Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 12 (25.3.1843)
- Date
- 1843-03-25
- Page
- Seite 185 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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185 aufgehoben, und es jedem jüdischen Familienvater sreistehe, seinen Knaben beschneiden zu lassen oder nicht. In wiefern diese Auslegung der (juebt. Stelle die richtige sei, mag vorläufig unserseits noch unerörtert bleiben, da unser Herr Oberrabbiner Trier mit einer eben so gelehrt als kräftig abgefaßten Schrift bei Hohem Senate desfalls eingekommen, deren Resultat noch abzuwarten steht. Seiner Zeit hoffen wir Ihnen eine. Copia dieser jedenfalls wichtigen Denkschrift zur gefälligen Veröffentlichung ein senden zu können. — Da indeß besagtes Gesetz eines Lheils zu so verschiedenartigen Kommentaren Anlaß gegeben, andern Theils aber in Beziehung auf die Befähigung der Mohelim allgemeine Beachtung verdient; so bitten ^wir Sie solches wörtlich in Ihr geschätztes Blatt aufzunehmen. — Noch bemerken wir Ihnen, daß die Prüfung der hiesigen Mohelim bereits stattgefunden und letztere sämmtlich nicht nur gut bestanden, sondern die Erwartung der Herren Examinatoren (des aus fünf Aerzten bestehenden Physikats) noch übertroffen haben. Auch wurde den Mohelim ein desfallsiger Protokolls-Auszug Seitens Hochlöbl. Sanitäts-Amts, als Autorisation zur Verrichtung der Beschneidung, zugestellt. — S. Frankfurt am Main, 6. März. (Privatmitth.) In dem hier erscheinenden „christl. Beobachter" No. 8. hat ein Artikel über die Beschneidung gestanden, der der auszüglichen Mittheilung würdig ist. Es heißt da: „Von der nach Vorgeben dem israelitischen Gemeinde-Vorstand ertheilten Ermächtigung, Knaben jüdischer Eltern auch ohne Beschneidung in den israelitischen Gemeinde-Verband aufzunehmen, wissen wir nichts, glauben auch so lange nicht daran, als überhaupt noch ein israelitischer Gemeinde-Verband als solcher thatsächlich und rechtlich' fortbesteht. Dem Staate kann es an sich allerdings gleichgültig sein, ob die Beschneidung an den israelitischen Knaben vorgenommen wird oder nicht, und in so fern könnte er wohl die fragliche Ermächtigung ertheilen. So lange aber eine Religionsgenoffenschaft unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen in dem Staate anerkannt ist und als solche Rechte genießt, kann es der Staat nicht zugeben, daß an diesen Berechtigungen solche Theil nehmen, welche faktisch und rechtlich nicht zu dieser Genossenschaft gehören. So wenig der Staat einen Christen als berechtigtes Glied der christlichen Kirche anerkennen könnte ohne die empfangene Taufe, so wenig kann er einen vorgeblichen Juden als berechtigtes Glied der israelitischen Religionsgesellschaft anerkennen ohne die empfangene Beschneidung. Ein israelitischer Gemeinde- Vorstand würde mit dem 'Augenblicke aufhören ein israelitischer zu sein, als er einen Unbeschnittenen in den Gemeinde-Verband aufnähme. Die Beschneidung ist nämlich nicht eine rabbinische Satzung, sondern sie ist eine mit der Entstehung des Volkes Israel gegebene, Ln seine geschichtliche Entwicklung höchst bedeutungsvoll eingreifende, seine fortdauernde Eigen- Lhümlichkeit wahrende göttliche Anordnung; freist die Grundbedingung des Antheils an der mosaischen Religionsverfassung, das Siegel des alttestamentlichen Gottesvolkes und aller demselben gegebenen Verheißungen, und muß fortbestehen, so lange Israel noch als eigene Religionsgesellschaft sowol den Heiden als den Christen gegenübersteht. Man braucht also kein „strenggläubiger," sondern nur ein gläubiger Jude, ein Israelite zu sein, um in der Aufnahme Unbeschnittener in den israelitischen Gemeinde-Verband, eine unvermeidliche durchgreifende Spaltung zu erblicken. Ein jüdischer Geistlicher würde durch Einsegnung der Ehe eines Unbeschnittenen einen Verrath an seinem Volke und seiner Religion begehen, denn er muß den Unbeschnittenen nicht nur nach „rabbinischen," sondern nach biblischen Grundsätzen als außerhalb der israelitischen Neligionsgenoffenschaft stehend betrachten. Möge sich Israel hüten vor seinen falschen Freunden, sie sind ihm immer verderblicher gewesen als seine Feinde. Wir wissen recht wohl, daß es unter den Juden selbst eine große Zahl solcher giebt, welche mit so manchen andern Eigenthümlichkeiten der jüdischen Religionsgebräuche auch die Beschneidung beseitigt zu sehen wünschen, und, ungeachtet ihres Scheinbekenntmffes zu dem reinen Mosaismus, gar nicht verlegen sind, sich in acht denkgläubiger Weise, wie mit den rabbinischen Satzungen, so auch mit den biblischen Lehren und Einrichtungen leichten Kaufes abzusinden." Dresden, 1. März. (Pr. St. Z.) Die Regierung hatte durch ihren Kommiffair so wie durch den Minister des Innern gleich beim Begmn der allgemeinen Debatten erklärt, daß sie ihre Ansichten über die zeitgemäße Verbesserung des bürgerlichen