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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-06-05 · Heft 23 (5.6.1843) · p. Seite 336

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 23 (5.6.1843)
Date
1843-06-05
Page
Seite 336 (sequence 4)
Language
German
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336 §. 27. Außerdem erhalten die Direktoren und der . Sekretär, außer ihrem Exemplar für ihren gezahlten Beitrag, drei Freiexemplare. §. 28. Der Ausschuß des Vereins besteht aus je, dem Vereinsmitgliede, der, incl. seiner, zehn Beiträge entweder selbst leistet oder sammelt, die Gelder von diesen und die Exemplare der Bücher für diese übernimmt. H. 29. Jedes Ausschuß Mitglied wird als solches in den Verzeichnifsen des Vereins besonders aufgeführt, und erhält, außer seinem Exemplare für den gezahlten Beitrag, ein Freiexemplar. §. 30. Jedes Ausschußmitglied hat das Recht, persönlich zu jeder Zeit die Bücher des Vereins einzusehen, und darin bemerkte Mängel dem Direktorium zur Abhülfe vorzulegen. §. 31. Jedes Ausschußmitglied hat das Recht, vor Ablauf eines Trienuiums (drei Jahre,) eine Aende rung in den Statuten vorzuschlagen. §. 32. Das Direktorium nimmt diesen Vorschlag, so wie derartige aus seiner Mitte hervorgegangene Vorschläge zur Aenderung in den Statuten in Berathung, faßt nach Stimmeneinigkeit Beschluß, und macht diesen vor Ablauf des Trienuiums bekannt. §. 33. Die fünf Direktoren 'und der Sekretär des Vereins müssen jüdische Theologen oder Literaten im Fache der jüdischen Literatur und Mitglieder des Vereins sein. §. 34. Die fünf Direktoren und der Sekretär werden auf drei Jahre von sämmtlicheu Vereins- Mitgliedern gewählt; nach Ablauf dieser sind sie wieder wählbar. §. 35. Die Redaktion der Allg. Zeit, des Judenthums unterzieht sich bis zur Konstituirung des Vereins der Einsammlung und Entgegennahme der Anmeldungen, und wird darüber von Zeit zu Zeit berichten. §. 36. Sobald 500 Mitglieder vorhanden sind, wird der Verein als konstituirt angesehen. §. 37. Nach dieser erfolgten Konstituirüng wird die Redaktion der Allg. Zeit, des Juventhums die erste Wahl des Direktoriums und des Sekretärs vermittelst Stimmzettel von Seiten aller Vereinsmitglieder vermitteln,' deren Resultat mit namentlicher Aufführung bekannt machen, und von da ab wird das Direktorium allein die Verwaltung beginnen. §. 38. Wird eine Wahl von Seiten des Gewählten abgelehnt, so tritt der, welcher die nächste Stimmenzahl hatte, ein. §. 37. Verliert das Direktorium ein Mitglied während des Trienniums, fo ergänzt es die Wahl selbst nach Stimmenmehrheit in sich. . H. 38. Legt einer der.Direktoren, selbst ein Manuskript vor, so steht diesem Direktor selbst kein Votum zu, und das Direktorium ersucht einen namhaften jüdischen Gelehrten zur Uebernahme dieses Votums. §. 39. Das Direktorium kann auch, ohne daß ein Manuskript vorgelegt ist, ein literarisches Werk aus eigenem Plane Hervorrufen und die Autoren hierzu engagiren, jedoch dies nur bei Stimmeneinigkeit. §. 40. Jedes Werk muß vollendet im Manuskript, oder wenigstens in einer abgegrenzten Hauptabtheilung bei der Votirung vorliegen. Dies sind die vorläufigen Statuten eines Vereins, zu dem bereits eine Anzahl Kontribuenten zugesagt ist. Das Weitere in der nächsten Nummer. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 20. Mai. (Privat-, mitth.) Die Herren von Rothschild haben dem israelitischen Waisenhause „Wilhelmspflege" in Stuttgart ein Geschenk von 1000 Gulden vermittelst des Herrn Prof. Oppenheim Übermacht. Hildburgs «rufen, 18. Mai. Heute ist wieder ein großer Zug Auswanderer aus Baiern hier durchgekommen. Es waren meist junge Israeliten beiderlei Geschlechts. Preußen. Köln,16. Mai. Durch Tausende von gedruckten Zetteln sind heute die Bürger unserer Stadt benachrichtigt, worden, daß sechs an den rheinischen Landtag gerichtete Petitionen heute, morgen und übermorgen im Kaiserlichen Hofe zur Einsicht, resp. Unterzeichnung aufgelegt sein würden. Es befindet sich unter diesen Gesuchen, die von einem eigens dazu gebildeten Kommitte ausgegangen sind, eins um Emanzipation der . Juden. Die Abfassung dieses soll dem ehemaligen Landtagsdeputirten Kamp übertragen gewesen sein. (D. A. Z.)

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