Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 16 (22.5.1843)
- Date
- 1843-05-22
- Page
- Seite 244 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Punkten beizutreten. — Heute gelangte nun der Gegenstand zur Verhandlung in der ersten Kammer. — Nach einer mehrstündigen Diskussion, worin nächst dem Referenten Graf von Hohenthal'-Püchau, auch dieHerren von Biedermann, von Posern, Hübler und Andre sich günstig erklärten, dagegen der tolerante (!) Großmann, Starke und noch Mehrere allerlei judenfeindliche Gesinnungen aussprachen, schien das Resultat hinsichtlich des ersten Punktes der Petition, die Bewilligung der bürgerlichen Ehrenrechte betreffend, nicht günstig ausfallen zu wollen, um so mehr als auch von Seiten der Regierung — wie früher in der zweiten Kammer — dagegen remonstrirt wurde. Da erhob sich Se. König!. Höhest Prinz Johann und meinte, daß er nicht wünsche, die Petition der Israeliten in diesem Punkte ganz abzulehnen, .andrerseits wolle er aber auch der Regierung hinsichtlich ihres aufgestellten Grundsatzes, den Juden politische Rechte nicht zu gewahren, nicht widersprechen. Se. König!. Hoheit stellte daher als Amendement einen Vermittelungsvorschlag,. der dahin gehet „die Kammer möge die Regierung ersuchen in Erwägung zu ziehen, in wie weit den israelitischen Bürgern Antheil an den bürgerlichen Ehrenrechten zu gewähren sei?" Die bürgerlichen Ehrenrechte seien nämlich verschiedner Natur, zum Theil allerdings politisch (wie Magistratsämter), zum Lheil aber nur rein kommunlich; die' Regierung möge hierin eine Sichtung vernehmen und beurtheilen was den Juden zu gewähren sei, was nicht. — Dieser Vorschlag ward zahlreich unterstützt und beschlossen die dritte Deputation möge ihn nochmals in Erwägung ziehen; wo sodann Montags den 10. April die weitere Berathung fortgesetzt werden soll. Dresden, 7. April. (Privatmitth.) Es ist hier eine recht körnige Beurtheilung der jüngsten Verhandlungen von Dr. W. Landau erschienen, die den Standpunkt derselben sehr gut charakteriflrt, und namentlich des Herrn Eisenstuck unbegründete und entstellte Fakta in's rechte Licht stellt. Dresden, JO. April. - (Privatmitth.) Zuerst hielt der Referent,'Herr Graf von Hohenthal, einen langem Vortrag, worin er die Diskussion vom jüngsten Freitag resumirte, den judenfeindlichen Digressionen mancher Gegner Vieles entgegensetzte, namentlich sich vertheidigte, als, herrsche im Deputationsberichte Widerspruch, indem der erstere Lheil ganz günstig laute, . die Anträge der Petenten aber zuletzt doch größtentheils abgelehnt würden; die Einleitung des Berichts enthalte seine eigne Meinung von der Sache, die allerdings für volle Gleichstellung sei, bei Bevorwortung der Anträge habe man aber auf die Gesinnungen der, Kammer Rücksicht nehmen müssen und da sei die Majorität der Deputation, um für die Juden wenigstens etwas zu erlangen, manche Punkte abzulehnen genöthigt gewesen. Gegen die vermeintlichen Erfahrungen, welche man gegen die Juden anführe, könne man wieder bedeutende Thatsachen angeben, die aus vielen Staaten zu Gunsten der Juden sprächen. So z. B. die Zeugnisse mehrerer holländ. Staatsminister und des Generals Chasse, welche in No. 35 der Allg. Zeit, d. Judenth. vom I. 1842 abgedruckt sind; den Brief des Generals Chassö las er wörtlich vor. Auch wies er auf Frankreich hin, wo Cremieux, Cerfbeer und Andre als edle Beispiele daständen. Auch enthalte die Schrift „die Juden in Oestreich," (Leipz. 1842 bei Meier u. Wigand) günstige amtliche Nachweisungen über das Verhalten der Juden. Was das Amendement Sr. König!. Hoheit beträfe (S. mein voriges Schreiben), soglaubeer, daß jene beantragte Beschränkung doch wohl nur die Nichterwählung der Juden zu Bürgermeisterstellen, welche als eine Art Staatsamt zu betrachten seien, betreffen könne; nun sei ja ohnehin nicht zu erwarten, daß ein Jude in Dresden .oder Leipzig sobald zum Bürgermeister erwählt werden würde, man könne daher das Deputationsgutachten unbedenklich annehmen.— Nichtsdestoweniger ward jedoch dieses Deputationsgutachten, welches die unbedingte Ertheilung der bürgerlichen Ehrenrechte an die Juden beantragte, mit 30 gegen 7 Stimmen abgelehnt, dahingegen das Amendement Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann „daß -die Regierung in Erwägung ziehen möge, welcher Antheil an den bürgerlichen Ehrenrechten den Juden zu gewähren sei," mit 28 gegen 9 Stimmen angenommen, nachdem der Regierungs-Kommissar seine Zustimmung hierzu erklärt hatte. Man gelangte nun zu den weiteren Punkten des Deputationsberichts. Hier hatte Bürgermeister Weh-