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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-06-12 · Heft 24 (12.6.1843) · p. Seite 351

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 24 (12.6.1843)
Date
1843-06-12
Page
Seite 351 (sequence 3)
Language
German
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H. 14. Der Vorsteher hat darauf zu sehen, daß kein Gottesdienst: von seinen Glaubensgenossen in PrivathLufern (Sttrbefälle und außerordentliche Veranlassungen ausgenommen) gehalten werden. Eben so ist er verpflichtet, wenn sich Vereine feiner Glaubensgenossen zu einemreligiösen Zwecke ohne Genehmigung der herzogl. Landesregierung bilden sollen, dem herzogl. Amte davon die Anzeige zu machen. §. 15. Hinsichtlich der äußern Einrichtungen des Religionsunterrichtes: und Gottesdienstes findet stets eine wechselseitige Benehmung zwischen dem Vorstände und dem israelitischen Geistlichen resp. dessen Vertreter (dem Religionslehrer und Vorsänger) statt. llebrigens hat der Vorstand, auch was das Innere des israelitischen Lehr- und Seelsorgee-Amtes betrifft den Geistlichen und Religionslehrer durch Wort und That zu unterstützen, und auf Beförderung und Erhaltung, des religiösen Sinnes und Wandels in der Gemeinde hin zu wirken. §. 16. Der Vorsteher hat seine Gehülfen monatlich wenigstens Einmal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen zu berufen. Weitläufige Protokolle sollen in den Sitzungen nicht geführt werden, sondern es genügt, wenn die Gegenstände der jedesmaligen Berathung kurz und bündig in ein dazu bestimmtes Buch verzeichnet werden. Außer diesem Buche soll der Vorsteher ein Geschäftsprotokoll führen, worin er die an ihn gelangenden Geschäftsgegenstände einträgt. Alle Dienstpapiere hat der Vorsteher gehörig materienweise und chronologisch geordnet in einem besonders. dazu bestimmten Registraturschranke aufzubewahren." DK zweite Instruktion ist für die „Rechner" (Kassierer der Gemeinden. Ich hebe aus derselben nur den §. 7 als eigenthümlich hervor: „Der Rechner Hat, wenn es für nöthig erachtet wird, Kaution zu stellen. Für seine Bemühungen kann ihm der Vorstand unter Genehmigung des Herzog!. Amtes 2 bis 4 pCt. Hebgebühren verwilligen, welche jedoch von abgelegten oder aufgenommenen Kapitalien und vom Kaufpreis veräußerter Immobilien nicht berechnet werden dürfen." Preußen. Breslau, Ende Mai-. (PrivatmiW) Der „jüdische Lehr- und Lese-Verein in Breslau," über dessen Jnstituirung zu seiner Zeit wir: berichteten (No-. 25 vor. I.) hat jetzt seinen ersten Bericht durch den Rabbiner Dr. Geiger abstatten lassen, aus dem wir Folgendes entnehmen. Zuerst heißt es im' Allgemeinen: „Die rege Theilnahme, welche unter den Juden in neuerer Zeit für ihre Angelegenheiten wieder erwacht ist, hat das Bedürsniß nach Instituten fühlbar gemacht, welche diese Theilnahme unterhalten, derselben die angemessene Richtung geben und sie zugleich befriedigen. War die Vorzeit in ihrer Weise nicht müßig, solche Institute in's Leben zu rufen, so waren dieselben doch theils im Laufe einer gleichgültigen Periode zerfallen, theils den veränderten Zeitverhältniffen nicht mehr angemessen. Eine Kenntniß von der religiösen Literatur und der geistigen Thätigkeit der Juden wurde früher stets als eine unentbehrliche Zierde auch für den gebildeten Nichttheologen betrachtet, und populär gehaltene Vorträge über allgemein zugängliche Gegenstände waren daher üblich. In unserer mehr forschenden und sichtenden Zeit, in welcher die jüdische Literatur eine neue Epoche beginnt, dem ganzen jüdischen geistigen Leben einneuer, fester Boden gewonnen werden soll, muß es um so mehr das Anliegen eines jeden Einzelnen sein, selbst zur Bildung eines Urtheils über die verschiedenartigen Bestrebungen gelangen, einen Ueberblick über den äußern und den innern Zustand der Iudenheit sich verschaffen zu können. Alleindie Schriften, welche diese Kenntniß vermitteln, sind zu zahlreich, als daß dem Einzelnen die Erwerbungderselben zugemuthet werden könnte, und es bedarf auch einer größeren Vorbereitung, um mit richtigem Blicke sie zu würdigen. Deshalb thut heutzutage ein Sammelplatz Noth, an welchem diese Schriften möglichst vollständig zu finden' find, zugleich aber auch Führer, welche zu einer richtigen Würdigung der Verhältnisse- und der Literatur verhelfen." — Deshalb war es der Zweck des Vereins: „eine Bibliothek, bestehend aus älteren wichtigen Schriften im Gebiete des Judenthums, zu gründendie neuern jüdischen Werke, Brochüreu und Zeitschriften anzuschaffen und auszulegen, und dafür Sorge zu tragen, daß Borträge, welche der angegebenen Tendenz entsprechen, von Zeit zu Zeit gehalten werden." Es hat im Laufe dieses Jahres der Verein durch die regelmäßigen Beiträge von 171 Mit-

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