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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-06-12 · Heft 24 (12.6.1843) · p. Seite 356

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 24 (12.6.1843)
Date
1843-06-12
Page
Seite 356 (sequence 8)
Language
German
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an Unterstützungsgeldern, für Armenpflege u. Findelkinder . . 946 st. 28 kr. An Ostermehl für Arme . . 1000 - — - An Bespeisung der ärmeren Kriminalu. politischen Sträflinge 300 - — - zusammen 2346 st. 28 kr. C. M. verausgabt; auch wurden von Seiten der Spitals- Verwaltung vielen armen Hauskranken unentgeldlich Arzneien und 100 Klafter Holz, von einem hiezu bestehenden Vereine verabfolgt. — Das auf das Sorgfältigste nach Jahren und Materien geordnete Archiv der hiesigen Gemeinde, so wie überhaupt die Geschäftskanzlei, wurde mit Bewilligung der h. Regierung und zwar mit dem ausdrücklichen Beisatze, so lange das Vorstands-Grämium aus der intelligenten Partei konstituirt sein wird, im Weichbilde der Stadt, in einer außer dem Judenbezirke gelegenen Straße gestattet, und mit den Bildnissen Sr. glorreichen Majestät unsers gnädigsten Herrn und Kaisers Ferdinand I.; des höchstseligen Kaisers Franz I., so wie Sr. königl. Hoheit des Zivil- und Militär-General-Gouverneurs des allergnädigsten Erzherzogs Ferdinand — Sr. Exzellenz des hochgebornen Herrn Gubernial-Präsidenten Franz Freiherrn von Krieg, und des hochachtbaren Herrn Hofrathes von Millbacher verherrlicht. Einige wichtige Verbesserungsvorschläge, deren Genehmigung der Einsicht und gütigen Würdigung unserer milden väterlichen Regierung Vorbehalten bleiben, erscheinen uns noch als glänzendferne Morgenröthe, und da sie im Gesichtskreise noch nicht auftauchen, wird auch die Sichtbarmachung derselben einem späteren Zeitabschnitte Vorbehalten. Somit schließen wir diese Notizen mit dem aufrichtigen Wunsche, daß die Gemeinde nicht nur durch die gegründeten Anstalten, sondern vorzüglich durch den sich in denselben kundgebenden Geist,,folglich durch das Prinzip, gewinnen möge. Die Gemeinde-Vorsteher: Emanuel Btumenfeld, vr. der Rechte, k. Galiz. Gerichtsu. Landesadvokat. A. Barrach, Dr. med. I. A. Rosenstein. M. Dubs. Oswald Menkes, vr. der Rechte, k. Galiz. Gerichtsu. Landesadvokat. 356 Brünn, 1. Mai. (Privatmitth.) Die drückenden Gesetze, welche, trotz der sich brüstenden Aufklärung unseres Jahrhunderts und der milden österreichischen Gesetzgebung, auf den Juden in Mähren lasten, sind den Lesern Ihres Blattes größtentheils schon' bekannt. Sie werden daher auch wissen, daß die Familienzahl der mährischen Gemeinden eine gesetzlich bestimmte, festgesetzte ist, und die zunehmende jüd. Population bis jetzt noch keine Aenderung dieses pharaonischen Gesetzes hervorgerufen hat. Wie Jeder aber sich leicht vorstellen kann, sind Transgressionen eines so unmenschlichen, widernatürlichen ^Gesetzes, das die Stimme der Natur im Juden nicht anerkennen will, unausbleiblich, und so geschah es denn wirklich, daß, ungeachtet der strengen und wiederholten Einschärfungen von Seiten der Regierung, daß die Rabbinen für die Aufrechthaltung dieses Gesetzes Sorge zu tragen haben, sich dennoch viele heimliche Eheverhältnisse bildeten, welche mit einem Kunstausdrucke „Emigrationen" genannt werden. Vorzüglich nahm die Zahl der „Emigranten" in Proßnitz zu, und, zur Schande und zur Schmach unseres erleuchteten Jahrhunderts, verhängte das Plumenauer Oberamt im Jahre 1841 die Strafe öffentlicher Zwangsarbeit über die heimlich Verehelichten! Diese, jedes bessere menschliche Gefühl tief verletzende Strafe veranlaßte den Proßnitzer Rabbinen, Herrn Hirsch Fassel, folgendes Gesuch bei Sr. Majestät einzureichen. „Euere Majestät! der in tiefster Ehrfurcht Gefertigte wagt, vom Gefühle des regsten Mitleidens ergriffen, die Kinder der Bedrängnisse, seine jüdischen Milbrüder in Mähren, vor die Stufe des Thrones zu bringen, die Allerhöchste Gnade und Milde um allgenädigste Abhilfe anrufend. Seit vielen Jahren ist die Vermehrung der mährischen Judenschast beschränkt. Nicht eher ist es einem mährischen Juden gesetzlich zu heirathen möglich, als bis er eine Geschlechtsstelle erlangt; . nicht eher kann er eine solche erlangen, als bis ein anderer Besitzer dieses Rechts aus dem Verbände der Judenschaft, entweder durch den Tod, oder auf eine andere Weise getreten ist. So streng nun auch dieses Gesetz ist, und der Natur mit ihren heißesten Trieben und Begierden widerspricht: so gefährlich es ferner aller Sittlichkeit und aller Moralität wird — denn in der Regel sind mehr Nachals Erstgeborne, und da nur

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