Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1843)
- Date
- 1843-06-05
- Page
- Seite 335 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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335 einsmitglieder zwischen 1000—1500 ist, zwölf Thaler Pr. Crt., so bald sie zwischen 1500—2000 ist, sechszehn Thaler Pr. Crt., von .2000 aufwärts bei jedem 1000 Vereinsmitglieder fünf Thaler Pr. Crt. wehr. §. 12. Ueber dir Druck-,. Papier- und Ausstattungskosten werden bestimmte Kontrakte abgeschlossen. §. 13. Die Einnahmen und Ausgaben jedes Vereinsjahres bilden 'ein Ganzes für sich, und muß die ganze Summe für das Jahr möglichst aufgezehrt werden. §. 14. Kleine Überschüsse bis zu 100 Thalern, so wie die Einnahmen aus von spateren Mitgliedern nachgetrageuen Jahresbeiträgen (§. 7) werden zu einem Pensionsfonds für Autoren, die Werke für den Verein geliefert haben, geschlagen. Hingegen muß dieser Pensionsfonds auch etwaige kleine Defizits bis 50 Thaler tragen. §. 15. Die Werke, die von dem Verein angenommen werden, müssen das Jud<nthum zum Inhalte haben, sonst können sie rein theologischer, historischer, literarischer, linguistischer, politischer, ja selbst belletristischer Tendenz sein. §. 16. Auf den Umfang kommt es gar nicht an. Es können auch größere Unternehmungen so vertheilt werden , daß einzelne Bande jahrweise gegeben werden. •§. 16. Es wird darauf geachtet, daß streng wissenschaftliche und populäre Schriften abwechseln, jedoch müssen die Forderungen an die letzteren in Bezug auf deren Gediegenheit gesteigert sein, weil die Gefahr des | Wässrigen und Werthlosen bei diesen, immerhin größer ist. §. 17. Den Werken können auch Zeichnungen, Karten ff. beigegeben sein. Rein artistische Erzeugnisse ge, hören nicht. Ln das Gebiet des Vereins. §. 18. Jedes Werk, das der Verein edirt, erhält die gedruckte Aufschrift: „Für den israelitischen Literaturverein. -Jahrgang . . ." Außerdem erhält jedes Exemplar den Vereinsstempel, - einen Auszug aus den Staturen und ein Verzeichntß der Vereinsmitglieder des Jahrgangs. §. 19. Die Ablieferung der gedruckten Werke an die Vereinsmitglieder muß gewöhnlich bis Ostern des folgenden Jahres, spätestens bis gegen Ende des folgenden Jahres geschehen. §. 20. Die Verwaltung des Vereins besteht aus dem Direktorium, einem Sekretär und dem Ausschüsse. $.21. Das Direktorium besteht aus einem Hauptdirektor und vier Direktoren. Der Hauptdirektor nimmt die Manuskripte der Autoren entgegen, stellt über deren Empfang Quittung aus, sendet sie nach dem Datum des Einlaufens den vier Direktoren zur Votirung zu, nimmt deren Vota entgegen, giebt sein eignes Votum ab. Die Annahme geschieht nach der Stimmenmehrheit der fünf Direktoren, und berichtet der Hauptdirektor au die Direktoren über de» Ausfall des Votums mit namentlicher Aufführung *). §.♦22. Der Sekretär des Vereins besorgt die Einkassirung der Gelder, führt die Bücher des Vereins, und betreibt die Druck-, Papier- und Ausstattungskontrakte. Diese müssen jedoch vom Hauptdirektor genehmigt und abgeschlossen werden. Ferner leitet der Sekretär den Druck, und besorgt die Versendung der gedruckten Werke des Vereins, jedoch geschieht die Abstempelung der Exemplare unter Aufsicht des Direktors. Der Sekretär stellt die Quittungen über die empfangenen Beiträge aus, und nimmt die Quittungen über die empfangenen Bücher entgegen. Am Schlüsse jedes Vierteljahres giebt er dem Hauptdirektor Rechnung nebst allen Belegen ab. Am Schlüsse jedes Jahres wird eine vollständige Rechnungs> ablage gedruckt und allen Vereinsmitgliedern überschickt. §. 23. Von den vier Direktoren hat ein Jeder das Recht, mitten im Jahre einmal einen schriftlichen Bericht über den Stand des Vereins nach allen seinen Theilen und Einsicht in die Bücher des Vereins zu verlangen. §. 24. Der Hauptdirektor erhält eine jährliche Vergütigung von 50 Thalern, so bald der Verein 500 Mitglieder zählt, von 100 Thalern, so bald der Verein 1000 Mitglieder zählt; von 200 Thalern, sobald er 2000 Mitglieder zählt, weiterhin Nichts. §. 25. Jeder Direktor erhält eine jährliche Vergütigung von 20 Thalern bei 500, von 40 Thalern bei 1000, von 80 Thalern bei 2000 Vereinsmitgliedern, weiterhin Nichts. H. 26. Der.Sekretär erhält eine jährliche Vergütigung von 100 Thalern bei 500, von 200 Thalern bei 1000, von 300 Thalern bei 2000 Vereinsmitgliedern, weiterhin Nichts, und muß er eine angemeßne Kaution stellen. *) Damit jeder Direktor sein Votum wieder findet, also Verkehrung der Abstimmung nicht statt finden kann.