn schützen sollte, das aber für ihn keine Rechte, sondern nur Pflichten hat. Ist das recht, sittlich, christlich? 3) Was im Grunde nicht taugt, muß auch in seinen Wirkungen verfehlt sein; und dazu liefert denn das Dekret von 1808 den täglichen Beleg. Wird etwa seitdem nicht mehr geschachert? Es wäre lächerlich, dieses behaupten zu wollen; sehen wir doch täglich aus dem benachbarten Frankreich, wo das Dekret aufgehoben ist, Juden hierher kommen, und, wie zum Hohne des hier noch fortdestehenden Dekretes, mit vielem Erfolge ihre Geschäfte machen. Wer wird da noch glauben, daß das Gesetz dem Schacher hinderlich sei? Wir behaupten aber bieknehr gradezu, daß es den Wucher fördere. Dem Scharfsinne der Juden entgingen die Schwächen des Gesetzes nicht lange. Das einzige, was ihnen dem Christen gegenüber Sicherheit giebt, ist ein richterliches Urtheil, und als Folge davon eine generelle Hypothek. Ganz natürlich, daß sich nun kein Jude mehr auf einen einfachen Schuldschein oder auf einen Notarialakt mit Spezialhypothek verläßt. Er sucht so bald als möglich, ein Urrheilchen zu erhalten, und hat er erst eines, so folgen die andern (wenn es auf Uebervortheilung abgesehen ist) durch bekannte Kunstgriffe von selbst. Nun ist es um den Schuldner geschehen; verkaufen kann er nicht, Geld aufnehmen kann er nicht, die General-Hypothek giebt ihn unbedingt in die Gewalt des Gläubigers, und was das Gesetz verhindern wollte, geschieht nun unter seinen Augen. Der Jude, der vielleicht Anfangs gerne auf einfachen Schein sein Geld stehen gelassen, seinen Ruf, seinen Kredit, auf Nachsicht, schonende Behandlug derer, die Geschäfte mit ihm machen, gegründet hätte, wird vom Gesetze selbst gezwungen, drn Strick zu drehen, der den Schuldner später erwürgt, weil die Gelegenheit zu lockend ist, für einen Gläubiger, der in den Augen des Gesetzes bei der größten Redlichkeit, doch nie anders betrachtet wird, denn als ein Betrüger. Fassen wir das Bisherige in wenigen Worten zusammen, so behaupten wir: das Dekret ist nutzlos, denn es hemmt, ja vermindert nicht einmal den Schacher, es ist sittlich verderblich, denn es provozirt den Christen zum Betrüge gegen den Juden, den Juden zu Bedrückung und Wucher gegen den Christen; es ist ungerecht, denn es trifft gleichmäßig den Redlichen wie den Schurken; es verstoßt gegen die wichtigste, unantastbarste Grundlage unserer ganzen Gesetzgebung, nämlich gegen die Gleichheit Aller vor dem Gesetze. — Wenn wir, dieses verderblichen Einflusses des Dekretes ohuerachtet, dennoch auch bei uns von unverkennbaren Fortschritten des jüdischen Volksstammes im Allgemeinen sprechen, und daran die Hoffnung knüpfen können, daß derselbe in nicht ferner Zeit sich aus sich selbst regeneriren, und auf die Höhe der .allgemeinen sittlichen und geistigen Bildung schwingen werde, so zeigt dieses die moralische Energie, den edlen Kern, der in diesem Volke verborgen liegt, und durch lOOOjährige

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