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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-07-10 · Heft 28 (10.7.1843) · p. Seite 410

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 28 (10.7.1843)
Date
1843-07-10
Page
Seite 410 (sequence 6)
Language
German
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410 tergeordnet werden dürfe. Preußen nenne sich einen christlichen Staat; deswegen könnten nur jene, die sich zum Christentum bekennen, Mitglieder von Verwaltungsbehörden sein. Sonst müsse die Idee des christlichen Staates ausgegeben werden. Er beantrage daher die Ausschließung der Juden *). Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Die Versammlung müsse sich an die jetzt bestehenden Gesetze halten und könne jetzt keine Emanzipation zu Gunsten der Juden aussprechen; man könne später den Paragraphen abändern, falls die Emanzipation bewilligt werden möchte. — Ein Abgeordneter desselben Standes: Es sei nicht zu bestreiten, daß die Juden im Besitz aller Gemeinderechte seien. Diese Frage hänge mit der Emanzipationsfrage gar nicht zusammen, und es sei unerklärbar, wie in einem Augenblick, wo von allen Seiten der Provinz Bittschriften auf Gleichstellung der Juden mit ihren christlichen Mitbürgern eingegangen, man jetzt darauf komme, den Juden die Rechte, welche sie haben, im Gegensätze mit den Wünschen der Provinz zu nehmen. — Der Referent: Auf die vorhin von einem Abgeordneten der Städte gemachte Bemerkung, es müsse, in einem christlichen Staate das christliche Religionsbekenntniß Bedingung aller Anstellung sein, habe er zunächst zu erwiedern, daß nach seiner Meinung in staatsbürgerlicher Hinsicht eine religiöse Unterscheidung nicht stattsinden dürfe. Was den christ- *) Dieser fromme Abgeordnete der Städte bemerke nur, daß wir Juden diese Prärogative, ein Christ zu sein, nicht anerkennen, weil uns diese Prärogative zu erlangen so leicht sein würde. Wir könnten erwidern: wir erkennen es als Prärogativ an, Jude zu sein, von dem Stamm zu sein, von dem die religiöse Bewegung der ganzen Menschheit ausgegangen, von dem Stamm zu fein, von dem die christliche Religion ihren Stifter und ihre Grundlage erhalten. Aber wir Juden sind demüthiger, und sagen: ein Jeder, weß Volks und Glaubens er sei, kann in religiöser Beziehung nur die Prärogative erlangen: wahrhaft religiös in seiner Religion zu sein und zu handeln. Sollte aber der fromme Abgeordnete hier nur materielle Prärogative im Sinne haben, die der Christ vor dem Juden hat, so müssen wir ihm diese freilich zugeftehen: es sind die Prärogative des Stärkern, die Nimrod schon besessen. Wir glauben aber, daß sich dann der Jude mit dem Bewußtsein trösten kann: trotz Nachtheilcn seinem Glauben treu zu bleiben! lichen Staat angehe, so verstehe er darunter einen Staat, der nach christlichen Grundsätzen regierr werde; zu den obersten Grundsätzen des Christenthums gehören aber Duldung, Gerechtigkeit, Anerkennung der Menschenwürde in jedem Individuum.— Ein Abgeordneter der Städte: Er habe dem Abgeordneten der Städte in dem nämlichen Sinne antworten wollen, wie es bereits der Referent gethan; es handle sich von Ausübung politischer Rechte; die Juden trügen alle Steuern und Lasten gleich uns, und er sehe es als Unrecht, als unchristlich an, wenn man ihnen nicht auch gleiche Rechte verleihen wolle. — Ein Abgeordneter der Ritterschaft kann sich nur derjenigen Ansicht anschließen, die ganz zuerst ausgesprochen worden ist, nämlich, die Berathung zu vertagen; würden den Juden alle politischen Rechte zuerkannt, so werde er sich auch nicht widersetzen, daß sie Theil an den Gemeinderechten nehmen. Sei das aber nicht der Fall, so müsse er sich im Interesse der Gemeinde der Anstellung der Juden widersetzen, und zwar so lange, bis sie durch Emanzipation zur Ausübung politischer Rechte befähigt seien. Er trage daher auf Aussetzung der Berathung an, bis der Landtag sich darüber ausgesprochen, daß die Emanzipation eintrete/ oder ob die bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen beibehalten werden. Unter Anderem beständen auf dem rechten Rheinufer Gesetze, welche sich der Freizügigkeit der Juden widersetzen. Wie könne man aber Einem Ehrenrechte einraumen, dem man Thor und Thür verschließe? Man stelle erst den Grundsatz fest, bevor man einzelne Konfessionen in Anspruch nehme. — Ein Abgeordneter der Städte: Wenn im Entwurf nicht die Absicht klar ausgesprochen wäre, die Juden zu exkludiren von einem Rechte, das sie faktisch ausüben, so wäre man auch nicht auf den Gedanken gekommen, ihrer zu erwähnen; weil man ihnen aber etwas nehmen wollte, was sie besitzen, so würde, wenn wir uns dem nicht widersetzen wollten, von dem Augenblicke an eine neue Judenverfolgung beginnen *). — Ein Abgeordneter der Ritterschaft bit- *) Dieser Mann hat politischen Begriff — er fühlt, der Biedermann, daß es eine Verfolgung heißt, nicht bloß wenn man mit Schwert und Fackel losstürmt, sondern auch wenn man den schuldlosen Mitbürger der natürlichsten Rechte berauben will.

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