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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-06-05 · Heft 23 (5.6.1843) · p. Seite 334

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 23 (5.6.1843)
Date
1843-06-05
Page
Seite 334 (sequence 2)
Language
German
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334 Und ob es für die Gesammtheir zu wirken, zu schaffen giebtl Der kann nur darüber in Zweifel sein, der) das letzte Jahrzehend verschlafen. Die, jetzt so schnell schreitende Zeit offenbart Lag für Tag, welche Schöpfungen nothwendig sind. Und wer zu wirken, zu schaffen habe? Ein Jeder,"und seien seine Kräfte, seine Mittel noch so unbedeutend; nur aus der Masse der Mit» wirkenden, der Mitschaffenden kann hervorgehen, was Alle umfaßt, was Allen genügt. Magdeburg, den 28. Mai. Aufforderung zur Gründung eines israelitischen Literatnrvereins. Was die Entwickelung unsrer Literatur bis jetzt noch sehr hemmte, war die Unselbstständigkeit, die sie den Verhältnissen nach nicht abwerfen konnte. Damit ein jüdischtheologisches oder sonstig jüdisch-wissenschaftliches Werk Eingang, Förderung und Unterstützung fisM muß es populär gehalten sein. Die geringen Mittel, die. unsrer Literatur zu Gebote stehen, machen sich rückwärts dem Literaten fühlbar, der ein großes, weitaussehendes, lang vorzubereitendes Werk kaum zu unternehmen wagt, weil er im Voraus nicht gewiß ist, ob es je Ausführung und den irgend wnnschenswerthen Lohn bringt. Darum diese Menge angefangner, und nicht fortgeführter Werke, darum liegen manche Literaturzweige, weil sie entlegen sind für das allgemeine jüdische Publikum, ganz brach. Diesem eine bedeutende Abhülfe zu schaffen, eine größere Sammlung von Kräften und Mitteln auf einen Punkt zu bringen, wollen wir einen israelitischen Literaturverein*) zu gründen uns bemühen, und zwar unter folgenden vorläufigen Paragraphen: §. 1. Ein Jeder kann in diesen Verein eintreten, ohne Eintrittsgeld und Ballotage, durch einen jährlichen Beitrag von drei Thalern. §. 2. Um die resp. Zahl der Vereinsmitglieder innerhalb des laufenden Jahres zu fixiren, werden Anmeldungen jedes Jahr nur bis zu Ende des Februars angenommen. *) Man bemerke: keinen Lite raten verein, sondern einen Literaturverein. §. 3. Um den Gang der Unternehmungen zu sichern, muß der Beitritt auf drei Jahre geschehen. / §. 4. Die Abmeldung muß ausdrücklich dr'ei Monate vor Ablauf'des Trienniums geschehen, sonst geht die Verpflichtung abermals auf drei Jahre"). §. 5. Die durch obige Beiträge zusammengebrachte Summe wird gänzlich, nach Abzug der Direktorial- Sekrctariats- und Portokosten, auf Druck und Honorirung von Werken verwendet. §. 6. Von allen für den Verein gedruckten Werken erhält ein jedes Mitglied des Vereins ein Exemplar gratis und franco in's Haus geliefert. §. 7. Es werden daher von einem solchen Werke nicht mehr Exemplare abgezogen, als in dem laufenden Vereinsjahre Mitglieder vorhanden sind, und einige hundert mehr für spätere Mitglieder, die es nachfordern. Dann müssen diese jedoch durch einen vollen Jahresbeitrag den ganzen Belauf von Werken nehmen, der in dem einen Jahre vom Vereine gegeben ward. H. 8. In den Buchhandel kommen! die Werke des Vereins gar nicht, und werden auch anderweitig als an die Mitglieder des Vereins nicht abgelassen. **)■ §. 9. Doch gewinnt der Verfasser auf das Werk nach Ablauf von fünf Jahren sein volles Autorrecht wieder, so daß er es abermals und anderweitig nach Belieben publiziren kann. §. 10. Der Verein behält hingegen das Recht, eine neue Auflage des Werks, jedoch lediglich für Vereinsmitglieder, die es nachverlangen unter den §. 7. angegebenen Bedingungen, zu jeder Zeit zu veranstalten. H. 11. Der Autor erhält, so bald die Zahl der Vereinsmitglieder zwischen 500—1000 ist: für jeden gedruckten Bogen gr. 8. zu 16, oder 4. zu 8 Seiten acht- Thaler Pr. Crt. Honorar, sobald die Zahl der Ver- *) Es können wohl auch Mehrere Zusammengehen, um Pflichten und Rechte eines Vereinsmitgliedes zusammen zu haben; doch kann der Verein selbst dies nicht beachten, sondern ein Individuum muß dafür aufkommeu. *°) Dieser Paragraph erweckte einiges Bedenken, ward aber durchaus für die Existenz des Vereins unumgänglich nothwendig gefunden. — Es versteht sich von selbst, daß jedes Mitglied des Vereins mit seinem Exemplar machen kann, was es will.

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