Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 12 (25.3.1843)
- Date
- 1843-03-25
- Page
- Seite 187 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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187' I I) Verfügung an die Königl. Regierung zu Liegnitz, , betreffend die Anlegungjüdischer Synagogen und Begräbnißplätze, und die Erwerbung von Grundeigenthum für dieselben, vom 28. Dezember 1-842. Auf den Bericht der Königl. Regierung vom 11. v. M. ertheilt das mitünterzeichnete Ministerium des Innern der Iudengemeinde .zu 1.. hiermit die Erlaubniß, das in der Verhandlung vom 26. August d. I. näher bezeichnete Gartengrundstück des daselbst, behufs Vergrößerung ihres bisherigen Begräbnißplatzes, eigenthümlich zu erwerben. Uebrigens haben zwar des Königs Majestät sich Allerhöchste unmittelbare Genehmigung Vorbehalten, wenn es sich um Anlegung von Synagogen und Erwerbung von Grundeigenkhum zu diesem Zwecke handelt; der Konsens zur Erwerbung von Grundstücken zur Anlegung jüdischer Begräbnißplätze ist dagegen immer von Seiten des Ministeriums des Innern ertheilt, solches auch bei Gelegenheit der Anlegung eines neuen Begräbnißplatzes in hiesiger Stadt Sr. Majestät dem Könige ausdrücklich angezeigt und von Allerhöchstdenselben genehmigt worden. Berlin, den 28. Dezember 1842.' Der Minister der geistlichen, Der Minister des Innern. Unterrichtsu. Medizinal- In Vertretung. Angelegenheiten. v. Wedel!. Eichhorn. Oesterreich. Aus Ungarn. Mitte Februar. (Pnvatmitth. Schluß.) Zweitens. Leider ist die Toleranztaxe, ungeachtet sie nach vorangeführten Punkten aller gesetzlichen Bestimmung ermangelt, ungeachtet der dagegen gemachten gründlichen Diküsterial-Vorstellung, dennoch auf allerhöchste Befehle im Lande eingeführt worden, — und während sie Anfangs nur in langsamen Progreffion erhöhet wurde, so ursprünglich im Jahre 1749 aus 20M0fl., Anno.1755 auf 25,000 fl., Anno 1760 auf 30^000 fl. stieg, sie in späterer Zeit immer mit unverhältnißmäßig erhöheten Quoten, im Jahre 1772 auf 50^000 fl. 1778 auf 80,000 fl. endlich 1813 mit Rücksicht der außerordentlichen Aerarialbedürfnisse auf 160,000 fl. in C. Münze , wie dies aus den hier 8nb A—H. beigelegten Dokumenten er-' sichtlich ist. — Der eigentliche Grund aber, daß diese Taxe vhne vorläufige Diätal- Verhandlung im Lande Eingang gefunden, mag wol, wie von unseren Greisen berichtet wird, der sein, daß die Israeliten Um : gams in der ersten Zeit der Einführung derselben keine Rekruten stellten , und. somit fürdie Befreiung ,von Militärsdiensten, wovor sie damals zurückschreckten, , sich durch eine jährliche Taxe freiwillig abgefunden: haben, was auch dadurch' bestätiget zu werden scheint, weil in den Statthalterei-Zirkularintimaten d. d. 26. November 1749 und 4. d. 6, Febr. 1755 ausdrücklich von einer mit den Deputirten der Israeliten gepflogenen, dießfalligen Verhandlung Erwähnung geschieht — in dem ersten ausdrücklich'bemerkt wird, daß die berufenen und erschienenen israelitischen Deputirten sich zur Bezahlung der damaligen 20,OOOflL mittelst abgegebener Reverse in Solidnm verpflichteten, — in dem andern wieder, daß vermöge der mit/dien israelitischen Deputirten eingegangenen Uebereintunst, dieselben außer ihr'er damaligen Quote annoch 5000fl. freiwillig angetragen haben. Lauter offenbare Beweise, daß die damaligen Israeliten nur um von Militärdiensten verschont zu bleiben, sich zur Bezahlung: dieser Taxe bereitwillig gefunden haben,— wie würden sie sich sonst derselben freiwilUg unterzogen, oder zur Bezahlung derselben in Solid um verpflichtet haben? , Ist es nun aber dieser Grund, so: kann derselbe doch auf die in letzterer Zeit obwaltenden Verhältnisse der Israeliten keineswegs in Anwendung kommen, da es Thatsache ist, dgß die Ifraeliten/Un-. garns letzterer Zeit nicht nur nicht vor Militärdiensten zurückschrecken, sondern in gleichem Vethältnrffe mit den übrigen Landesbewohnern mit größter BLreitwilligkeit ihre .Söhne dem Dienste für König nndWaterland weihen; daß sie nirgend im Lande davon werschont bleiben, auch nicht verschont zu werden-wünschen; daß viele sich durch Tapferkeit und Much -anszeichnen , und gleichen Antheil an der VertheidigmiK des gemeinsamen geliebten Vaterlandes nehmen, — da nun mit Aufhören der -Ursache auch die .Folge verschwinden sollte; so kann das noch dermalige Bestehen dieser Taxe auch von diesem Grunde ausgehend, nicht gerechtfertiget werden. Drittens. Wenn nun nach vorgehender Erörterung die eigentlichen Gründe für das Bestehen Vieser Taxe nicht mehr vorhanden sind, so kann derselben kein -anderes Motiv zu Grunde gelegt werden, als welches ihre Benennung „Toleranztare" bezeichnet, nemlich: Die Duldung der 'Israeliten. — Sehr