Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1843)
- Date
- 1843-07-03
- Page
- Seite 397 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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897 allwissenden und rechtfertigenden Gotte, der den Himmel und die Erde erschaffen hat, und der nicht unbestraft lassen wird den, der seinen Namen zur Falschheit ausspricht, schwöre ich N. N. daß diese Erklärung, die ich in dieser Sache abgegeben habe, (und die mir vorgelesen worden ist) durchaus übereinstimmend mit der Wahrheit ist, wie auch, daß ich die vollkommene Wahrheit, ohne allen Vorbehalt ausgesagt, und ohne daß ich in irgend einem Thüle meiner Erklärung eine andere Meinung hinein gelegt habe, als die, welche nach der natürlichen Bedeutung und dem Zusammenhang der Wörter verstanden werden muß. So wahr helfe mir Gott, der Schöpfer des" Himmels und der Erde, dessen rechtfertigende Strafe über mich komme, wofern ich fälschlich geredet habe. Amen. Bei der Beeidigung der Parteien ist diese Formel dahin abzuändern: Bei ..schwöre ich N. N. daß (hier wird der Gegenstand des Eides angeführt, z. B. daß der Schwörende den Namen unter dem Dokumente weder selbst geschrieben noch Andern erlaubt hat denselben zu schreiben) und daß diese, meine Versicherung ganz mit der Wahrheit übereinstimmend und ohne allen Rückhalt abgegeben ist, und ohne daß ich darein eine andere Meinung gelegt als u. s. w. u. s. w. D. Rubin. Rußland und Polen. Sü. Petersburg, 8. Juni. (Privatmitth.) Am 20. April hat der Monarch einen Mas unterschrieben, daß alle Juden 50 Werste von der preußischen und österreichischen Grenze entfernt werden sollen. Nicht nur diejenigen, die in den Dörfern, auch die in den Städten leben, sollen in das Innere der von Juden bewohnten 17 Gouvernements geschickt, und ihnen zum Verkauf ihrer Häuser zwei Jahre Zeit gelassen werden. Ein schweres Geschick, das über die Unglücklichen ausbricht! Oesterreich. Brünn, 18. Juni. (Privatmitth.) Wenn man in unserm Staate überhaupt' gegen eine eigenmächtige Büreaukratie gegründete Klagen erheben kann, , so hat in dem, politisch ifolirten und. verkommenen Mahren die vielköpfige Beamtenherrschaft ihren eigentlichen und vorzüglichsten Spielraum. Wie nun die Juden — ein Spielball des launenhaften S chicksals seit mehr als achtzehn hundert Jahren — fast überall nur die Herbe und Strenge der Legislation empfinden, so sind sie auch unter den Bewohnern Mährens diejenigen, an welchen die Willkür und Eigenmächtigkeit der Subalternen sich am meisten erprobt. Um dies zu beweisen, würde es vielleicht blos genügen, Ihren Lesern die Sprache, Miene und Haltung eines unter der Wuth der Gesetze erliegenden Juden zu schildern, wenn ihn das Leben mit irgend einem Beamten in Berührung — vielleicht daß dieser Ausdruck nicht gut gewählt ist, da der mährische Jude gewöhnlich in tiefster Ehrerbietung in ziemlich weiter Entfernung auch von einem Praktikanten steht — bringt; allein ich zieh' es vor, Ihren Lesern folgende zwei Fakta zu erzählen, zumal sie zeigen werden, wie selbst unser unveräußerliches Gut, unsere Religion, von der Omnipotenz der Beamten nicht verschont bleibet. In einer mährischen Stadt, Ln Austerlitz, kamen am vorigen Jomkippurfeste (!) einige Männer von der Gefällenwache in die Judengaffe, um die Maaren einiger jüdischen Kaufleute zu revidiren. Die betreffenden Individuen waren natürlich in der Synagoge, um zu beten, und man ließ sie daher von dort holen. Vergebens machten die armen Juden die rührendsten Vorstellungen, daß es ihre Religion ihnen nicht gestatte, an diesem heiligen Lage ihren Laden zu öffnen, und daß es daher gleichgiltig ssei, wenn die Revision bis auf die Nacht verschoben werde: es half nichts, und die Wache bestand darauf, die Waaren müssen untersucht werden. Da kam es nun zu einem Handgemenge, und vier Juden, worunter ein Greis von siebzig Jahren, wurde dem Kriminalgerichte übergeben! Durch einen heiligen Eifer für ihren Glauben in's Gefangniß gebracht, wollten sie dort, der Vorschrift ihrer Religion gemäß, leben und verlangten daher , daß man ihnen aus einem jüdischen Speisehause Nahrung holen lasse — was nach den bestehenden Gesetzen jedem jüdischen Sträfling erlaubt ist >-; allein der Vorgesetzte in< seiner Machtvollkommenheit schlug es ihnen ab , und sie konnten daher nichts als'Eier genießen! Am Pesachfeste verlangten sie Mäzot; veto, sagte der Herr Kriminalrath, und die jüdischen Gefangenen aßen 27»