Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 16 (22.5.1843)
- Date
- 1843-05-22
- Page
- Seite 240 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225281-3225298--05156-3235792- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
240 lichen. Diese Gegenseitigkeit sittlicher Achtung und Anerkennung der Freiheit des Einen in jedem Andern ist die Toleranz des Rechts.. Die Toleranz, die uns Lessing predigt, ist die Toleranz der Demuth. Ihm, dessen höchster Liebreiz das Streben nach Wissen, nicht also das Wissen selber, war, der nur eine ewige Annäherung des Wissens an das Wahre, keine Besitznahme desselben kannte, konnte die Seite des Wissens in der Religion, ihr Dogma nun und nimmer zur Basis der Sittlichkeit taugen. Das Dogma war ihm die Theorie, die er, so gut es ihm gelingen wollte, sich anzneignen versuchte. Und hierin lag mit der Grund giur wissenschaftlichen Bescheidenheit, der Demuth. In der andern Seite der Religion, durch welche sie eben im eminenteren Sinne also genannt werden sollte, in der praktischen Seite der Sittlichkeit, fand er das Gebot der Achtung, der Liebe und der Duldung. Rur in dem, das den Menschen über allen Wiffenqualm weit emporträgt, und ihn zum Bürger einer sittlich thä- Ligen freien Weltordnung erhebt, bewies sich ihm in dieser neuen Würde des Geistes jene edle, heilige Demuth des Wissens, die Liebe der Geister zu einander, ihre Achtung gegen.einander, als gleichberechtigte. Dieß Wohlwollen im höheren Geistesleben, diese Entsagung, dieß von sich Thun allen Dünkels, allen Hochmuchs, aller Selbstsucht und Verachtung Anderer, stellt er vor unsere Blicke im Christen, Muselmann oder Juden Nathan, einem wohl erzogenen, durch die Religion durchgebrldeten Manne. Nathan ist eben der Jude, Muselmann oder. Christ, der es jedwedem überläßt, vom Theoretischen von der Philosophie seiner Religion sich soviel oder so wenig anzueignen, als ihm die Gabe der Abstraktion gestattet: der aber, weiter in der Theorie das Bestreitbare, Ungewisse, Dunkle anerkennt und deßhalb mit seinem Endurtheile zurückhalt, ehe.er diesem oder jenem die Wahrheit zuspricht, um desto unerbittlicher auf dem Praktischen besteht, und sich hierin auch nicht ein Jota abkürzen läßt/ „Die Toleranz endlich, die uns Herr W. Meyer bri»gt, ist die Toleranz des Hochmuths. Sie duldet den Andersglaubenden nur unter der Bedingung seiner Unterordnung, als ein noch unvollkommenes, noch in der Entwickelung, in Vergleich zu ihm, begriffnes Wesen; als einen Gegenstand des Mitleids, und der Hilfe bedürftig. Wie aber, wenn der Jude odir der Muselmann sich solche Duldung höflichst verbäte?" Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hannover, 28. März. Di- Juden sind zur Leistung der Jnquilinensteuer (einer auch von den hiesigen christlichen Bürgern und Einwohnern zu zahlenden Abgabe) herangezogen worden. Das ist die erste reelle Wirkung des neuen Judengesetzes. Bon den zur Ausführung dieses Gesetzes erfoderlichen Verordnungen hört man noch nichts. Bürger und Gemeindemitglieder haben die Juden deshalb auch noch nicht werden können; aber die den Christen obliegenden Leistungen mögen sie immerhin zahlen! Ich weiß nicht, wem die Schuld jener Zögerung beizumeffen ist, es mag am Ende der Uebergang mit dem besten 'Willen nicht rascher zu bewirken sein, aber jedenfalls hätte man mit der Vermehrung der Lasten nicht eher anfangen sollen, als mit der Einführung der Erleichterungen, deren überhaupt nicht viele aus dem neuen Gesetz erwachsen. Zum Kriegsdienste, den die Stände als eine Ehrensache für die Juden reklamirten, als die Regierung sie davon ausschließen wollte, sind sie noch nicht herangezogen. Abgaben zahlen sie ohnehin schon genug: einmal die, welche alle Unterthanen zu leisten haben; ferner die, welche die Erhaltung ihres eignen Synagogen-, Schul- und Armenwesens erfoderlich macht; zu dem christlichen Kirchenwesen haben sie außerdem auch nach der neuen Gesetzgebung noch so langebeizutragen (durch die jin-a stolae), bis die Regierung diese Verpflichtung einmal gegen Entschädigung aufheben wird, und von dem Schutzgelde, dieser ungerechtesten aller Lasten, befreit dieselbe Gesetzgebung sie gleichfalls nicht, während sie doch das Schutzverhältniß aufgehoben hat. Nun müssen sie auch noch die Gemeindelasten Heilen, und sollen es schon, ehe sie nur einmal wirklich Gemeindeglieder sind. Wenn dagegen Armengelder vertheilt werden, so berücksichtigt man die jüdischen Armen nicht. Dies war der Fall, als kürzlich der König 1000 und der Kronprinz 500 Ehlr. aus Anlaß des Letztem Vermählung für die Armen aussetzten. Und.aus eben diesem Anlasse hatten zwei jüdische Bankierhäuser dem christlichen Armenkollegium die ansehnliche Summe von 250Thlrn. zur Vertheilung an die Armen der Stadt übergeben! Erst auf erhobene-Beschwerde von Seiten der Judenältesten