Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1843)
- Date
- 1843-07-10
- Page
- Seite 409 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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409 Emanzipation der Juden gewissermaßen vorgegriffen *). — Der Referent: Es handele sich hier blos von der Zulassung der - Juden als Mitglieder des Gemeinde-Raths, nicht von deren Emanzipation. Diejenigen Petitionen, welche sich blos auf Gemeinderechte bezögen, gehörten zum Referate des zweiten Ausschusses und als solche auch hierher. — Ein Abgeordneter der Städte unterstützt den Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft, dem auch ein Mitglied desselben Standes beistimmt. — Ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkt, daß in den Anträgen, welche dem Landtage vorliegen, die Rede davon sei, den Juden größere Rechte zu gewähren, als sie gegenwärtig besitzen; in dem vorliegenden Entwürfe wolle man ihnen aber diejenigen, welche sie besitzen, sogar rauben, daher man die Berathung darüber fortsetzen könne, ohne auf die Entscheidung der Emanzipationssrage zu warten. — Ein Abge, ordneter der Städte tritt dieser Aeußerung bei, weil ihnen das Recht gesetzlich zustehe und es sich hier nur um Erhaltung desselben handle; denn wäre es ungesetzlich, so würden sie nicht in Bonn, in Simmern, in Kleve und in anderen Gemeinden Sitz im Rathe haben. Was sie hätten, dürfe ihnen nicht genommenwerden; dieses sei noch weit davon entfernt, ihnen etwas Neues zu verleihen. Ein Abg. der Städte: er müsse es auffallend finden, daß auch der Referent wie ein anderer Abg. der Städte das Kaiserliche Dekret vom Mai 1806 nicht berührten, sondern blos jenes vom März 1808. Ein Beschluß der Nationalversammlung von 179i habe allerdings den Juden alle bürgerlichen Rechte ertheilt und sie allen Franzosen gleich gestellt. Diese Gleichstellung habe aber nur 15 Jahre gedauert, wo sich der Kaiser genöthigt gesehen, jenen Beschluß der Nationalversammlung zu suspendiren, weil die Akkersleute in vielen nördlichen Departements, namentlich: Sare, Roer, Mont Kontiere, Haut-et Bas- *) Es ist überall ein beliebtes Mittel, wenn man Etwas nicht will, es zu — verschieben. Man hat Beispiele, daß so versprochene Dinge auf die 30 Jahre und mehr verschoben sind. Denn es kann ja leicht kommen, daß unterdeß die günstige Stimmung vorüber sei. Man wisse nämlich, daß die Emanzipationsangelegenheit schwerlich auf den diesjährigen Ständen Vorkommen wird. Rhin, Rhin et Moselle, Moselle et Vages, von den Juden durch ihren Wuchergeist in die höchste Noth versetzt worden wären. Das Kaiserl. Dekret bestimmte, daß die Exekution aller Urtheile gegen Akkersleute aus bemerkten Departements auf ein Jahr. aufgeschoben werde. Dieses Dekret wurde durch das vom Referenten angeführte Dekret von 1808 modisizirt, aber nicht aufgehoben. Die Juden blieben einer Menge beschwerlicher Formalitäten unterworfen. Er wolle aus Freiheits-Prinzipien, nicht aus demo-' kratischem Freiheitsschwindel, in dem Paragraph die Gemeinden nicht in ihren.Rechten beschränkt und bevormundet wissen und aus diesem Grunde den Gemeinden das Recht nicht bestreiten, einem Juden, dem sie das Vertrauen schenken, das Ehrenamt eines Gemeinderaths zu ertheilen; obschon er später das Wort gegen eine gänzliche Emanzipation nehmen werde. — Ein Abg. des Ritterstandes: In Frankreich sei das Juden-Dekret, welches ursprünglich nur aus 10 Jahre Gültigkeit haben sollte, nach Ablauf dieser Frist, also im Jahre 1818, abgelaufen und nicht mehr erneuert worden. Nur in der Rheinprovinz bestehe dieses entehrend drückende Gesetz. In Frankreich, Holland und Belgien seien die Juden längst emanzipirt und im Genüsse aller bürgerlichen Rechte, welche denselben auch bei uns nicht länger vorenthalten werden dürften. In Frankreich seien Juden Mitglieder der Deputaten-Kammer, und bei uns würden sie, nach dem Gesetzentwurf, nicht einmal Mitglieder des Gemeinderaths werden •). — Ein Abg. der Ritterschaft muß nur bemerken, daß im ostrheinischen Eheile des Regierungsbezirks Koblenz sie nie ein Recht besessen haben, sondern nur Schutz- Einwohner seien, welche noch immer in der alten Bedrückung leben. Wollte man den Juden seines Kreises aber diese Rechte einräumen, so würde ihnen ein Bedeutendes bewilligt und nichts genommen. — Ein Abgeordneter der Städte: In dem Gesetzentwürfe sei ausgesprochen, daß die zu wählenden Gemeindevertreter christlicher Religion sein müßten.. Die Prärogative, ein Christ zu sein, sei so groß, daß ein Jude einem Christen unmöglich gleich gestellt oder dieser in irgend einem Verhältnisse einem Juden un- *) Ist es für dm Preußischen Patrioten nicht herzzerreißend, bei solchen Dingen immerfort auf Frankreich gewiesen werden zu müssen!