Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 16 (22.5.1843)
- Date
- 1843-05-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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vii. Jahrgang. Allgemeine No. 16. Ei» uupartheiisches Organ für alles, jüdische Interesse. Redacteur: Verlag von Br. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. ZU Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigsier Eoncession.) Leipzig, den 22. April 1843. DieseIeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u.f.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig» mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22£ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Aeitungserpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs, wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Die Idee der Toleranz. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Hannover, Berlin, Altmark, Dresden, Dresden. Dresden. Preußen: Berlin, Hessneberg. Oesterreich: Groß - Kanischa, Frankreich: Paris. Personalnachrichten: Pesth, Algier. Leitender Artikel« Magdeburg, den 10. April. (Schluß aus No. 13.) Im „Freihafen" Juni, 1842, spricht sich Stein- Heim in einem Artikel „Lessing und die Idee der Toleranz," der ganz allgemeiner Tendenz ist, gegen einen gewissen Dr. W. Meyer aus. Wir ziehen aus dem interessanten Aufsatze Folgendes aus: „Es ist die religiösem Duldung ihrem Wesen nach nicht getrennt von der politischen; die erstere bezeichnet vielmehr nur ein Motiv der letzteren. ' Die verweigerte Duldung im Staate ist die Versagung des gleichrechtlichen Zusammenlebens in demselben wegen abweichender Ueberzeugung in unsichtbaren Dingen. Der Ausschluß aus der kirchlichen Gemeinschaft , ist das schon Gegebene; das auf dieser Trennung basirte staatsrechtliche Ausschließen, ist das Gefolgerte. Sonst wäre es ja ein Widerspruch und eine Thdrheit, das auf einer Seite zu begehren , dessen man sich auf der andern, primitivenfreiwillig begiebt: die geistige Uebereinstimmung. So oft also von Duldung überhaupt die Rede ist, kann sich diese nur auf die allgemein in Deutschland (mit wenig Ausnahmen) rechtlich statuirte Konsequenz beziehen, zu welcher man sich durch irgend welche geistige Differenz in religiöser Sphäre berechtigt hält. Eine reine immaterielle Intoleranz, die sich darauf beschränkte, Meinungen, 'die man bei andern für unrichtig und uachtheilig hält, z. B. Hexen und Gespensterglauben zu berichtigen, .wird kein Vernünftiger tadeln oder beschränken wollen. Der Begriff der Toleranz wäre nach diesem: Rechtsgleichheit bei Ungleichheit religiöser Ueberzeugungeu." „Aus dieser Betrachtung aber geht alsobald hervor, daß sich die Intoleranz an eine bestimmto-Ansicht von dem Zusammenhänge des religiösen Bekenntnisses^ mit detf politischen Institutionen mit scharfer Konsequenz anhefte, und dies ist die Idee der herrschenden Kirche. Wir müssen, um die Toleranz ihrem Begriffe und ihrer Idee nach zu erkennen, den Ursprung und das Wesen der Kirchenherrfchaft uns klar zu machen suchen. Am besten gelingt dies aber, indem wir den Ursprung, die Quelle anfsuchen, und sodann ihrem Verlaufe folgen." „Der Ursprung der herrschenden Kirche erscheint als ein zwiefacher, theils als ein mit der Natur des gesellschaftlichen Verbandes gegebener, theils als ein künstlich hinzugekommener, aufgezwungener. Mit dem naturwüch-- sigen Ursprünge verhält es sich folgendermaßen." „So lang noch im .Anbeginne der Zivilisation der patriarchalische Zustand, d. h. derjenige herrschte, in welchem Führer, Gesetzgeber und Richter der Vater des Stam-