Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1843)
- Date
- 1843-05-29
- Page
- Seite 322 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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322 I. den Entwurf eines Strafgesetzbuches; . < II. das Kommunal-Wesen; UI. Erweiterung der aktiven und Passiven Wahlfähigkeit der Landtags-Abgeordneten; IV. Preßfreiheit; V. freiere Besprechung und Oeffentlichkeit der Ständischen Verhandlungen; und VI. die politische und bürgerliche Stellung der Bekenner des mosaischen Glaubens, (welchen letztem wir hier vollständig mittheilen.) „Wir finden die Verkümmerung der Rechte eines Lheils der Bevölkerung, um seiner religiösen Ueberzeugungen Willen, mit der fortgeschrittenen Bildung unserer Zeit, zumal aber mit dem Geiste des Christenthums selbst, in grellem Widerspruche. Wir verkennen nicht, daß der Druck früherer finsterer Jahrhunderte noch heute mehr oder weniger in seinen unseligen Folgen auf diesem unglücklichen, mit geistigen und physischen Anlagen so reich ausgestatteten Wolksstamme fortwirkt, daß Sitten und Gewohnheiten darin heimisch geworden sind, deckn allmalige Auflösung wünschenswerth erscheinen muß. - Allein wir sehen das Mittel zur Heilung nicht in einer Fortsetzung des Druckes, sondern in dessen Aufhebung, in der Gleichstellung an Rechten, mit uns selbst., denen sie in Lasten gleich stehen; ohne jedoch dabei Uebergangsmaßregeln, wenn nur in diesem Geiste der Humanität gehalten, ausschließen zu wollen. Wir werden dann nicht .die traurige Erscheinung zu beklagen haben, die sich mehr und mehr vor unfern Augen wiederholt, daß brave, geachtete Männer dieses Glaubens, gerade solche, die zur Hebung und Veredlung des ganzen Stammes am kräftigsten Mitwirken würden, mit schwerem Herzen unserem Vaterlande, das sie als ebenbürtige Kinder nicht anerkennt, den Rücken kehren, um sich in Nachbarländern eine neue wohnliche Heimath zu gründen, und' ein stiller Vorwurf zu sein für das Land, das sie aüsstößt. Möge es deßhalb der Hohen Ständeversammlung gefallen, Sr. Majestät unserem allergnädigsten Könige die Bitte vorzutragen: diejenigen Maßregeln Allergnädigst in Bedacht zu nehmen, welche geeignet erscheinen, um die Bekenner des mosaischen Glaubens alsbaldigst in den vollen Genuß derjenigen bürgerlichen und politischen Rechte zu setzen, wozu ihre eigene fortgeschrittene Bildung sie befähigt, die Gleichheit ihrer .Lasten sie berechtigt, und die der humane Geist der Zeit und des Christenthums ihnen willig gewährt. - Einer Hohen Ständeversammlung ehrerbietigste Bürger der Städte Saarbrücken und St. Johann. (Folgen die Unterschriften.) Für die Richtigkeit des abschriftlichen Auszuges. Saarbrücken, 16. Mai 1843. Der Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde und Präsident' des israelitischen Konsistorium zu Trier. M. Simon. Stettin, 10. Mai. (Privatmitth.) Sie haben bereits bemerkt, daß den Gemeinden eines Theiles der preußischen Monarchie ganz verschiedene Fragen in Bezug auf Kultus und Schule vorgelegt worden sind, als den Gemeinden andrer Theile. Die einen Fragen (neun an der Zahl) sind mehr allgemein-historisch-ritueller Färbung, die andren (achtzehn) mehr faktischer Natur. Dadie Mittheilung der letzteren eben darum weniger interessant ist, so heben wir doch zwei besonders hervor: Ob die deutsche Sprache beim Gottesdienste Eingang gefunden und wie weit? — wird gepredigt, findet eine Konfirmation der Kinder statt? — Ob sich neologische Juden, welche die alten jüdischen Satzungen und Gebräuche nicht mehr für verbindlich anerkennen, von den altgläubigen oder orthodoxen geschieden haben, ob etwa die eine oder die andere' Partei sich als die sittlich bessere bezeichnen lasse? — Die Staatsregierung verlangt über die achtzehn Fragen genaue und umfassende Antworten, und da diese Fragen an so viele Gemeinden der Monarchie gerichtet werden, ja sogar an mehrere Private, so wäre es wünschenswerth, wenn die resp. Gemeinden sich durch Abgeordnete aus ihrer Mitte vertreten lassen, und die Fragen gemeinschaftlich beriethen, damitein geordnetes Ganze daraus hervortcitt, und die Staatsregierung nicht mit zu vielen heterogenen Antworten, die sehr abweichend ausfallen dürften, belästigt würde. — Wie verlautet will der Vorstand der. hiesigen Gemeinde deshalb ein Rundschreiben an