Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-05-15 · Heft 20 (15.5.1843) · p. Seite 293

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 20 (15.5.1843)
Date
1843-05-15
Page
Seite 293 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225281-3225302--05217-3235857
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

293 Zettuttgsnachrichte«. Deutschland. Dresden, 4. Mai. (Privatmitth). Die erste Kammer hatte bekanntlich in der. Sitzung vom 10. April beschlossen „die h. Staatsregierung wolle in Erwägung ziehen, inwieweit die in der Vorstellung der Israelitischen Gemeinde zu Dresden ausgesprochenen Bitten' und Wünsche (mit Einschluß des Punkts 1. die bürgerlichen Ehrenrechte betreffend) zu berücksichtigen sein dürften, und nach Befinden in dieser Beziehung der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorlegen."— Da nun die zweite Kammer in manchen Punkten mehr, in manchen Punkten aber weniger gewährt hatte, so mußte der Gegenstand in letzterer Kammer nochmals zur Berathung kommen. Dies erfolgte in der heutigen Sitzung. Aus den Antrag des in Abwesenheit des Freiherrn von Gablenz das Referat übernommen habenden Abg. Tzschukke beschloß die Kammer einstimmig der ersten Kammer beizutreten. Es gelangt demnach jedenfalls eine im Namen beider Kammern abgefaßte ständische Schrift, obigen Antrag enthaltend, an die Negierung. Von Letzterer ist zu erwarten, daß sie hierauf doch wol irgend eine Rechtserweiterüng bis zum Beginne des nächsten Landtags (April 1845) vorbereiten werde, und so wäre man doch in Folge der eingereichten Petition mindestens um einen Schritt weiter vorgerückt. — Hiernächst ist noch Folgendes mitzutheiten. Seit dem Jahre 1836 ist im sächs. Staats-Budjet jährlich 200 Ehlr. für den israelitischen Kultus ausgesetzt. Bei Gelegenheit der Einweihung der neuen Synagoge in Dresden im Jahre 1840 kam hierzu noch eine zeitweilige außerordentliche Gratifikation von 300 Thlr. zur ersten Einrichtung des neuen Kultus. Da nun aber sowol der geregeltere Kultus in der neuen Synagoge als die seit 1836 organisirte, den Ansprüchen der betreffenden höheren Behörden und den Volksbedürfnissen völlig entsprechende Gemeindeschule weit bedeutendern Aufwand verursachten, als dies früher bei der ifraelit. Gemeinde zu Dresden der Fall war, so mußte solches längst die Aufmerksamkeit des Vorstandes in Anspruch nehmen. Die Einführung einer direkten Steuer zur Bestreitung obigen Mehraufwandes erschien bei der ohnehin sehr belasteten kleinen jüdischen Gemeinde allhier nicht thunlich. Man wendete sich daher noch vor Beginn des jetzigen Landtags an das hohe Kultusministerium und bat, unter Darlegung der nöthigen Thatsachen, um Erhöhung des für den jüdischen Kultus aus der Staatskasse -bewilligten jährlichen Quantums. Eine Resolution hierauf erfolgte nicht. Die inmittelst obschwebenden Verhandlungen über die bürgerlichen Verhältnisse und deren Resultat ließen es dem Vorstande nicht räthlich erscheinen, diesen Finanz-Gegenstand jetzt weiter zu' betreiben. Da erfolgte denn vor einigen Wochen eine Mittheilung von Seiten des Kultusministeriums an die mit Begutachtung des Budjets beauftragte Deputation der zweiten Kammer in Betreff dieser Angelegenheit, worin jene nachgesuchte Erhöhung zur Berücksichtigung empfohlen ward. Die Deputation schlug auch hierauf „namentlich zum Behuf des Aufwandes für die israelit. Gemeindejchule zu Dresden" eine außerordentliche Verwilligung von jährlich 200 Thlrn.- für die nächste Finanzperiode vor; welcher Vorschlag von der zweiten Kammer am' 3. Mai nach kurzer Diskussion genehmigt ward. 'Die wenigen opponirenden Stimmen brachten blos vor, daß die nunmehrige Verwilligung von 400 Thlr. für jüdische Kultus und Schule nicht im Verhältniß zur geringen Anzahl der jüd. Bevölkerung sei, wogegen Se. Exzellenz der.Herr Kultusminister v. Wietersheim sich für die Bewilligung angelegentlich verwendete. Zu bemerken ist hierbei noch, daß der Abg. Sachße, der bei den Verhandlungen im Febr. d. I. so ungünstig sich ausgesprochen hatte, jetzt als Referent in dieser Angelegenheit die Bewilligung kräftigst bevorwortete. Lüneburg, 31. April. (Privatmitth.) Die fast in alle deutsche politische. Lagesblätter, so wie auch in die A. Z. d. I. übergegangene Nachricht, daß in der Residenzstadt Hannover die Juden zu Erlangung des Bürgerrechts noch nicht -zugelassen sind, scheint, nach der Ansicht des Einsenders nicht so sehr in einer Zurückweisung von Seiten der dortigen Stadtbehörde, als vielmehr in einem sehr achtungswerthen Ehrgefühle der dortigen Juden ihren Grund zu finden; die wahrscheinlich den Bürgereid wäre juöaico zu leisten sich weigern. — Bekanntlich hat die Hannoversche.Gesetzgebung die liebe mittel-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.