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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-06-19 · Heft 25 (19.6.1843) · p. Seite 364

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 25 (19.6.1843)
Date
1843-06-19
Page
Seite 364 (sequence 4)
Language
German
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364 gungsgründe, darunter sehr gewichtige sein mögen, anzugeben'oder: für sich zu behalten und wollen hier blos einem andern unverantwortlichen Mißgriff desselben Verfassers bezeichnen, um ungerechten Mißdeutungen'vorzubeugen. In seiner allzu hitzigen Entrüstung nennt der Korrespondent „fast alle reiche Juden" unter denjenigen, die karg ihre Gaben zurückhielten. Hartherzigkeit ist ein Laster, welches den Juden selbst von ihren blindesten Verfolgern niemals vorgeworfen worden ist. Jeder denkende Leser wird also schon von selber zu der Annahme sich ermäßigt fühlen, daß hier besondere Gründe obwalten müssen, um so mehr, wenn wir dem Ausdrucke des Verfassers noch eine Steigerung hinzufügen. Es fehlen nämlich nicht nur „fast alle reichen Juden," sondern sie fehlen Alle mit der einzigen Ausnahme eines erst seit kurzem hier wohnenden holländischen Juden, dessen Religionsbekenntniß den Subskribentensammlern wahrscheinlich unbekannt war.. Die frommen Herren scheinen nämlich anzunehmen, in unserer Stadt, wo Gesetz und Volksstimmung keinen Unterschied macht zwischen Christen und Juden, müsse den Letztem, da ihnen durchaus keine bürgerlichen und politischen Rechte abgehen, wenigstens das moralische Recht entzogen werden, die Tugend der Wohlthätigkeit zu üben. Daher werden geflissentlich alle Schwellen vermieden, wo Juden wohnen, selbst wenn diese, wie schon öfter geschehen, gebeten haben, sie nicht zu verschonen. Ja man ist sogar schon so weit gegangen, Schenkungen und Legate von Juden nicht annehmen zu wollen. Daß die Juden sich übrigens zu den Unterschriften nicht hinzu drängen, hat wieder seine guten Gründe, die ebenfalls dem Herrn Korrespondenten nicht unbekannt sein sollten. Es besteht nämlich hier eine aus städtischen Mitteln reich dotirte Nnterstützungskasse; ja diese Dotirung soll, laut offizieller Erklärung des Präsidenten der Armenkommission selbst, die städtischen Mittel sogar übersteigen. In diese Kaffe fließt auch der Ertrag der Subskriptionen. Da also der Hauptfonds eine städtische Verwilligung ist, so dürfte auch kein Unterschied zwischen dem Religionsbekenntniß der zu Unterstützenden gemacht werden, da der Jude eben so vollberechtigter städtischer Bürger ist, wie der Christ, da er die städtischen Lasten gleich trägt und also sein Geld zur Unterstützung der christlichen Armen beisteuert. Trotz jahrelanger Reklamationen und obgleich die jüdische Einwohnerschaft sich jeden Augenblick bereit erklären würde, ihren Spendefonds dem städtischen einzuverleiben, hat die Verwaltung des letzter« den hiesigen jüdischen Hausarmen von jeher alle Unterstützung verweigert. Dieselbe fällt sonach den wohlhabenderen jüdischen Glaubensgenossen zur Last und der Korrespondent kann schon glauben, daß hier genug geschieht. Wie kann man diesen Leuten aber zumuthen, eine Anstalt zu unterstützen, welche so sehr die Prinzipien hintansetzt, welchen sie ihre bürgerliche Stellung verdanken, die Prinzipien der Duldung und der vorurtheilslosen allgemeinen Menschenliebe, eine Anstalt zu unterstützen, wodurch sie gewissermaßen außerhalb der Schranken des städtischen Verbandes gestellt werden, welchen ein humaneres Gesetz ihnen gewährt, welche ihnen Lasten aufladet, die besagter Anstalt eigentlich selbst obliegen würden? Wenn mancher Hiesige Israelit, von innerem Herzensantriebe bewogen, blos der Armuth gedenkend und das Unrecht der Verwaltung vergessend, sein Scherflein beizutragen sich entschließt, ist es da nicht zu erklären, ja zu entschuldigen, wenn ihn inmitten der Ausführung seines Entschlusses das drückende Gefühl einer Zurücksetzung überwältigt, wenn die Leiden tausendjährigen Druckes in seinem Innern ihm vergegenwärtigt und er in Bitterkeit davon abfteht? Dem christlichen Armen, der ihm begegnet, den ec leiden sieht, den Freunde ihm empfehlen, wird er freudig als seinem Bruder helfen, aber er wird seine Wohlthaten keiner Anstalt aufdrängen wollen, welche den Grundsatz der Religionsgleichheit, den regen Lebensnerv seines Rechtes als Bürger und Mensch, also untergräbt. Schließlich bemerken wir für auswärtige Leser, daß die hiesige jüdische Einwohnerschaft noch immer fest an ihrem Rechte hält, ein Recht, in welchem sie wahrlich kein Geldinteresse verfolgt, denn die Gleichheit in dieser Beziehung würde der städtischen Armenkasse gewiß weit eher nützen als schaden. Von der Gerechtigkeit unserer Behörden erwartet man über kurz oder lang günstige Resultate." Preußen. Breslau, 31. Mai. (Berl. Zeit.) Größeres Aufsehen, als die vor Kurzem öffentlich besprochene

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