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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-03-25 · Heft 12 (25.3.1843) · p. Seite 188

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 12 (25.3.1843)
Date
1843-03-25
Page
Seite 188 (sequence 16)
Language
German
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schmerzlich und äußerst niederschlagend war es für die treugehorsamsten Israeliten Ungarns, bei dem Bewußtsein, daß sie in ihren sozialen und sittlichen Lebensverhältnissen den übrigen Landesbewohnern nicht nachstehen, daß sie alle im Lande bestehenden Kontributionen und Lasten in gleichem Maße mit den übrigen Landesbewohnern tragen; daß sie an dem Dienste für König und Vaterland gleichen Antheil -nehmen, dennoch bloß ihres Glaubens wegen einer besondern Steuer unterliegen sollen, einer Steuer, deren Benennung für immer daran erinnerte, daß sie keine gesetzlich anerkannten Einwohner des Landes sind, daß sie bloß geduldet, nur als Fremdlinge betrachtet werden. Wie wohlthuend und erhebend ist daher der 29ste Artikel 1840, wo es endlich anerkannt wird, daß die Israeliten Ungarns nicht mehr als geduldete Fremdlinge, sondern als rechtmäßige und gesetzlich anerkannte Landesbewohner zu betrachten, sind. Sind nun die treugehorsamsten Israeliten dieses angebornen Menschen- und Naturrechtes gewürdiget worden; wie können und wie sollen sie eine Steuer bezahlen, die in ihrer Bedeutung und Benennung gerade das Gegentheil ausdrückt, die die Israeliten, nicht wie es die allerhöchste Gnade Eurer Majestät durch den 29sten Artikel 1840 zu beabsichtigen geruheten als Rezi pirte, sondern noch immer fort als Geduldete, als Fremdlinge bezeichnet, als unwürdig selbst jener Stellung, deren sich die Israeliten Ungarns ein Jahrhundert früher erfreueten. Und wahrlich! wenn Viertens. Allergnädigst erwogen werden will, wie die Israeliten heutiger Zeit, in jeder Beziehung der ihnen zu Theil gewordenen Aufnahme zu rechtmäßigen Landesbewohnern würdig sind; wie sie hinter den wohlthätigen Einflüssen der vorschreitenden Zeitbildung nicht Zurückbleiben, wie sehr sie eifrigst bemüht sind, Geistesbildung und Sittenveredlung in ihrer.Mitte immer mehr zu verbreiten, mit welchen Opfern und mit welcher Anstrengung sie sich bemühen, allenthalben ersprießliche Bildungsanstalten zu treffen, zur bessern Erziehung ihrer Jugend, geregelte Gottesverehrung und andere Humanitäts - und Wohlthätigkeitsanstalten zu gründen uyd zu erweitern; mit welch entschiedner Neigung , sie sich den nützlichen Gewerben und Handwerken widmen; mit welchem Erfolge sie sich in Kunst und Wissenschaft auszeichnen; wie mächtig in.ihnen die Gefühle der aufrichtigsten Unterthanentreue und Anhänglichkeit an das allerhöchste Herrscherhaus und an das Vaterland wurzeln; wie gerne und -bereitwillig sie sich dem Dienste für König und Vaterland weihen, wie sie zu allen Lasten und Steuern der Unterthanen gleich allen übrigen Landesbewohnern bereitwilligst beitragen; wie sie überhaupt in ihrem häuslichen und sozialen Leben stets dahin streben, sich die Achtung und Würdigung ihrer christlichen Mitbrüder zu erwerben, und sich allenthalben den bestehenden gesetzlichen Verordnungen und Vorgesetzten Obrigkeiten willig fügen und unterziehen: so dürfte es doch nicht in Abrede zu stellen sein, daß die' Israeliten Ungarns heutiger Zeit, bei diesen ihren moralischen und geistigen Bestrebungen es verdienen, als rechtmäßige Landesbewohner, wofür das Gesetz sie bereits anerkannte, auch in der That zu gelten, und nicht mehr unter einer außergewöhnlichen, bloß wegen ihres väterlichen Glaubens, ihnen ein Jahrhundert früher unter ganz andern Verhältnissen und Zeitumständen auferlegten Steuer zu unterliegen. — Fünftens. Nachdem die Toleranztaxe ihrer heutigen Natur nach eine Steuer ist, die jeden Einzelnen gleichmäßig betrifft, indem die Israeliten von ihrem Vermögen und ihren Erwerbszweigen gleich den übrigen Bewohnern des Landes jede andere Steuer zahlen, — so fließt es aus der Natur der Sache, und.ist auch der Gerechtigkeit angemessen, daß diese Last einer für den andern nicht tragen solle, und obgleich die Israeliten damals, wie von ihnen die ersten 20,000 fl. als Kriegssubsidium abgefordert wurden, sich zu dieser Zahlung in solidum verpflichtet haben, so gilt diese solidarische Haftung, auf die so wol dem Namen, als auch.dem Wesen und der Quantität nach, veränderten Steuer, nicht, und nachdem wir theils veramt sindtheils unsere Bedürfnisse mit der moralischen Bildung und Entwickelung unseres Volkes so zugenommen haben, daß wir jetzt auf die Erziehung der Jugend, auf unsere- Kultus - und Wohlrhätigkeitsanstalten mehr verwenden, und hiezu nur die Bemittelten in Anspruch nehmen müssen: so wird es von Tag zu Tag. mehr unaussichtbar, daß trotz der in unserer Religion und Moral sich basirenden Mildthätigkeits-Gesinnungen gegen die ärmeren Glaubensgenossen, die . Bemittelten nach wie vor, für die unter uns so zahlreichen Armen, diese Last tragen sollen, — darum eben so große uneinbringliche Restanzen.

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