Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 15 (15.4.1843)
- Date
- 1843-04-15
- Page
- Seite 229 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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229 gegen eine kleine Renumeration.aus.dem Schul- Fond zu unterrichten. f) Hierbei ist besonders darauf zu sehen, daß die Mädchen ebenfalls.Schulunterricht erhalten, dessen sie bei dem mächtigen Einflüsse auf die Bildung und Erziehung als künftige Ätütter so sehr bedürfen. §) Bleibt es den Eltern wie bisher erlaubt, für die Bildung ihrer Kinder durch Privatunterricht zu sorgen, und hierzu katholische und israelitische Privatlehrer zu verwenden, nur. müssen diese durch pädagogische und Sittenzeugnisse sich über ihre Lehrfähigkeiten ordentlich auszuweisen im Stande sein. h) Darf der jüdische Religionsunterricht nur durch eigene mit dem Normalkenntnissen genügend befähigte, und in Beziehung auf ihre jüdischen Religionskenntnisse gehörig geprüfte, wohlgesittete und, unbedenkliche israelitische Individuen ertheilt werden. i) Die gewählte Lokalität muß mit Nachmessung der Schülerzahl der Ortsobrigkeit zur-Genehmigung angezeigt werden, und in Orten wo ein öffentlicher Religionsunterricht in dieser Art eingeleitet wird, darf ein Privatunterricht in den jüdischen Religionsgegenständen gar nicht, und nur dort wo'in keiner öffentlichen Schule die jüdische Neligionslehre gelehrt wird, oder gegen Dispens bei begründeten-Fallen, aber auch dann nur von geprüften Individuen stattsinden. - Hiervon wird nun sowol der Herr Lokal-Rabbiner als auch der Gemeindevorstand zur Wissenschaft pünktlicher Nachachtung und allgemeiner Verlautbarung: in Folge hohen Gubernial-Dekrets vom 18. Januar 1843 Zahl 53018 hohen k. k. kreisämtlichen Intimstes vom 8. Februar 1843 Z. 1908 in Kenntniß gesetzt. Warasdin (Kroatien), 14. März. (Privatmitth.) Zu den Nebeln von welchen isr. Gemeinden zur Zeit noch mehr als die anderer Konfessionen heimgesucht sind , gehört auch das Vagab.ondiren israel. Armen, und wie sehr jüdische Gemeinden von ihnen geplagt werden, ist bekannt. Schwerlich aber werden wohl irgendwo andere Gemeinden in der Welt so oft und -so häufig von fremden Armen heimgesucht und belästiget, als die Wien's und Triest's und jene, welche den Theil des Ungar - und Kroatenlandes bewohnen, der zwischen diesen beiden Städten seine Lage hat. Abenteuerer allerlei Art', bald als vorgeblich verunglückte Merkur - bald als soi-disant Musenjünger, ziehen da aus der fernsten Ferne, aus Rußlands Polen, mitunter auch aus Deutschland, nach Italien rc. um durch irgend'zu unternehmende Geschäftsprojekte das angeblich flüchtig-gewordne Glück wieder zü erhaschen, oder das nie gehabte durch Gelehrtenspekulationen, — durch Pränumerationen-Sammeln auf nie zu erscheinende Werke u. dgl. — wenigsten zum Theil habhaft zu werden. Natürlich, unterlassen dann diese Herren nicht die erwähnten israel. Gemeinden, um die Ressespesen zu bestreiten -, und dabei auch noch womöglich Etwas zum fondirenden Kapitälchen zu schlagen, in Kontribution zu setzen, aber nicht auf eine bescheidene Weise, sondern— worüber nran sich jetzt fast nicht mehr wundert — meist auf eine sehr zudringliche und unverschämte. Hierzu kommt noch, daß fast alle jene, die aus erwähnten Ländern ins heilige Land, oder von dort aus nach Europa pilgern, auch meistenteils ihren Weg' hierdurch nehmen, und — worüber man sich ja wundert — verlangen großenteils, auf eben so zudringliche und unheilige Manier Almosen ab, wie ganz gewöhnliche profane Bettler. — Nicht aber die nur hier genannten Gemeinden, sondern'fast allerwärts fühlt jede israel. Kommune, mehr oder weniger die ganze Last dieses-Uebels, und eine weitere Auseinandersetzung desselben wäre daher sehr überflüssig. Ernstliche Erwägung aber verdient es, wie man diesem Uebel am geeignetsten Abhülfe thun könnte. — Vielleicht wird man hierzu folgende Punkte nicht unangemessen finden: '1) Daß eine jede Gemeinde, wie dies schon häufig in christl. Gemeinden geschehen, einen Verein in ihrer Mitte in der festgestellten Tendenz begründe, die einheimischen Armen zu unterstützen, und nur ausnahmsweise in außerordentlichen Fällen diese Wohlthat auch fremden Hülfsbedürftigen zukommen zu lassen. 2) Diese Maßregel an Sabbat- und .Feiertagen bis zum Anfänge des Jahres 1844, mit welcher. Zeit sie erst ins Leben treten solle, zu wie--, verholten Malen in den Synagogen und andern Gotteshäusern bekannt zu machen. 3) Von nun ab mit Ertheilung derartiger Empfehlungsschreiben sparsamer und gewissenhafter zu sein. -