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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-05-22 · Heft 16 (22.5.1843) · p. Seite 239

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 16 (22.5.1843)
Date
1843-05-22
Page
Seite 239 (sequence 3)
Language
German
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Hora; verspottet und- Taditus mit verbissnerm Zorne dem Hasse bloßgestellk hattet das' verfolgte der hochgebildete Plinius aus Grundsatz mit Feuer, und-Schwerdt. Das geschah aber, weil hier das erste Mal zwei feindselige, sich widerstrebende Geister auf einanderplatzten-, das Mejch dieser Welt und das Reich jener." „Der innere Charakter des römischen Staates war die Herrschaft des Geistes dieser Welt, und sein Prinzip, die Justiz, Recht und- Gerechtigkeit. Liese Gerechtigkeit war das Analogon jener ideellen, welche das Heidenthum Ln der Meltordnung herrschend voraussetzte-, die Gerechtigkeit des: Gleichmaßes, die DLkäosyne der griechischen Philosophie. Sn war der agrarische Staat das Abgeleitete aus jener gepriesenen großen Weltordnung, ein bürgerlicher Kosmos-, unter der Herrschaft, eines unsichtbaren, nach Magst und Gewicht gleichmäßig waltenden, Gesetzes. Wie seine höchste Vorstellung des Göttlichen, als eines der Nothweudigkeit unterworfenen Gottes der ewigen Ordnung, und wie sein höchstes veneraMe fein ^nxpiter Q. M.: also gestaltete sich in der sichtbaren Meuschenwelt der Staat, als vollendete Nomokratie streng, in sich abgeschlossen." „Nom nun, das seinen einen Arm der Gerechtigkeit über Asien ausstreckte, hielt den andern über Europa mit eiserner Konsequenz, und ward damit zu einem wahrhaften Mittel zwischen dem Osten unddem Western Auch i». seinem Staatspriuzipe des Rechts ward es. zum Mittel zwischen zweien, diesseits und jenseits liegenden, Jdeern Denn unterhalb des Gesetzes liegt das Prinzip der Willkür. (morgenländische Despotie); oberhalb, das der Gnade und Freiheit (Prinzipe der Offenbarung). Beide-, sowol die diesseits, als die jenseits des Rechts liegenden Formen, negiren dasselbe und heben, es auf; allein jedwede auf ihre eigenthümliche Weise. Die Despotie, unterhalb des Gesetzes, negirt es durch die Willkür und Anmaßung des beschränkten rohen Naturtriebes im Menschen; die Gnade, oberhalb des Gesetzes, negirt es durch die-absolute Freiheit des höchsten Vernunftwillens. Der Unterschied; ist von Bedeutung, wie man leicht einsieht." — „Rom aber hatte bis dahin alle, ihm nur erreichbaren, Despotieen, und, in ihnen, alle unterhalb des Rechtspriyzip.es liegende Willkür, unter sein Gesetz-gezwungen. Rom; aber, als es mit einem Male Ln Palästina auf die Jdrh der geoffenbarten Gnade, auf die Negation des Gesetzes, die jenseits desselben; liegt, stieß, fand es einen zwar scheinbar und materiell wenig bedeutsamen , dafür aber mnrrlich destointensiveren. Widerstand. Da war ihm Mrs neu , barot, überraschend', mit feiner Ideeim AM derspruch. Einem Allgott mit; persönlicher Freiheit, sM«m Pan mit einem Willen zu belehnen, . tzrswar ihmd» Oxymoron, und wollte ihmauch später durchaus nicht in dem Sinn. Jetzt erst beganndie wahre- Intoleranzihr- Haupt, zu. erheben, undman versuchtees das erste-Mulden- Geist durch den Leib zu unterdrücken, zu t'ödten. Umsonst! man konnte nur tödten, was sterblich ist; das unsterbliche Reich des Geistes aber ward durch dis Schlage der Lictoren erst recht aufgethan-, und die schauderhaftem Christenfackeln Neros waren die Dämmerung eines neirem Tages der Menschheit." — „Bon hier an bietet der Gang dex^ Geschichte das Gemälde eines, bis zum heutigen Tage ununterbrochen fortgesetzten Kampfes, zwischen der Idee des Rechts undder! der Gnade; des Gesetzes und-der Nothwendigkeit mit de« der Freiheit; zwischen dem Idealen und Materiellen dain In diesem Kampfe, auf Tod und Leben, den wir in M ner Wesenhaftigkeit theils schon bestimmt haben, tHeils noch ferner darstellen werden-, platzten den» die Geisternach dem Ausdruck des Reformators —auf einander. Licht stritt mit der-Finsterniß „bald siegend, bald befiegk,^ und unter den Borderstreitern auf der Seite des Idealem ragt Lefsing hervor, wie ein flammender"Cherub." — „Denken wir uns die Toleranz nach ihrem inner«' Grunde im menschlichen Gemüthe, daja auch bfefe. geistige That ihren Werthuud Sinn nur aus dem Bodem empfängt, in welchem sie wurzelt: so erkennen wir iw derselben einendreifachen Unterschied. Sie zertheilt sich in drei Formen, die. wir, ihrem Wesen gemäß-, als I) Toleranz des Rechts-. 2) als Toleranz-der Dem uth und-endlich 3)-als. Toleranz des Hochwuthes bestimmen müssen. Die-Toleranz-, die- Kant fordert, ist die des Rechts. Weil nurin der Freiheiddersittliche-Werth einer- Handlung bestehen kann; weil nurdas innere Stttengebo't inunserer Brust einmenschliches Handelnzu einerwirklichen Thatmacht-, fürwelche Verantwortlichkeit gefordertwird; weil ohne diese Spontaneität der Mensch zueiner Gliederpuppe gemacht und aus' dem Reiche der Geister auSgestoßen wird: muß ein-allgemein giltiges- Recht geschaffen werden, vermöge dessen Jedweder, ohne diemindeste äußerliche Bestimmung, ohne- Vortheih ohne Schaden, sein Leben einrichtenseine Ueberzeugung begründen könne. Denn alleindurchdiese Freiheit und Selbstbestimmung unterscheidet sich der Menschwesentlich vom Thiere, und tritt aus dem engern Kreise der Naturnothwendigkeit hinaus in das Reich des Gött-

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