Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 12 (25.3.1843)
- Date
- 1843-03-25
- Page
- Seite 178 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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178 fache spricht wol nicht minder deutlich, als die Worte des Zirkulars vom I. Sivan. Nichtsdestoweniger hat Hr. L. ganz unbedingt recht und seine beiden Behauptungen sind, trotz -ihres Widerspruches gegeneinander, dennoch beide vollkommen der Wahrheit gemäß. b"n"> *'W ibrri iba. Hr. L. ist der größte Chasid seiner Zeit, dabei ein reicher Mann, und folglich, wie seine Vergötterer jeden Augenblick zu beschwören bereit sind, durchaus unfähig, gegen das Verbot: abn -naron nV)„ (toit XIX, 11) zu sündigen und .... ba„ "man •nn« ibr^a sagt das gebieterische jerusalemer Sendschreiben. Es ist in der That sehr schade, daß dieses Sendschreiben nicht früher angekommen, um die Europäer hierüber zu belehren; vielleicht hätte sich alsdann der selige Oberrabbiner von London, trotz der an. ihn ergangenen Briefe seines Sohnes und seines Enkels, die beide in Jerusalem wohnen, enthalten, über Hrn. Lehren -lii-iNn zu sein, und vielleicht hätte obiger Ausspruch auch auf den portug. Oberrabbiner Hrn. Meldola, auf Sir Montesiore, auf Hrn. Asher Sampsott u. A. dieselbe Wirkung hervorgebracht, und Hr. L. hätte alsdann nicht die Verwaltung der englischen Gelder entzogen bekommen. —. Ja, es ist ein wahres Malheur, daß es in unserm Jahrhundert noch überall Männer giebt, die sich das leidige -in^i-w-sein nicht abgewohnen lassen, und daß ein besonderer Unstern es wollte, daß allch der Verfasser der sieben Fragen zu diesen Leuten gehört und trotz jenes Ausspruchs und des angedrohten Bannstrahls doch fortfahrt, über gewisse Dinge und Handlungen nicht allein sondern sogar auch noch dagegen zu sein. Aus diesem meinem verpönten Grübeln, oder sind nun einige Bedenken und Skrupel über die vorliegende Brochüre entstanden, die ich mir die Freiheit genommen habe, hier zu Papiere zu bringen. Ich meine nämlich, was das Sendschreiben anbelangt, daß 1) die Aussteller desselben zu dessen Erlassung nicht befugt waren, weil sie weder das Beth-Din noch den Vorstand in Jerusalem bilden und überhaupt keinerlei offiziellen Charakter an sich tragen, da die ihnen von Hrn. Lehren übertragenen Funktionen ctne/i solchen nicht zu verleihen im Stande sind — weshalb wol "auch Hr. Gagin Anstand genommen haben mag, in seiner Eigenschaft als dritter Dajan, mit Umgehung seiner beiden, ihm übergeordneten Kollegen, das Machwerk zu unterzeichnen, während er, der Angabe des Hrn. L. zufolge, durch einen Privatbrief an Diesen das zu ersetzen getrachtet haben soll, was er als amtliche Person zu verweigern genöthigt war. 2) Daß ein, dem Gebrauche zuwider, ohne Unterschrift aufgedrücktes Petschaft keinen Glauben verdient und im vorliegenden Falle um so verdächtiger erscheint, wenn man erwägt, daß der Sekretär, Vertraute und Helfershelfer des berüchtigten Jesaias Pinzker, Namens Jizchak Potheach-Chotham, seines ursprünglichen Gewerbes ein Graveur ist. 3) Daß selbst die portugiesische Gemeinde zu Jerusalem und deren rechtmäßige Vertreter kein Recht haben, wie hier vorgespiegelt wird, die Vollmachten des Hrn. A. Selig zurückzu - nehmen, weil nicht die portugiesische, sondern die deutsche (aschkenasische) Gemeinde, deren Mitglied Hr. A. S. ist, jene Vollmachten ausgestellt hat. 4) Daß das portug. Beth-Din, wenn es hier spräche, wie es übrigens nicht spricht, das Hrn. A. S. ausgestellte Zeugniß, insofern es zur Empfehlung seiner Person dienen sollte, zurücknehmen könnte, insofern jedoch das Zeugniß seiner Sendung und der. von ihm betriebenen Sache (dem von Hrn. L. bekämpften Synagogenbau) gilt, zu dessen Zurücknahme kein Recht hätte. 5) Daß nicht einmal die wirklichen Kommittenten des Hrn. A. Selig befugt sein würden, ihn, weil er den Jntriguen und Verfolgungen des Hrn. L. kräftig und pflichteifrig widerstand, gleich den Sendsckreibern (S. 3), der Uebcrfchreitung seiner Vollmacht zu zeihen, weil Hr. A. S.,' nachdem er auf seiner Herreise in Triest das anmaßliche Verbot, seine Reise fortzusetzen, von Seiten des Amst. Komite's d. <3. 23. Kislev 5598 erhalten hatte, die Vorsicht gebrauchte, dieses Schreiben seinen Kommittenten mitzutheilen und um neue Instruktionen anzuhalten, worauf ihm von Jerusalem aus die Weisung zuging, daß er sich an den Widerspruch des