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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-03-25 · Heft 12 (25.3.1843) · p. Seite 175

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 12 (25.3.1843)
Date
1843-03-25
Page
Seite 175 (sequence 3)
Language
German
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175 gentheil alle, Gerechtigkeit widerfahren lasse und überzeugt bin, daß sie ein Gleiches gegen'.mich beobachtet , so .kann ich doch gegen Einzelne den Tadel nicht unterdrücken, in welchen gewiß ihre achtbarsten Glaubensgenossen einstimmen werden, daß jene nämlich ihr eignes Interesse dadurch verletzen, daß sie auf. gesetzwidrige Weise das ihrer christlichen Mitbürger beeinträchtigen" *J. Derselbe Widersprnch, der sich in den Worten des Herrn Meisel offenbarte, hielt auch seine Rechte über den Abg. Müller aus Chemnitz. Aus süßlicher Besorgniß, der Dresdner Straßenpöbel — denn solchen giebt es überall — möchte die Juden verantwortlich machen für die Freiheiten, welche die Kammern ihnen zugestehen, und aus der unwahren. Behauptung, Ln den Ländern wo man die Juden emanzipirt hätte, bereute man es, und versuchte Rückschritte **), will er die Kammern von weiteren Schrit¬ *) Und trotz dem, daß die Juden also eingestandnermaßen im Allgemeinen ihre Rechte wohl benutzt, und nur Einzelne Beeinträchtigungen bewirkt haben, soll eine eherne Gesctzes-Schranke um alle Juden gezogen werden? Welche Logik! Werden die. christlichen Mitbürger nur von den Juden, gar nicht auch von christlichen Mitbürgern beeinträchtigt. Hunderte fallen in jeder Stadt in Folge der Konkurrenz, und Niemand kann etwas dawider sagen, weil dies Uebel einmal unzertrennlich vom Gewerbsleben und feinen Bewegungen ist; aber geht sie nur einmal von Juden aus, so sollen diese Alle verdammt werden! Ja, das ist kein Religionshaß. *•) Da diese Behauptung mehre Male in der sächsischen Kammer aufgestellt worden, so fordern wir hier im Namen der Wahrhaftigkeit, die jedes Mitglied einer Ständeversammlnng als oberste Pflicht bewahren, als seine Ehre betrachten muß, Jeden auf, der solche Meinung kund geihan hat, sie-zu beweisen! Hat es etwa Frankreich bewiesen, das es 3 Juden in seine Deputirtenkammer sendetwovon 2 ohne Mittel, ein Advokat und ein Soldat, sind? Das den jüdischen Gottesacker in Straßburg mit einer Mauer umzieht, den Anschlag des Maire mit 300 Thalern verwirft, und 1000 Thaler dafür votirt, damit der jüdische Gottesacker nicht anders aussehe, als der katholische und protestantische? Hat es Holland bewiesen, dessen erlauchteste Staatsmänner für die Juden gegen einen schwedischen Konsul in dleSchranken traten? Hat es England bewiesen, das Juden zu Alderman erwählt, in der Borarrssetznng, das Parlament werde die Jews-Declaralions-Bill votiren, das von allen Seiten Petitionen für, keine einzige gegen die Juden in's Parlement sendet? Hat es Preußen erwiesen, dessen König bei seinem Regierungsantritt erklärte, er werde die Rechte der Juden erweitern? Hat es Unten abhalten, und schließt dennoch: „Durch diese Darlegung glaube ich mein Urtheil zu begründen, daß ich für vollständige Emanzipation noch nicht stimmen kann, bewahre mich aber gegen den Vorwurf, daß das, was ich gesagt habe, auf die Bemerkung bastrt sei, als ob ich diese Erfahrung an den Israeliten in Dresden und Leipzig gemacht habe." — Die beiden folgenden Redner, Schumann und Brockhaus sprachen sich in längern Vorträgen für die völlige Emanzipation aus. Abg. Schumann beruft sich auf den 10. Art. der deutschen Bundesakte; hier bemerkt er: „Man kann nun zwar einwenden, daß der deutsche Bund diesem Versprechen nach Ablauf eines Zeitraumes von 27 Jahren noch nicht nachgekompien sei, und daß eben deshalb eine völlige oder auch nur theilweise Emanzipation der Inden noch nicht an der Zeit sei: allein ich glaube, daß dieser Grund nicht durchschlagend ist. Denn sowie der erlauchte deutsche Bund auch in anderer Beziehung, ich meine namentlich das Verhältniß der Presse, Verheißungen gegeben hat, die zur Zeit noch nicht erfüllt sind, dennoch aber nichtsdestoweniger allgemein für verpflichtend anerkannt werden, ebenso ist es auch hinsichtlich des Verhältnisses der Inden der Fall." — Er charakterisier alsdann das sächsische Gesetz von 1838, und erklärt: „Bei einer Erörterung und Vergleichung des Gesetzes mit -der Lage der Juden 'stellt sich klar heraus, daß diejenigen, welche der ihnen in Aussicht gestellten völligen Emanzipation auf der Bahn des Gesetzes folgen wollen, dabei gewiß oder doch wahrscheinlich zu Grunde gehen müssen. — Alsdann widerlegt er die Gründe, die man aus falscher Beurtheilung der jüdischen Religionslehre und des Rituals ziehen wolle, und beruft sich auf die pielen ausgezeichneten Juden, wo er sagt: „Es giebt keine Tugend, keine Kunst, keine Wissenschaft, in der nicht die Inden die würdigsten Repräsentanten hätten." — Abg. Brockhaus will, daß Sachsen den Beispielen Hollands, Belgiens, Frankreich's, Hessen-Kassel's folge. Er fügt hinzu: „Von der jüdischen Bevölkerung Sachsens kann man hinwiederum wohl mit Grund behaupten, daß sie durch besondern Eifer für Veredlung ihres Gottesdienstes und für Verbesserung ihres Schul- und Armenwefens garn bewiesen, dessen Reichsstände die volle Emancipation votirten? Wohlan! " beweiset es, sonst ist es — eine Unwahrheit, und die darf in einer Volksversammlung nicht vernommen werden!

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