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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-04-08 · Heft 14 (8.4.1843) · p. Seite 214

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 14 (8.4.1843)
Date
1843-04-08
Page
Seite 214 (sequence 6)
Language
German
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214 nat angestellt werden darf, welcher die, Philosophie mit Inbegriff der Pädagogik nicht zurückgelegt hat. Aber auch bis dahin sind nur beim Mangel solche Individuen anzustellen, welche nicht ohne Vorbildung in diesen Studien sind und insbesondere sich über die mit gutem Fortgange zurückgelegte Pädagogik ausweisen können, d) Ueber die Maßregel, wie der Oberlandesrabbiner bei der Prüfung der Rabbinatskandidaten zu kontroliren wäre, hat das Gubernium ein neuerliches Gutachten zu erstatten, c) Die neuangestellt werdenden Rabbiner sind auf sechs Jahre als stabil zu erklären, und diese ihre Anstellung hat in der Art zu geschehen, daß die Gemeinde drei Kandidaten vorschlägt, wovon das Kreisamt Einen zu ernennen hat. II. In Ansehung, des Unterhalts der Rabbiner hat es bei der mit dem Hofkanzleidekrete vom 27. Marz 1640 erlassenen Weisung zu'verbleiben, vermöge welcher das Gubernium ermächtigt wurde, wenn in einer Gemeinde um den Betrag, den sie bisher dem Rabbiner als Besoldung verabfolgte, kein geeignetes Individuum aufgefunden werden könnte, und wenn die Gemeinde eine Erhöhung dieses Bezugs aus eignen Kräften zu bestreiten nicht vermögen sollte, für solche Gemeinde bei einer vereinigten Hoskanzlei um eine Unterstützung aus den jüdischen Landesmassefonds einzuschreiten. III. In Betreff der' in der deutschen oder Landessprache abzuhaltenden Gebete, Religionsübungen und Belehrungen in der Synagoge, dann der Uebersetzung der Gebetbücher bestimmt: a) Daß alle jene Gebete, welche Haß gegen andere Nationen einflößen, wie jenes, alenn leschabeach anfangend, untersagt werden, die Gelehrten sollen neue Ausgaben der gottesdienstlichen Bücher besorgen, welche, die Bibel ausgenommen, mit dem Texte gegenüberstehender deutscher >(oder in der Landessprache) Uebersetzung versehen und von der Censur gutgeheißen sein müssen. Auch soll durchaus kein neues jüdisches Gebet- oder Religionsbuch, auch nicht die Wiederauflage eines bereits vorhandenen, ohne Bei-, fügung der treuen deutschen Uebersetzung zugelassen (in Beziehung auf diesen Gegenstand ist,nächstens noch eine besondere Verfügung zu erwarten) und bei der Censur auf die Beseitigung etwa, auffallend., anstößiger Stellen Bedacht genommen werden, b) Daß nach Vollendung des alten Gottesdienstes der . Rabbiner dogmatisch-moralische Vorträge in. der deutschen oder Landessprache. halten soll und alle, jene Gebete, welche mit dem alten Gottesdienste keine Verbindung haben, wie das für Se. K. K. Maj. rc. in der deutschen oder Landessprache verrichtet werden sollen, c) Daß den Privaten öffentliche Vorträge zu halten ganz untersagt ist/ und sind diese größtentheils ungebildete, gesundere Begriffe verwirrende, Niemandem verantwortliche Improvisatoren aus der Synagoge zu "entfernen. . d) Ist in Ueberlegung zu nehmen, ob und in welcher Weiset bei den verschiedenen Tendenzen des' neuen Iudenthums und seiner jüngern Religionslehrer, die Religionsvorträge, bei gottesdienstlichen Versammlungen zu Überwachen sein werden." Hierauf folgt eine vierte Rubrik, welche die Schulbücher- und den Religionsunterrichte der jüdischen Jugend zum Gegenstände hat, die aber im Ganzen sich-den schon bestehenden Gesetzen , anschließt. Daß diesem Gesetz auch solche über. die politischen Verhältnisse dieses Volkes folgen werden> glaubt man hier allgemein und zwar um so mehr, als die Unhaltbarkeit der bestehenden allgemein empfunden wird. Jungbunzlau, 13. März. (-Privatmitth.) Ich habe Ihnen den erfreulichsten Bericht über die erste vereinigte hebräisch-deutsche Schule im Königreich Böhmen zu geben. Es hatte sich hierzu bereits 1840 ein Verein gebildet, der nahe an 10,000 Fl. Fonds zusammenbrachte. Herr Dr. Wessely in Prag entwarf den Plan , der von hoher Landesstelle bestätigt wurde. Im Oktober wurde die Schule mit 170 Schülern feierlich eröffnet, und im Februar eine öffentliche Prüfung abgehalten, die die erfreulichsten Resultate zeigte. Die Schweiz. Aus dem Aurguu, im Marz. (Privatmitth.) Sie haben bereits mehre Male die Petition der israel. Gemeinde zu Lengenau an den Großrath des Kantons, erwähnt. Sie ist vom Oberlehrer Dreyfuß abgefaßt, und, wie ich glaube, würdig, aus-! zugsweise in der A. Z. d. Iud. mitgetheilt zu werden. Ls heißt darin: „Vaterland und Freiheit sind die Strebepunkte, um welche sich die edlere Thätig- > keit des. menschlichen Gemeinlebens entwickelt; Va-! terland und Freiheit sind nächst der Religion. all-

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