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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-05-13 · Heft 19 (13.5.1843) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 19 (13.5.1843)
Date
1843-05-13
Page
Seite 281 (sequence 5)
Language
German
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281 bergen suchen. Denn dadurch verliert der öffentliche Vorwurf der Intoleranz an Kraft, und zieht da nicht mehr, wo er wirklich begründet ist. — Zu Die, sem veranlaßt uns ein Vorfall an hiesigem Platze, wo, wie in vor. No. zu lesen, ein Israelit bei der Ballotage des hiesigen Liederkranzes durchsiel. Von jenseits wird der Vorwur'f, daß es aus Intoleranz geschehen, durch folgenden Artikel des Fr. I. unter dem 14. h. zurückgewiesen: „Nach den Statuten des hiesigen Gesangvereines „Liederkranz" hat sich jeder zur Aufnahme in denselben Vorgeschlagene, wessen Glaubensbekenntnisses er auch sei, einer Ballotage zu unterwerfen, bei welcher er § der Abstimmenden für sich haben muß, wenn seine Aufnahme in den Verein stattsinden soll. Dieser Abstimmung mußte sich natürlich auch der in No. 101 der Hanauer Zeitung (Artikel -j-j-Frankfurt, 9. April) erwähnte Jsraelite unterziehen, wobei sich 42 Stimmen für und 30 Stimmen gegen seine Aufnahme zeigten. Es ist demnach ungenau, daß, wie jener Artikel berichtet, die Aufnahme des Israeliten in den Verein mit entschiedener Majorität verneint worden sei. Wenn dies aber auch ganz der Fall gewesen wäre, so würde dennoch aller Grund fehlen, dieser Nichtaufnahme als eines Falles zu erwähnen, der uns zu einigem Nachdenken über die Zeitverhältniffe Veranlassung geben könnte. Denn, wenn die Mitglieder des Liederkranzes von ihrem Rechte: über die Aufnahme eines Israeliten eben so, wie über die von christlichen Glaubensgenossen zu entscheiden, Gebrauch machten, so konnte hieraus wohl um so weniger auch nur der geringste Schein einer im Verein herrschenden Intoleranz gefolgert werden, als zu gleicher Zeit einem anderen Israeliten das Diplom als Ehrenmitglied des Liederkranzes zugefertigt worden ist. Wohl aber dürfte der Umstand zu einigem Nachdenken über die Zeitverhaltnisse Veranlassung geben: das bisher noch von keinem derjenigen christlichen Glaubensgenossen, welchen die Aufnahme in den Liederkranz versagt wurde, in öffentlichen Blättern die Rede war, während der vorliegende Fall mit so außerordentlicher Wichtigkeit zur Publizität gebracht ward." Deßau, 26. April. (Privatmitth.) Schon vor einiger Zeit haben die Aeltesten hiesiger Gemeinde eine von einem tüchtigen Juristen abgefaßte Petition um das Bürgerrecht an die hohe Landesregierung gelangen lassen. Man hofft, daß das Gesuch nicht ohne wesentliche Folgen bleiben wird. Hamburg, im April. Durch Rath - und Bürgerjchluß sind unterm 20. Februar nähere Bestimmungen über das hiesige Heimathsrecht beliebt worden. Dieses Recht wird hiernach erworben: bei Israeliten durch definitive Aufnahme in eine hiesige israelitische Gemeinde. — Kassel, 1. Mai. (Privatmitth). Für die hiesige Landrabbinrrstelle hat jetzt die meiste Aussicht der würdige Bodenheimer in Hildesheim, ohne daß er jedoch alle Stimmen zu vereinigen wußte. Die Wahl des Rabb. Stein lehnte der kurfürstl. Kommissarius ab, weil derselbe „Neologe" sei. Einige wollen an eine Berufung des Dr. Frankel in Dresden gehen. Preußen. Posen, 8. April. Der hiesige Provinzial-Landtag ist der einzige bis jetzt, auf welchem irgend ein Verhältniß der Juden zur Sprache kam. Wie dies geschah, ersieht man aus dem kurzen Referat der Pr. St. Ztg. „Es wurde endlich ein Antrag gestellt, daß die Juden im Großherzogthum in dem Betriebe von Schankwirthschaft auf das Verhältniß ihrer Bevölkerung reduzirt werden sollen. Der Ausschuß erklärte sich gegen die Beschränkung; nur dafür war er, daß so lange keine neue Konsense ertheilt werden sollten, bis dies Verhältniß der Bevölkerung festgestellt sei. Die Versammlung genehmigte, trotz der heftigen Opposition, den Vorschlag des Ausschusses." Posen, 14. April. (Pr. St. Ztg.) Ein Antrag bei den hiesigen Provinzialständen, den Juden die bürgerlichen Rechte im vollen Sinne des Wortes zu gewähren, wurde der Berathung des künftigen Landtages Vorbehalten. Dieser Gegenstand ist sehr wichtig, und die Zeit reicht nicht hin, ihn gründlich zu erörtern, da alle Berathungen geschloffen werden sollen.

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