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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-04-08 · Heft 14 (8.4.1843) · p. Seite 213

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 14 (8.4.1843)
Date
1843-04-08
Page
Seite 213 (sequence 5)
Language
German
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213 lenken und die Klein - und Ausschnitthändler zu begünstigen." - Allein alles Dies half Nichts, und bei der Abstimmung verwarfen 45 gegen 23 Stimmen den Antrag. , (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. ' Deutschland.; Dresden, 24. März. (Privatmitth.) Unsre Angelegenheit jistz nun vermittelst Protokollextrakt an die erste Kammer gelangt und wird daselbst.nächstens zur Berathung kommen.— Gewissermaßen haben sich hier einige günstige Anzeichen eingestellt, die jedoch, wie die.Witterungsanzeichen, zuweilen txügen können. Erstlich hat die dritte Deputation der ersten Kammer, welcher der Gegenstand zur Begutachtung zugewiesen wurde, den Grafen von Hohenthal-Püchau, einen sehr freisinnigen und für die Emanzipation günstig gestimmten Mann, zum Referenten in dieser Sache erwählt. — Zweitens war vorerst 'die Frage zu entscheiden, ob die von der zweiten Kammer abgelehnten Punkte einer nochmaligen Berathung in der ersten Kammer unterliegen könnten, da die Petition ursprüyglich nur an die zweite Kammer gerichtet war. Aus den Antrag des obgedachten Herrn Referenten entschied jedoch die erste Kammer in der Sitzung vom 20. März, daß, dieweil die Petition des Vorstandes der israelit. Gemeinde durch den Druck veröffentlicht'und an die Mitglieder beider Kammern vertheilt worden sei, sie Hls an beide Kammern gerichtet betrachtet werden solle, mithin auch die von der jenseitigen Kammer verworfenen Punkte nochmals in Erwägung zu ziehen seien, wenn ein Kammermitglied solche zu den Seinigen mache. — Es erklärte hierauf Herr Bürgermeister Hü bl er, daß er nurgedachte von der zweiten Kammer abgelehnte Punkte (den Klein - und Ausschnitthandel, den Handel mit andren als selbstgefertigten Waaren, ingl. das Halten christl. Lehrlinge) wieder aufgenommen und als von ihm ausgegangene ständische^ Anträge angesehen wissen wolle. — Der Deputationsbericht wird daher über sämmtliche Punkte Unsrer Petition sich erstrecken. — Herr Bürgermeister Hüb- > ler (der erste Referent in der jüd. Angelegenheit im I. 1833) hat — zumal in seiner Stellung als erste Magistratsperson von Dresden —durch obige Erklärung nur sich selbst geehrt und dargethan, daß er über die beschränkten Zunftansichten, welche die Abgeordneten Dresdens m der zweiten Kammer beseelten, weit erhaben ist. — Durch die nochmalige Berathung' der abgelehnten Punkte ist aber Aussicht zu einem künftigen Vereinigungs-Verfahren zwischen beiden Kammern gewonnen, wobei vielleicht Manches wieder zu retten ist. — Oesterreich. Brünn, 6. März. (L. A. Z.) Die (No. 9 d. Z.) erwähnte Petition der mährischen Israeliten beginnt nämlich den schönsten Erfolg zu haben; die hohe Landesstelle hat an die Hofkanzlei die Wünsche der mährischen Israeliten Übermacht, und als erstes Resultat hat die Hofkanzlei folgendes Gesetz der hohen Landesstelle zugefertigt, welches sich schon von vorn herein als zur Förderung der sittlichen, religiösen und intellektuellen Bildung der Israeliten in Mähren und Schlesien ankündigt und in dieser Einen Beziehung unumwunden die Vereinigung mit Böhmen ausspricht. Das Gesetz, welches durch Entschließung des Kaisers bereits bestätigt ist, besteht aus folgenden vier Abtheilungen, die ich hier mit Weglassung der letzter» im Auszuge mittheile, da noch bis auf diesen Augenblick die Publikation verzögert wurde. „I. In Betreff der Bildung und Anstellung der Rabbiner: a) soll kein Rabbiner in Mähren ausgenommen und in seiner Eigenschaft anerkannt werden, welcher nicht mit der gefoderten Nachmessung des mit gutem Erfolge zurückgelegten philosophischen Studiums, insbesondere auch der Pädagogik, an einer inländischen Lehranstalt versehen ist. b) Für Böhmen ist vermöge allerhöchster Entschließung vom 4. Juli v. I. angeordnet worden, in Ueberlegung zu nehmen, ob zum Behuf der Bit- - düng vollkommen geeigneter Rabbiner nicht eine ähnliche Bildungsanstalt, wie sie in Padua besteht, auch in Böhmen zu errichten wäre. Kommt diese Anstalt in Prag zu Stande, so können die Rabbinatskandidaten aus Mähren und Schlesien in Prag studiren. c) Ist ein Zeitraum von zehn Jahren festzusetzen, nach deren Verlauf Niemand zum Rabbi-

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