Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 15 (15.4.1843)
- Date
- 1843-04-15
- Page
- Seite 228 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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228 machte. Da nun aber eine solche Bestimmung da ist, ^welche man nicht für nothwendig, sondern nur für ein Ergebniß übertriebener Besorgniß betrachten kann, so hoffe .ich, daß die Kammer davon wiederum abgehen »nd wenigstens Ln dieser Beziehung jene ffreiheit wiederherstelteu wird, welche auch den Juden als dispositionsfähigen Bewohnern eines freien Staates a priori zusteht." Der Punkt 6 wurde mit 33 Stimmen gege 30 angenommen, der Punkt a mit 87 gegen 26 abg elehnt, dafür der Antrag des Abg. Müller: „Es möge den Juden in Dresden und Leipzig gestattet werden, innerhalb des dresdner und leipziger Weichbildes auch noch ein Gartengrundstück besitzen zu dürfen" — mit 35 gegen 28 Stimmen angenommen. Den siebenten Punkt wegen des Jmmissionsrechts auf Grundstücke läßt die Kammer auf sich beruhen, da derselbe durch das Hypothekenrecht in Wegfall kommen wird. So endete eine Verhandlung, deren Geist und gegenseitige Träger aus dem gegebenen Referat von selbst hervorleuchten. Wir sind genauer auf sie eingegangen, um einmal klar zu zeigen, welche Hindernisse im deutschen Vaterlande uns noch entgegenstehen. Zeitmrgs»achrkchten. Deutschland. , Schwerin, 24. März. Unser diesjähriger .Staatskalender giebt auf Grundlage einer, im Herbst v. I. vorgenommenen obrigkeitlichen Zählung, die Bevölkerung des Großherzogthums auf 501,428 Seelen an. Darunter befinden sich 3264 Israeliten. Aus Mittelfranken, Ende 'März. (Privatmitth.) Sie erlauben mir gewiß, bei Gelegenheit auch auf manches Gute bei uns aufmerksam zu machen. So z. E. wird der königlichen Regierung von Mittelfranken alljährlich aus dem Kreisfond eine nicht unbedeutende Summe zur Vertheilung an dürftige und verdiente Schullehrer zugestellt. Treulich erhalten die sich darutn bewerbenden israel. Schullehrer ihren Antheil. So unlängst der israel. Schullehrer K. in A. — Nicht minder werden der genannten hohen Stelle Gelder behufs der Vertheilung von Gratifikationen an ernannte Vorbereitungslehrer .zur Verfügung gestellt. Die israelitischen Präparandentehrer werden gleichmäßig ^Munerirt, ohne daß in all' den desfallsigen hohen Massen des religiösen Bekenntnisses nur Erwähnung geschieht. — Im Zahre 1840 erwarb die jüd. Gemeinde zu Thalmessingen ein eignes Schulhaus, und die königliche Kreisregierung, an die sie sich deshalb wendete-wies ihr fünfhundert Gulden als Staatsbeitrag bei der königlichen Kaffe an. — Gewiß ein eklatanter Beweis von Toleranz, den man im intelligenten, phrasenreichen Preußen vergeblich suchen dürste. Oesterreich. Aus Muhren, 28. März. (Privatmitth.) Wir haben in vor. Nummer aus der L. A Z. das neue Gesetz für Mähren und österr. Schlesien zum Theil geben. Unterdeß ist uns das Ganze zugekommen, und nur geben hier ergänzend die IVte Partikel, die in der L. A. Z. gefehlt hatte. IV. In Betreff des Schulbesuches der jüdischen Jugend a) In Mähren hat es bei den bestehenden deutschjüdischen Schulen für die Zukunft sein Verbleiben, dagegen b) haben in Schlesien die Juden ihre Kinder entweder in die Christenschule zu schicken, oder durch geprüfte Privatlehrer unterrichten zu lassen. e) In Mähren ist die Zutheilung der jüdischen Jugend in die Christenschule, um dort, mit Ausnahme der Religionslehre, in den vorgeschriebenen Schulgegenständen unterrichtet zu werden, nur in jenen Gemeinden nöthig, welche entweder gar keine, oder nicht geeignete Schulgebäude besitzen. 6) Das jüdische Religions- oder Sittenbuch Bne Zion ist wie bisher beizubehalten, allein es erscheint nicht nöthig, die Juden in der Wahl ihrer Gebete zu beirren, ihnen im Namen der Staatsverwaltung dieses oder.jenes aufzudringen, wenn übrigens ihre Katechismen und Gebetbücher nur die Zensur passirt haben. e) Dort wo die Juden keine eigene Schulen errichten können oder wollen, die Judenkinder aber so zahlreich sind, daß sie eine eigene Schul-Abtheilung bilden, sind dieselben in eigenen Stunden und abgesondert von der katholischen Jugend, jedoch in demselben Schullokale von dem katholischen Schullehrer