Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1843)
- Date
- 1843-06-12
- Page
- Seite 358 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3225281-3225306--05287-3235931- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
wir nicht Kinder desselben gnädigsten und gütigsten Landesvaters? nicht eben solche treue Unterthanen, wie alle andere Landesbewohner? Steigen nicht aus Mährens Synagogen heiße Gebete zum himmlischen Vater für unsern irdischen Vater, wie in andern Provinzen des Kaiserreiches auf? Was haben wir verschuldet, daß uns das Gesetz weniger beglückt als andere Mitbrüder der andern Provinzen? Es muß zwar zugestanden werden, daß die Juden Böhmens in Bezug auf Industrie und Agrikultur einen'Vorzug vor den mährischen Juden haben; aber wem verdanken sie ihn? der weisen und gnädigsten Gesetzgebung! Wäre es dem mährischen'Juden gestattet auf Meisterrecht, Agrikultur, Fabrikatur u. dgl. zu heirathen, und an dazu geeigneten Plätzen wohnen zu dürfen, ineinem kurzem Zeiträume würden auch unter den Juden Mährens Gewerbe und Feldbau blühen und dem schädlichen Schacher der Rücken zugewendet werden. Aber der Druck, welcher auf den mährischen Juden noch mehr als auf den böhmischen lastet, mußte' auch Künste und Professionen in ihrer Verbreitung hemmen. Zwar ist es dem unterthänigst Gefertigten gelungen, in der hiesigen Gemeinde einen von der k. k. hohen Landesstelle bewilligten Verein zur Beförderung der Handwerke unter den Israeliten zu Proßnitz zu gründen; allein trotz seines dreijährigen Bestehens zählt er kaum zwölf Lehrlinge (diese Zahl ist aber jetzt bis auf einundzwanzig gestiegen) , und nicht daß es ihm etwa an Unterstützungsmitteln fehlte, sondern das Bewußtsein, die Profession werde den Lehrling als Mann nicht nähren können, verscheucht jede Lust zum Handwerke. Ferner abgesehen davon, daß die engen Judengaffen vieler Gemeinden gar nicht geeignet sind für Professionen, die einen bedeutenden Raum benöthigen, als Schmiede, Schlosser, Kürschner, Tischler, Bäcker u. dgl., so können sich auch unmöglich mehre Meister einer und derselben Profession in dem engen Raum der Judengassen erhalten, und außer diesen Gassen ist ja selbst einem Meister das Wohnrecht nicht gestattet. Was bleibt nun dem mährischen Juden mehr übrig als der Handel und Schacher? — Nie kann und wird es aber der Jude vergessen, daß das österreichische ruhmvolle Kaiserthum eine der ersten Mächte in Europa war, welche den Juden die Schmach, die Jahrhunderte der Finsterniß und des Vorurtheils ihnen aufgebürdet, abgenommen hat, daß das edle Herz des Allerhöchsten Regenten, unter dessen mildem Zepter das Toleranzpatent gegeben wurdedafür sorgte, daß demselben das Siegel der Unabänderlichkeit nicht für imrper aufgedrückt werde, sondern daß es blos ein vorbereitendes Erziehungsmittel sein sollte, um kommenden Generationen den weitern Eintritt in das Bürgerthum zu erleichtern; nie wird und kann der Jude vergessen das großartige Beispiel, welches die huldvolle Negierung Ew. Majestät ausgeübt, bei Gelegenheit der schrecklichen und boshaften Judenverfolgung zu Damaskus, und um der Krone der Huld, Milde und Menschenliebe, welche seit Jahrhunderten die mächtige österreichische Regierung schmückt, den höchsten Glanz zu ertheilen, hat es die Vorsehung Ew. Majestät aufbewahrt, einen hochherzigen Aufschwung einer ganzen Welt zu ertheilen, einen Strahl der Huld bis nach Afrika's Gefilden leuchten zu lassen, das Joch der dortigen Unglücklichen zu zerbrechen und auch ihre Sklavenketten zu lösen. Darum giebt auch der in tiefster Unterthänkgkeit Gefertigte der Hoffnung Raum, daß Ew. Majestät in Allerhöchster Gnade geruhen werden, die mißlichen Zustände der mährischen Judenschaft zu mildern, und auch ihn einen Akt der Allerhöchsten Huld werden zukommen lassen, wie sich deren die Juden anderer Provinzen des ausgebreiteten Kaiserreiches zu erfreuen haben. Hirsch Fassel, Rabbiner zu Proßnitz. Die nächste Wirkung dieses Gesuches war die Suspension der Strafe; aber das Gesetz, die Familienbeschränkung und die übrigen mittelalterlichen Gespenster bestehen noch immer! Gelegentlich dürfte hier eine Konfusion, die in vielen Zeitschriften über die Petition der Juden in Mähren herrscht, berichtigt werden. Als die Juden in Böhmen im Jahre 1842 neue Rechte, oder besser neue Konzessionen erhielten, beschlossen die Juden in Mähren, auf Anregung des Rabb. -Fassel, auch eine Petition um Erweiterung ihrer Rechte einzureichen. Es wurden zu diesem Zwecke Deputirte gewählt; allein es. blieb bei der Wahl und kam noch nicht zur That! Wenn man daher von einer jüdisch-mahrischen Petition spricht, so kann blos die von uns hier mitgetheilte, welche Herr Fassel für sich allein eingereicht, darunter verstanden werden. —k.