Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 17 (29.4.1843)
- Date
- 1843-04-29
- Page
- Seite 251 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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251 die der Zurücksetzung jüdischer Aerzte hinter die christlichen im Staatsdienste ganz gewiß verdrängen, was und wie viel auch Einzelne dagegen Vorbringen werden. Unsere gegenwärtige Zeit der Bewegung bewahrheitete ja schon oft des Dichters Worte: „O lasset doch den Geist der Zeiten; Ihn hemmt keine Wehr, kein Damm, kein Band, Er wird gewaltsam vorwärts schreiten, Von Stadt zu Stadt, von Land zu Land." Dresden, im April. (Privatmitth.) Versprochenermaßen geben wir, der Vollständigkeit wegen, hier die Hauptansicht, welche die dritte Deputation der ersten Kammer in ihrem Berichte geltend gemacht hat. Nach einer historischen Skizze der sächsischen Iudengesetze sagt sie: „Sehr tief in die theoretische Seite der allgemeinen Frage -einer größeren bürgerlichen Gleichstellung einzugehen, dessen glaubt sich die Deputation um so mehr enthalten zu können, als in den so gediegenen Berichten, .welche bei den Kammern über diese Frage aus zwei hintereinander folgenden Landtagen Vorgelegen haben, das Alles gesagt ist, was gesagt werden kann und stets günstig und affirmativ entschieden worden ist; dagegen glaubt sie die Aufmerksamkeit der hohen Kammer vielmehr auf die praktische Seite dieser Frage lenken und auf die durch die Emanzipation in anderen Ländern erreichten Resultate Hinweisen zu müssen. Wenn schon im historischen Theile des Berichts gesagt wurde, daß man dir Gesetzgebung hinsichtlich der Juden bis zu Ende des 'vorigen Jahrhunderts in fast allen Landern Europa's eine beschränkende nennen könne, so knüpft sich an diese Betrachtung ganz einfach die Frage, was ist das Resultat dieser Gesetzgebung gewesen? Das Resultat war, daß die Juden, ausgeschlossen von allen Ehrenrechten, von den meisten bürgerlichen Gewerben, vom Staatsdienste, von - Erlernung der Wissenschaften u. s. w., eine abgesonderte gewissermaßen verachtete Kaste bildeten, die nothgedrungen dem Handel und dem damit hin und wieder verbundenen Wucher sich zuwenden mußte. Unserm Jahrhunderte gebührt der Ruhm, diese Fesseln erkannt und gesprengt zu haben, und in den Ländern, wo man dieß im weitesten Sinne gethan, haben sich die Israeliten dessen am würdigsten gezeigt. In Frankreich, Holland und'Großbritannien, wo mit Ausnahme weniger- Vorrechte, die in letztgenanntem Lande die Christen vor den Juden haben, eine völlige bürgerliche Gleichstellung ftattgefunden hat, 'gelangen Juden zu fast allen bürgerlichen und militärischen Aemtern, ein Unterschied zwischen ihnen und der christlichen Bevölkerung ist kaum mehr zu machen und eine Schädlichkeit dieser Maßregel hat sich nirgends gezeigt. Eben so wenig in denjenigen Ländern, wo sie nicht völlig emanzipirt sind, aber doch mehr Rechte genießen als in Sachsen. Wollte man das Beispiel an Polen hingegen anziehen, so ist darauf zu entgegnen, daß dort die Israeliten in so großer Masse zu Hause sind, als fast in keinem andern Lande der Welt, daß die dortige,n Juden meist auf einer niedrigeren durch die Lokalverhältnisse des Landes bedingten Stufe der Kultur stehen, daß endlich der Geist und Sinn der dortigen Nationaleinwohner, der weniger der Industrie zugewendet ist, der Ausbeutung derselben durch die Juden großen Vorschub leistet. Wenden wir nun nach diesen allgemeinen Betrachtungen unsere Blicke auf die hiesige jüdische Gemeinde, so sehen wir seit ungefähr zehn Jahren, als ihr das erste ständische Fürwort zu Theil ward, ein unverkennbares Streben nach dem Bessern und Höhern. Ihr Kultus, der eine zeitgemäße Reform erhalten, zeichnet sich durch Ordnung aus und steht, so wie ihre allgemein gerühmte Schule unter der Leitung eines würdigen und geachteten Oberrabbiners; ausgezeichnete Aerzte und Gelehrte befinden sich in der Gemeinde, zwei Mitglieder derselben nehmen an der städtischen Armenversorgung Theil, ein unter dem Namen Mendelssohns gestifteter Verein stellt sich zur Aufgabe, die Bekenner der mosaischen Religion'den Gewerben, Künsten und Wissenschaften zuzuführen und sie in sittlicher Hinsicht zu veredeln. Dieses Streben aber kann nur von Erfolg sein, wenn es von der christlichen Bevölkerung und vom Staate unterstützt und nicht durch Ausnahmegesetze und Beschränkungen erdrückt wird. Wenn nun aber jetzt die hiesige israelitische Gemeinde an die Ständeversammlung die Bitte richtet, sie von mehrern, Beschränkungen des Gesetzes vom 16. August 1838 durch ihre Bevorwortung bei der hohen Staatsregierung zu befreien und diese ihren Wünschen entspricht, so kömmt sie nur auf einen