Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1843)
- Date
- 1843-05-22
- Page
- Seite 308 (sequence 4)
- Language
- German
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308 Bürgerrecht:noch lange entzogen bleiben kann, nachdem utEMs, - besonders in unserm demokratischen Staate-''wesentlichste Recht des Bürgers, das Recht auf unbeschränkten Besitz von Grund und Boden eingeräumt ist, wäre wohl eine Unmöglichkeit. . Die von der Preußischen Regierung den jüdischen Gemeinden vorgelegten Fragen erregen die Besorgniß, es möchten eigennützige Umtriebe solche Antworten zu wege bringen, daß wir uns ein Uebel aufladen, das weder wir noch unsere Eltern je gekannt haben — eine über der Gemeinde stehende Klerisei. ' Unsere hiesigen Blatter meldeten neulich, cs sei den preußischen Zensoren angedeutet worden, rn Beziehung^ auf jüdische Verhältnisse die Ausdrücke Kirche, kirchlich u. s. w. nicht durchzulassen; das wäre eben so unausführbar als die früher intendirte Beschränkung der Vornamen: ein besonderes Zeichen der Zeit wäre es jedenfalls, wenn die preußische Zensurbehörde dem Judenthum an demselben Tage den Namen Kirche hätte entziehen wollen, an dem der Pariser Kassationshof den Gottesdienst der Protestanten den unerlaubten Versammlungen beigezahlt hat. Preußen. .Königsberg, im April. (Privatmitth). Lheils um in größeren Städten zur Errichtung gleicher Institute anzueifern, theils um dem hiesigen eine er-, höhtere Theilnahme zu erwecken, erlaube ich mir, Sie um die Aufnahme des Folgenden zu ersuchen. Unter dem 1. Juli 1842 trat hier mit dem Namen „Königsberger Brüderverein" ein Institut in's Leben, dessen Genehmigung auch die königl. Regierung mit schmeichelhaften Wünschen für sein Gedeihen begleitete. Zunächst aus den hier konditionirenden Kaufmannsdienern bestehend, ist der Zweck der Gesellschaft im nähern Sinne einfach der: Mitglieder, die ohne ihr Verschulden außer Brod kommen, in jeder. Beziehung nach Gebühr zu unterstützen , und solchen, die krank werden und der Hilfe bedürfen den ärztlichen^ „wie überhaupt jeden erforderlichen" Beistand zu verschaffen;.^ ja nötigenfalls die Mitglieder. reihefolgend: zur-Nachtwache bei denselben zu .veranlassen. — Zur^: pünktlichem Ausübung dieser Pflicht ist ei nemMitg liehe des Vorstandes (der Pflegevater genannt) die Fürsorge für Kranke übertragen, welches won allen - derartigen Vorkommenheiten im Kreise der Gesellschaft - die genaueste Notiz ^zu nehmen hat. Mitglieder, welche nach fünfzehnjähriger ununterbrochener Theilnahme an dem Verein, durch Altersschwäche oder andere physische Uebel zum Erwerbe ihres Unterhalts unfähig geworden sind, erhalten eine monatliche. Unterstützung, so lange sie ihrer nur immer bedürfen. — Außer den hier angeführten , enthalten die Statuten noch viele andere mehr oder minder wichtige Pflichten, die das Institut gegen seine hilfsbedürftigen Mitglieder übernommen hat. Etablirte Kaufleute und auswärtige Handlungsgehilfen können sich ebenfalls in den Verein aufnehmen lassen; diese gehören jedoch in die Kategorie der Ehrenmitglieder, und genießen nur diejenigen Rechte die ihnen mit Ausnahme des Anspruchs auf Unterstützung zustehen. Der religiöse Glaube kömmt bei der Aufnahme eines wirklichen oder Ehrenmitgliedes nicht in Betracht, denn ohne Unterschied der Konfession ist Jedem der Eintritt in den Verein gestattet, der sich den Bestimmungen gemäß dazu qualisizirt. Dieser Paragraph in den Statuten stellt den Brüderverein einer ähnlichen christlichen Korporation hierorts ganz gegenüber, ' die mit vorurtheilsvoller Beharrlichkeit das Gesetz: Juden von der Theilnahme auszuschließen, im neunzehnten Jahrhundert noch immer, beibehalt. Da einem hier bestehenden Vereine „die wohlthätige Gesellschaft" das neue Institut leicht Schaden thun konnte, hat es die Pflicht der Leichenfolge übernommen, und giebt der Gesellschaft einen jährlichen Beitrag für die Zöglinge ihrer Armenschule. Der Herr verleihe fernerhin Gedeihen und Ausbau. A. Ss. Oesterreich. Brünn, 15. April. (Pnoatmitth.) fUeber das mährische Landrabbinat.j Ein Landrabbinat, oder sechs Kreisrabbinate, — das ist die schwere Frage, welche die jüdischen Bewohner Mährens so sehr interessirt, und zum Theil auch die Aufmerksamkeit der k. k. Landesregierung auf sich gezogen hat. Es wäre, .— dies -.wird Niemand in Abrede stellen, — eim wahres . Wunder, - wenn persönliche Ab- und Rücksichten, nicht auch an der Besprechung dieser Frage ihr: gutes Theil hätten. Schlecht verhüllte Empfehlungen haben sich, bereits