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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-07-17 · Heft 29 (17.7.1843) · p. Seite 425

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 29 (17.7.1843)
Date
1843-07-17
Page
Seite 425 (sequence 5)
Language
German
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425 Sammlung Bd. ,1. S. 494). Das Wesentlichste dieses Dekrets besteht in dem Art. 4, welcher lautet: Kein Wechsel, kein Schein aufOrdre, keine Schuldverschreibung, kein Versprechen, welches von Jemand, der kein Handelsmann ist, zum Vorheile eines Juden unterzeichnet wird , kann/eingefordert werden, ohne daß der Inhaber beweist, daß dessen Werth ganz und ohne Betrug hergegeben worden sei. Selbst notarielle Akte sind von dieser Vorschrift nicht ausgenommen. Die Stellung des Christen zum Juden ist also die: Er kann dem Juden eigenhändig oder vor Notar versprechen, zum Schuldner sich bekennen, wie er will und was er will; keine Schrift nützt dem Juden etwas, wenn er nicht durch Zeugen beweisen kann, daß das Geld wirklich gegeben, oder, wenn es Maaren waren, durch Sachverständige, daß sie den Werth hatten. Die Erfahrung lehrt, daß ein großer, man kann sagen der größte Lheil der Geschäfte sich ohne Zeugen im Leben macht, und in allen diesen Fallen ist der Jude dem Christen auf Gnade und Ungnade überliefert; warum? nicht weil er betrogen oder sonst gefehlt hat, sondern weil er eben ein Jude ist. Fasten wir diese merkwürdige Bestimmung etwas näher in's Auge,, und betrachten sie nach den verschiedenen Seiten, die sie darbietet, aus den verschiedenen Gründen, die zu ihrer Vertheidigung geltend gemacht werden. 1) Der Wucher — sagt man — ist verderblich und darf nicht geduldet werden. Die Erfahrung lehrt, daß die Juden regelmäßig dem Schacher obliegen und diesen zur Verdeckung des Wuchers gebrauchen; ja, ihre Religion stellt ihnen die Uebervortheilung der Christen als erlaubt dar. Deshalb müssen sie unter besondere Aufsicht gestellt werden. Wir geben zu, daß zur.Zeit noch die Mehrzahl der Juden Ackerbau und Gewerbe verschmäht und dem Handel obliegt; allein wir protestiren im Namen der Gerechtigkeit, wenn daraus dem Juden ein Vorwurf gemacht werden soll. Wer trägt die Schuld dieser Erscheinung? Die Barbarei der Christen, die ihnen seit mehr als 1000 Jahren jeden Akkerbau, jeden Erwerb eines Grundstückes, jedes Gewerbe verboten, sie gewaltsam zum Schacher gezwungen-hat, um nicht zu verhungern. Und jetzt wollte man sich wundern, daß eine mehr als 1000jährige Gewohnheit nicht gleich in den ersten 50 Jahren des aufgehobenen Zwanges verschwunden sei. Niemand wird so unbillig, so unverständig sein. Wir geben ferner zu, daß die Juden nicht selten ihren Schacher benutzen, um Wucher zu treiben. Allein wir behaupten, daß die Christen das Nämliche thun. Man frage darüber an den Zuchtpolizeigerichten nach. Ist nun etwa der Wucher deshalb zu billigen oder erträglicher, weil der Wucherer, ein Christ ist? Abermals wird Niemand so thöricht sein, dieß zu behaupten. Wenn es aber wahr wäre, was man dem Juden vorwirft, daß seine Religion den Wucher dulde, so könnte man daraus nur so viel folgern, daß der christliche Wucherer noch verworfener wäre, als der Jude; denn er Übertritt nicht bloß die Gesetze des Staates, sondern auch die Gebote seiner Religion, was bei dem Juden der Fall nicht wäre. Lassen wir daher lieber diesen bestrittenen Punkt ganz bei Seite, und gehen auf die Hauptsache ein. Was ist die Aufgabe des Gesetzes? Antwort: den Wucher zu verhindern oder zu bestrafen.. Also gehe man auf den Wucher los, wo und wie er sich findet, nicht auf die Juden. (Wie dieses geschehen müßte und geschehen könnte, liegt nicht in den Gränzen dieser Arbeit, zu untersuchen.) Indem das Gesetz, statt gegen die Sache, gegen eine bestimmte Klaffe von Personen sich richtet, setzt es sich dem Vorwurfe aus, Unschuldige zu treffen, weil sie Juden sind; Schuldigen freie Hand zu lassen, weil sie nicht Juden sind. Wir behaupten deshalb, daß dieses Gesetz den ärgsten Riß in das von den Rheinländern so eifersüchtig bewachte Prinzip der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze, gemacht hat,^ und deshalb nicht bald genug beseitigt werden kann. Aus diesem Grunde allein muß Jeder für dessen Abschaffung sich interessiren. 2) Es giebt Viele, welche im Prinzipe der Emanzipation der Juden das Wort reden; allein sie meinen, noch sei es nicht soweit, den Juden volle Freiheit zu lassen. Man erwartet erst die allmälige Auflösung des Schachergeistes, ehe man die Schranken fallen lassen will, die man in diesem Gesetze gezogen glaubt. * Wir sind völlig damit einverstanden, daß es dringend wünschenswerth erscheinen muß, die Thatigkeit und Energie des jüdischen Stammes allmälig auch

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