Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1843)
- Date
- 1843-06-12
- Page
- Seite 357 (sequence 9)
- Language
- German
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357 diese zum Besitze einer Geschlechtsstelle zugelassen werden, so müssen jene, die der Hoffnung, auf legale Weise den Trieb, den Gott jedem Menschen innewohnen läßt, befriedigen zu können, ' beraubt sind, dem Illegalen sich zuwenden, woher auch die große Anzahl unehelicher Kinder, welche in den jüdischen Gemeinden Mährens geboren werden, und das Mißverhältniß zwischen den unehelichen Geburten in der Judenschaft Mährens und jenen anderer Provinzen des Kaiserreiches, wo das Familiengesetz nicht so streng und den Juden das Heirathen nicht so erschwert ist — und so sehr auch dadurch der Unkeuschheit, den Gesetzesübertretungen, dem wilden Zusammenleben beider Geschlechter^ heimlichen Ehen u. si w. Vorschub geleistet wird, so nothwendig ist doch dieses Gesetz bei der gegenwärtigen jüdisch-mährischen Verfassung. Der Jude in Mähren ist nämlich auf gewisse Gassen angewiesen und kann sein Ghetto nicht verlassen. Die Vermehrung der Seelenzahl muß daher sehr nachtheilig auf die Gemeinden wirken, indem dadurch der enge Raum sich noch mehr verengt, der hohe Zins noch höher steigt und die ohnehin beschränkten Nahrungszweige sich noch mehr vermindern. Würde jener alte Prophet heute leben, er würde gewiß einem großen Theile der mährischen Judenschaft zurufen: Herr! gieb ihnen unfruchtbare Leiber und versiegende Brüste. — Allein die Gesetze von Gottes Hand in die Natur geschrieben sind die ältesten und unbezwinglichsten, an ihnen scheitert alle menschliche Kraft, und die Judenschast Mährens hat sich daher auch vermehrt, leider ungesetzlich vermehrt, entweder durch Laster oder durch Gesetzesübertretung, was wol ein und dasselbe ist. Es ist gewiß nichd zu hoch angenommen, wenn man die unehelich Erzeugten in Mähren an 5000 Seelen schätzt, und dieses Nebel droht noch immer größer und größer zu werden, indem diese Unglücklichen, gleich ihren Erzeugern, genöthigt sind, entweder in wilden, heimlichen oder in gar keinen Ehen das Gesetz der Natur zu befriedigen. In der jüngsten Zeit ist demnach den mährischen Wirthschaftsämtern der Auftrag ertheilt worden, mit nachflchtsloser Strenge gegen Konkubinate und heimliche Ehen zu verfahren, und das löbl. Oberamt der hiesigen Gemeinde zu Plumenau verweigerte in Folge dessen jedem ledigen Manne einen Handlungskonsenz, ließ alle weibliche Individuen, welche uneheliche Kinder geboren, auf die Amtskanzlei hinaus holen, und verurtheilte sie, in der Entscheidung d. d. 30. vorigen Monats, No. 200, nach Verhältniß der Geburten zu längerer oder kürzerer Gefängnißstrafe, verbunden mit öffentlicher Zwangsarbeit, und gewiß werden auch in andern Gemeinden Mährens ähnliche Strafen angewendet werden. So wehmüthig es auch sein muß, Menschen bestrafen zu sehen, weil sie Menschen sind und nicht Engel, die weder Trieb noch Begierde haben, und nicht Thiere, die ihrer Natur gemäß leben können, so muß doch Jeder erkennen, daß diese Strenge weise und nothwendig ist; denn, wie schon gesagt, die starke Vermehrung muß bei dfr gegenwärtigen Verfassung Mährens verhindert werden, und der in tiefster Unterthänigkeit Gefertigte bietet, feiner Pflicht gemäß, die Hand zu diesen Strafen, indem er nicht nur jede uneheliche Geburt anzeigt, sondern auch die verdächtigen Individuen dem Hrn. Amtspräsidenten mündlich anzeigt. Aber kann es ihm versagt werden, daß ihm dabei das Herz blute? Daß die Leiden seiner Glaubensbrüder bis in die tiefsten Liefen seines Innern dringen? die Wirklichkeit ihrer Lage!ihn verwunde? daß er noch hierin den Fluch erkenne, der auf der Sünde ruhet, die immerfort nur Böses gebären kann? Denn nicht nur die Schuldigen fühlen die Strenge jener Maßregeln , sondern auch die Nichtschuldigen; denn, da jenen die Bewilligung zum Handel versagt wird, so können sie weder sich noch ihre natürlichen Kinder ernähren, und wem wird ihre Armuth zur Last fallen? Der Gemeinde! Ja, Mancher könnte sogar veranlaßt werden, auf eine verbrecherische Weise seine Subsistenz zu erlangen und sein Leben zu fristen! Da nun ferner die strenge und öffentliche Strafe dem Uebel schwerlich Einhalt thun wird — denn schwer ist es, dem Naturtrieb Schranken zu ziehest — und nur zu sträflicher Fruchtabtreibung oder gar zu Kindermord führen könnte: so sieht der in tiefster Unterthanigkeit Gefertigte sich verpflichtet, Ew. Glorreiche Majestät, die täglich neue Beweise der Milde und Gerechtigkeit gegen alle Unterthanen> ohne Unterschied, des Glaubens, liefert, um allgnädigste Abhilfe für die mährische Judenschast anzuflehen. Warum sollen gerade wir, unter allen Israeliten, die untex Oesterreichs mildem Zepter leben, die am wenigsten Begünstigten sein? Warum soll gerade in Mähren das Familiengesetz so streng gehandhabt werden? Sind 24 *