Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 11 (18.3.1843)
- Date
- 1843-03-18
- Page
- Seite 168 (sequence 12)
- Language
- German
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168 mit einer außergewöhnlichen jährlichen Taxe besteuert worden waren, wenn nicht etwa jene unmenschlichen Verfolgungen und gewaltsamen Erpressungen, die im rohen Mittelalter periodenweise an den Israeliten wegen standhafter Beharrung in dem Glauben ihrer Vater nicht nur in Ungarn, sondern allenthalben verübt wurden, — dafür gehalten werden wollen. Erst im Jahre 1743 mithin schon im achten Jahrhunderte des Reichsbestandes beginnt die erste deutliche Veranlassung dieser Taxe, damals nämlich wurde ein Allerhöchstes Hof-Dekret d. d. 22. März und in Folge desselben ein Statthalterei - Cirkularintimat d. d. 2. April 1743 an alle Jurisdiktionen des Landes erlassen, in welchem aus Veranlassung der damals durch den Erbfolgekrieg herbeigeführten außerordentlichen Noth, und unter der Angabe, daß die Juden von dem Kriege durch Herbeischaffung von Proviant und andern Kriegsbedürfnissen, und von der Insurrektion großen Nutzen ziehen — anbefohlen wurde, daß ein jeder israelitischer Familienvater für das einmal 6fl. bezahlen müsse. Bezogen wird in diesem allerhöchsten Dekret auf ^rt. 10. 1595. wo ebenfalls unter Negierung Kaiser Rudolf des Zweiten wegen damaliger, durch den Türkenkrieg und innere Unruhen im Lande veranlaßter außerordentlicher Landesbedrängniß, eine ähnliche außergewöhnliche Besteuerung der Juden vorgegangen sein soll. — Drei Jahre spater wurde wieder in Folge allerhöchster Verordnung ein Statthalterei-Cirkularintimat d. d. 1. Juni 1746 an alle Jurisdiktionen erlassen, in welchem ebenfalls besagt wird, daß wegen außerordentlicher und unentbehrlicher Kriegsbedürfnisse, und damit das bereits erschöpfte königl. Aerar den Kriegskosten begegnen könne, unter andern außeror^dentlachen Hülfsmitteln auch die Besteuerung jeder israelitischen Person ohne Unterschied des Geschlechts und Alters mit 2 fl. anbefohlen wird. — Unbezweiselt geht aus dem vor deduzirten hervor, daß die Israeliten Ungarns wiewol sie schon vom Beginn des Reiches da wohnten, früher niemals eine Toleranztaxe zu bezahlen hatten, daß sie bis zum Jahre 1595, mithin binnen 595 Jahren auch keiner außergewöhnlichen Steuer unterzogen wurden; daß sie in diesem Jahre nur wegen Landesbedrängniß und Kriegsnoth zu einem außergewöhnlichen, jedoch nur zeitweiligen Betrag von 6 fl. für die Familie, mithin nicht unter dem Namen Toleranztaxe, sondern eines durch ungewöhnliche Bedrängniß veranlaßten temporären Subsidiums verhalten würden; daß sie von 1595 bis zum Jahre 1743, mithin wieder durch einen Zeitraum voq 148 Jahren, durchaus keiner außerordentlichen Last weiter unterlagen, als bloß wegen bedrängter Verhältnisse des allerhöchsten Aerar's in der allgemeinen Kriegsnoth 1743 und 1746, unter andern außergewöhnlichen Hilfsmitteln, auch eine außergewöhnliche Besteuerung der Juden anbefohlen wurde, woraus natürlich folgt, daß in sobald die Veranlassung zur Erhebung außerordentlicher Subsidien aufgehört, auch die Abnahme solcher Subsidien, und somit auch der nur für diesen Fall anbefohlene außergewöhnliche Beitrag der Israeliten aufhören mußte, wie es nach dem Jahre 1595 wirklich der Fall war, — wie aus dem einzigen dahindeutenden Gesetzartikel 10, 1595, wie nicht minder aus dem Inhalte der obangeführten allerhöchsten Dekrete in den Jahren 1745, 1746, welche über den Grund und über die Dauer einer ssolchen Taxe hinlänglichen Aufschluß ertheilen, — deutlich genug ersichtlich, und auch dadurch bewiesen ist, daß die Landes-Jurisdiktionen, gleichwie die Toleranztaxe im Jahre 1749 mit 20000 fl. stabil eingeführt wurde; dagegen mit kräftigen Gründen repräsentirt haben. — Es liegt somit der Entstehung der Toleranztaxe in Ungarn keine gesetzliche Bestimmung zu Grunde, und basirt sich dieselbe bloß auf zeitweise, durch das Machtgebot der Noth veranlaßte außergewöhnliche Kriegs-Subsidien. (Schluß folgt.) Stein am Anger, 1. März. sPrivatmitth.) Die vielversprechende Regsamkeit, mit welcher unsere Schul- und Kultus-Angelegenheiten vor zwei Jahren besprochen wurden, hat nunmehr in unserer ganzen (Eisenburger) Gespannschaft einen — man verzeihe den Ausdruck — schmählichen Stillstände Platz gemacht. Der Rabbine, welcher sich damals an die Spitze der Bewegung stellte, hatte wohl guten Willen, er scheint aber der Mann nicht gewesen zu sein, der, selbst aller Schulbildung baar, geeignet wäre, Lehranstalten und Gotteshäuser auf eine zeitgemäße Weise zu organift'ren. Die Gründung eines Vereins zur Verbreitung nützlicher Handwerke und Künste unter den Israeliten, welche voriges Jahr in Groß-Kanischa durch den Rabbiner