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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-05-22 · Heft 16 (22.5.1843) · p. Seite 238

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 16 (22.5.1843)
Date
1843-05-22
Page
Seite 238 (sequence 2)
Language
German
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238 mes., der Altermann, der Häuptling wa-r, und hiMre ebenGoOol Me MemvätWng ÄS'^dLe «MrBnttW Mr Mltlrchrn BechNtnijft »hne WidHprnch zufiel, konnte an das, Ivas uns Toleranz heißt, nicyt^ gedacht werden. So wenig man noch dazumal an eine Unterscheidung zwischen zeitlichen und ewigen Dingen, zwischen Ethik und Politik dachte, ebenso wenig 'konnte tn der Horde eine Verbindung oder Trennung durch abweichende oder harmonirende Ueberzeugung stattfinden. Es gab zwar duldsame Horden, solche, denen, wie noch heute in den Wüsten Asiens, der Fremde eine geheiligte Person war: allein diese Duldsamkeit war entweder Sitte, als Folge reinen Wohlwollens; oder natürliche Folge der Reziprozität, als Folge eines Rechtsgefühls mit dem sich ja wohl das Entgegengesetzte, dem nicht als Gast Gemeldeten, das Seine zu entwenden oder zu rauben, vertragen konnte. Die strikte Aufnahme in die Horde geschah durch Einverleibung; von einer Toleranz nach unserm Begriffe war erst später die Rede. Zu Anfang also war alles noch naturwüchsig und die Verhältnisse der Blntsverwandschaft Men das Maaß her." „Ganz anders gestalteten sich die menschlichen Verhältnisse, als sich die Horden zu Staaten durch Eroberer und Vererbungen zu bilden anfingen. Zuerst zwar entstand die Zinsbarkeit nach der Unterjochung; sonst blieb Alles beim Alten. Als aber sodann unter kräftigem und tieferen Herrschertalenten verschiedenartige Menschenstämme, abweichend in Religion und Sitte, friedfertig neben, selbst untereinander zu wohnen, mit rinander zu verkehren gezwungen wurden, da ward nicht allen gleiches Recht in dem Verbände zngestanden: sondern es nahm sich der siegreiche zuerst von den Gütern der Erde, was ihm gefiel, und theilte sodann nach verwandschaftlichen Verhältnissen, oder nach Gunst, oder Verdienst den Rest unter den übrigen. -So entstand thatsächlich zuerst die staatsrechtliche Ungleichheit, die sich zumeist, weil jedwede Horde ihren partikularen Gott und dessen Kult hatte, an ein religiöses Schema anfchloß. Denn, wenn auch der Sieger noch so mild war, und noch so gnädig verfuhr: an gleiche Theiluahme in der Gesetzgebung und Verwaltung konnte weder von oben noch von unten gedacht werden. Sicherheit und Leben, mehr ward weder gefordert noch gewährt. Ein überwnndner Stamm war schon deshalb ein verachteter, und mit ihm die ohnmächtige Gottheit, die ihn in der Roth verlassen hatte. Auch ln diesem Stadium ist vom Begriffe der Rechtsgleichheit die Rede nicht, weit noch die geistige Gegenseitigkeit der Achtung fehlte." „Wiederum anders gestalteten sich die menschlichen Verhälttchse, -als -er erste-Miu yMtifthe-% eMern« der lwurde>alle übchM HWepjoHte, Mht WeÄ Willen des Einzelnen, soükeür dem Gesammtwillen des Staates, dem Gesetze. Wurden nämlich vor ihm zugleich mit den Völkern, die man sich unterwarf, auch ihre respektive» 'Gottheiten, als die Einheit der besonder» Völkerschaft, der Verachtung Preis gegeben: so wurden von nun an die Völker wie ihre Gottheiten, gewissermaßen in Ehren ausgenommen; denn aus allen Besondernngen wollte der Staat des Gesetzes ein Panharmonikou, ein Allvolk, wie ans den Gottheiten ein Paudämonium, errichten.. Die Vereinigung zahlloser Kulte im alten Rom war daher ebenfalls nicht Wirkung einer Toleranz nach unferm Begriffe des Worts, sie war vielmehr' natürliche Folge des höchsten Politismus, der in seiner Eminenz und Selbstständigkeit nur scheinbar (wie wir bald sehen werden) gegen jeden Modus der Gottesverehrung sich gleichgiltig verhielt. Rom sah seine ideelle Präpondcranz gerade in dieser Vereinigung im Umkreise seiner Civilas, des Gesetzes. Es unterjochte nicht nach Art der früheren Welteroberer; es homogenisirte sich die besiegte Erde so materiell, wie ideell, durch das Prinzip seines Gesetzes." „Dasselbe Rom aber, oder, wenn man lieber wollte, die Welt des Gesetzes, der gesetzmäßige Staat, der sich so gleichgiltig gegen - die mannigfaltigen Religionen des HeidenthumS verhielt, erhnb sich mit einem Male in aller Härte der Intoleranz gegen eine Religion und ihre Bekenner, die wir aus gewissen Gründen Offenbarung und Offenbarungsgläubige nennen! Diese höchst auffallende bedeutsame Erscheinung, diese plötzlich erwachte unversöhnliche Feindschaft, müssen wir näher in's Auge fassen. Denn diese muß doch wohl begründet sein einerseits im Wesen des römischen Staats, andrerseits im Wesen der Religion, nach der Weise der Offenbarung." — Den Grnnd dieser Erscheinung könne» wir am besten ans Tacitns' Anffassungsweise der geoffenbarten Religion erkennen. Dem Römer, dem Heiden ans dem Höhenpunkte griechischer Bildung und Philosophie, erschien die Offenbarungs lehre als eine so fremdartige, abstruse, widersinnige; waren die Lehren derselben wie die Sittengebote so entgegengesetzt mit den seinigen, daß er mit ihr in einen unausweichlichen Konflikt gerathen, sie schmähen und verachten mußte. Insbesondere war der politischrechtliche Jdeenkrcis des agrarisch-nomokratischen Systems, dem, des göttlichen Staates nach der Anordnung der Offenbarung, dnrchaus feindselig entgegengesetzt. Was nun

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